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(c) AGZ e.V. 2001-2010 DL: HamRadio 2day 347-2010
30. Mai 2010
Redakteur und Autor:
Ralph, DC5JQ
GROSSBRITANNIEN ERWEITERT MOEGLICHKEITEN
(rps) auf dem Sechzigmeterband. Die britische
Regulierungsbehoerde Ofcom sagte Mitte Mai zu, dass
Funkamateure der hoechsten Genehmigungsklasse auf Antrag
weiterhin - und zwar zunaechst bis zum 30. Juni 2015 -
einzelne Frequenzen bei 5 MHz auf der Kurzwelle nutzen
duerfen. Vorausgegangen waren konstruktive Gespraeche mit dem
Verteidigungsministerium, das diesen Bereich ebenfalls nutzt.
Hier die Details, die auch ein Modell fuer die Bundesrepublik
sein koennten: Senderausgangsleistung bis zu 200 Watt PEP,
sekundaerer Status, praktisch alle Sendearten innerhalb einer
Bandbreite von 3 kHz auf diesen Festfrequenzen:
5260 kHz, 5280 kHz, 5290 kHz, 5368 kHz, 5373 kHz und 5405 kHz.
Das sind die Mitten der jeweils drei Kilohertz breiten
Kanaele. Bei SSB ist die Traegerfrequenz beim hier meist
genutzten oberen Seitenband also 1,5 kHz tiefer einzustellen.
Portabelbetrieb ist erlaubt. Eine Besonderheit stellt im
Vereinigten Koenigreich die Tatsache dar, dass der Funkverkehr
mit militaerischen Funkstellen auf diesen Frequenzen
ausdruecklich erlaubt ist.
Quelle: Ofcom
IN EIGENER SACHE
(rps) Am naechsten Sonntag den 6. Juni gibt es vom Standort
Wassenberg keine Aussendungen von HamRadio 2day. Die anderen
Stationen wiederholen die heutige Ausgabe.
WIEDER KEINE BEWEISE FUER HIRNTUMORE DURCH HANDYSTRAHLEN
(rps) Den folgenden sehr aufschlussreichen Bericht brachte vor
einigen Tagen Heise online:
"Eine mit Spannung erwartete Grossstudie der
Weltgesundheitsorganisation WHO ueber die Folgen von
Handystrahlungen hat keine Beweise fuer Gesundheitsgefahren
gefunden. Es gebe keine Anzeichen fuer eine gesteigerte
Anfaelligkeit fuer Hirntumore, heisst es in der in Genf
veroeffentlichten Untersuchung. Sie stuetzt sich weitgehend
auf Interviews von 2708 Menschen mit Gliomen sowie 2409
Menschen mit Meningiom, den haeufigsten Gehirntumoren, und
Kontrollpersonen in 13 Laendern.
Nicht auszuschliessen sei, dass langes Telefonieren mit
mobilen Telefonen das Tumorrisiko foerdere, hiess es weiter.
Dafuer beduerfe es aber weiterer Untersuchungen. Die bisher
groesste Studie dieser Art fuer Zusammenhaenge zwischen Handy-
Nutzung und Gehirntumoren war im Jahr 2000 von der WHO in
Auftrag gegeben worden, wobei auch die Industrie einen Teil
der Finanzierung uebernommen hat.
Die Mehrheit der Befragten gehoert nach Angaben der Autoren
der Studie nicht zu den starken Handynutzern. Ihr Gebrauch lag
bei etwa zwei Stunden im Monat. Ungewoehnlicherweise wurde
auch festgestellt, dass der regelmaessige Gebrauch von Handys
sogar die Gefahr von Tumoren etwas verringern kann. Dies
haetten auch schon fruehere Untersuchungen gezeigt, aber auch
hierzu seien weitere Studien noetig, hiess es.
In der Studie wird zugegeben, dass sich die Handy-Nutzung seit
2000 stark veraendert hat. So sei es nicht unueblich, dass
junge Leute heute ihr mobiles Telefon mehr als eine Stunde am
Tag nutzen. Allerdings verursachten heutige Handys weniger
starke Strahlen. Hinzu kaeme die verstaerkte Nutzung von
geschriebenen Nachrichten (SMS) und Headsets. 'Von diesen
Daten kann man nicht auf ein erhoehtes Risiko fuer
Gehirntumore schliessen', wird der Direktor der
Internationalen Agentur fuer die Krebsforschung (IARC),
Christopher Wild, zitiert. Die veraenderten
Nutzungsgewohnheiten machten aber weitere Untersuchungen
notwendig.
