|
DHH841 > AGZ 20.06.10 17:28l 225 Lines 10039 Bytes #999 (360) @ BAY
BID : K6KDBO841013
Read: DHH841 GAST
Subj: HamRadio 2day 349-2010
Path: DBO841
Sent: 100620/1628z @:DBO841.#NDB.BAY.DEU.EU [Weng JN68EP] OBcm1.07b5 LT:360
From: DHH841 @ DBO841.#NDB.BAY.DEU.EU (Hans)
To: AGZ @ BAY
X-Info: Sent with login password
(c) AGZ e.V. 2001-2010 DL: HamRadio 2day 349-2010
20. Juni 2010
Redakteur und Autor:
Ralph, DC5JQ
ENTWURF EINER NEUEN AMATEURFUNKVERORDNUNG LIEGT VOR
(rps) Am letzten Donnerstag ging der AGZ e.V. der erste
Entwurf einer neuen AFuV seitens des Bundesministeriums fuer
Wirtschaft und Technologie zu. Hier unsere erste Wertung: Die
Hoehe der Gebuehren fuer zum Beispiel Rufzeichenzuteilungen
und Pruefungen soll gesenkt werden - eine langjaehrige
Forderung der Amateurfunkverbaende. Allerdings werden
belastbare Zahlen nicht vor September vorliegen - angeblich,
weil die erforderlichen Untersuchungen durch die
Bundesnetzagentur bis dahin noch andauern.
Die Bundesregierung will einiges bei den Pruefungen aendern:
So soll die Moeglichkeit der unmittelbaren muendlichen
Nachpruefung bei knappem Nichtbestehen ersatzlos wegfallen -
ebenso wie die bisherige Regelung, dass nicht bestandene
Pruefungsteile innerhalb von 24 Monaten wiederholt werden
koennen. Hier soll nun gelten: alles oder nichts - man muss
die gesamte Pruefung neu ablegen und bestehen - zum vollen
Preis natuerlich. Kein einziger bestandener Pruefungsteil wird
mehr angerechnet. Und schliesslich: Man soll Klasse A kuenftig
nicht mehr sofort quasi aus dem Stand machen duerfen. Vielmehr
soll Voraussetzung dafuer sein, dass der Pruefling ein Zeugnis
der Klasse E bereits besitzt. Soll hier grundsaetzlich zweimal
kassiert werden? Die offizielle Begruendung lautet jedenfalls
"Verwaltungsvereinfachung".
Wieder einmal sollen fuer uns Funkamateure wichtige
Entscheidungen in das Amtsblatt - will sagen in das
vollstaendige Ermessen - der Bundesnetzagentur verlegt werden:
so etwa die Anerkennung von Pruefungsbescheinigungen oder
Genehmigungen aus Laendern, die nicht die CEPT-harmonisierten
Regelungen anwenden. Auch Inhalt, Umfang und
Bestehenskriterien der Amateurfunkpruefung soll die
Bundesnetzagentur nach wie vor in alleiniger Entscheidung in
ihrem Amtsblatt festlegen duerfen.
Clubstationsrufzeichen sollen demnaechst nicht mehr vom Leiter
der Amateurfunkvereinigung widerrufen werden koennen, der
einst die Befuerwortung aussprach. Um nicht laenger im
Widerspruch zum Amateurfunkgesetz zu stehen, wird dies
kuenftig nur noch allein der Inhaber des Clubrufzeichens
duerfen - auch, wenn er gar nicht mehr Clubmitglied oder in
Ungnade gefallen ist. Unter Verwendung solcher Rufzeichen soll
kuenftig auch Ausbildungsfunkbetrieb erlaubt sein; das gab es
in der DDR schon einmal.
Um Irritationen mit D-STAR endgueltig auszuraeumen, soll die
neue AFuV die folgende Bestimmung enthalten:
"Uebertragungsverfahren muessen mit allgemein verfuegbarer
Technik eine Wiederherstellung uebertragener Inhalte
zulassen." Damit ist der AMBE-Chip nun explizit legal. Bei
terrestrischen Relaisfunkstellen zur Uebertragung von
digitaler Sprache und eingebetteten Daten mit einer belegten
Bandbreite von maximal 6,25 kHz in den Frequenzbereichen 144
bis 146 MHz und 430 bis 440 MHz - sprich bei D-STAR - ist nun
eine effektive Strahlungsleistung von bis zu 50 Watt ERP
vorgesehen.
Neue Frequenzen wie 500 kHz, 5 MHz und 70 MHz enthaelt der
Entwurf uebrigens genauso wenig wie verbesserte
Nutzungsmoeglichkeiten bei 50 MHz. Auch die Entry-Level-
Licence kommt erst mit der naechsten Aenderung der AFuV. Eine
ausfuehrliche Analyse werden wir zeitnah veroeffentlichen. Den
Entwurfstext selbst finden Sie bei uns im Internet.
KEINE VERLAENGERUNG VON CLUBSTATIONSRUFZEICHEN
(rps) mit einstelligem Suffix. Sie erinnern sich vielleicht:
Im Jahre 2005 wurden in Deutschland erstmals
Amateurfunkrufzeichen vergeben, die nur einen einzigen
Buchstaben im Suffix haben. Sie sind insbesondere bei den
Contestern sehr beliebt. Gemaess dem so genannten
Rufzeichenplan, den die Bundesnetzagentur damals in ihrem
Amtsblatt veroeffentlichte, werden sie grundsaetzlich auf
fuenf Jahre befristet und als Clubstationsrufzeichen
zugeteilt. Diese Zeit ist nun um und die ersten Rufzeichen
laufen Ende des Monats aus.
Wie geht es nun weiter? In ihrem aktuellen Amtsblatt Nr. 11
vom 16. Juni 2010 teilt die Bundesnetzagentur dazu mit:
"Im Hinblick darauf, dass es sich bei den betreffenden
Rufzeichen um eine knappe Ressource handelt, sowie im
Hinblick auf den Gleichbehandlungsgrundsatz werden
Klubstationsrufzeichen mit 1-buchstabigem Suffix auch
weiterhin ausschliesslich befristet fuer die Dauer von bis
zu 5 Jahren zugeteilt. Dadurch ist sichergestellt, dass
auch zukuenftig ausreichender Handlungsspielraum fuer die
Zuteilung von Rufzeichen mit 1-buchstabigem Suffix
besteht. Fuer die Rufzeichenzuteilung werden Gebuehren
gemaess Anlage 2 der Amateurfunkverordnung (AFuV)
erhoben."
KOMMENTAR
(rps) Das bedeutet im Klartext: Eine Verlaengerung gibt es
nicht. Man muss sein Rufzeichen mit einstelligem Suffix
vielmehr vollkommen neu beantragen, obwohl solche Rufzeichen