Die Industrie fuehlt sich dagegen durch die Studie bestaetigt,
dass keine gesundheitlichen Gefahren von Handys ausgehen.
Michael Milligan, Generalsekretaer des Mobile Manufacturers
Forum sagte, dies bedeute 'eine weitere klare Bestaetigung
hinsichtlich der Sicherheit von Mobiltelefonen'. Die
Gesamtanalyse stimme mit Ergebnissen frueherer Studien und dem
beachtlichen Umfang der Forschung ueberein, die kein erhoehtes
Gesundheitsrisiko aus dem Gebrauch von Mobiltelefonen
ableiteten."
Quelle: Heise online
KOMMENTAR
(rps) Es ist halt schwer bis unmoeglich, das Nichts zu
beweisen. Seit mehr als zwanzig Jahren versucht die
Wissenschaft nun die Frage zu klaeren, ob Funk gefaehrlich
ist. Mal fand eine Studie ueberhaupt keine Gefaehrdung, mal
waren die Ergebnisse in anderen Labors durch andere
Wissenschaftler nicht reproduzierbar, und mal stritt man sich,
ob der zweifellos gefundene Effekt denn ueberhaupt eine
Beeintraechtigung fuer die Gesundheit darstellt. Immer wurden
weitere Untersuchungen gefordert. Trotz intensiver Forschung
mit einem erheblichen Aufwand an Personal und Finanzmitteln
haben wir bis heute nicht den Ansatz eines unter
wissenschaftlichen Kriterien belastbaren Beweises, dass die so
genannten a-thermischen Wirkungen - so sie denn existieren -
eine Gefahr fuer den Menschen darstellen koennten. Fuer die
Verschaerfung von Grenzwerten gibt es in meiner Sicht deshalb
nicht den geringsten Grund.
Diese auf den Empfehlungen von ICNIRP und des Europaeischen
Rates beruhenden Feldstaerkegrenzwerte fuer den Personenschutz
jedoch nach oben in Frage zu stellen, das ist allerdings
genauso toericht wie die Forderung nach deren Senkung: Die auf
Waermeabsorption beruhenden Werte sind weltweit experimentell
abgesichert und politisch akzeptiert. In diesem Zusammenhang
ist es kontraproduktiv, speziell auf den unteren
Kurzwellenbaendern lautstark mit Argumenten um sich zu werfen,
die keiner physikalischen Pruefung standhalten. Der Vergleich
etwa der im Sonnenlicht absorbierten Energie mit derjenigen im
Hochfrequenzfeld ist schlicht Dilettantismus: Das eine ist ein
Oberflaecheneffekt, das andere findet im Koerpervolumen statt.
Und besser als mit dem oft europaweit zu hoerenden Schlagwort
"es ist noch nie etwas passiert" koennen wir unsere
Inkompetenz nun wahrlich nicht zur Schau stellen.
Und noch eins: Selbst wenn die BEMFV faellt, weil sie
eventuell verfassungswidrig ist, dann bleibt seit August 2009
immer noch das Bundesimmissionsschutzgesetz, quasi als
Rettungsschirm und doppelter Boden. Hier hat der Gesetzgeber
offenbar vorgesorgt, indem er private Senderbetreiber mit
einbezog.
Vy 73,
Ralph, DC5JQ
Das war die heutige Folge von HamRadio 2day, die Sie in Packet-
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AGZ
sowie auf unserer Internet-Website
www.agz-ev.de
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finden Sie im Internet:
http://www.agz-ev.de/agzev/satzung/aufnahmeantrag.pdf
Machen Sie's gut. Bis zur naechsten Ausgabe.
--
Quelle: Arbeitsgemeinschaft Zukunft Amateurfunkdienst e.V.
* Mit freundlicher Genehmigung der AGZ ins CB Packet-Radio uebernommen *
73 de Hans!
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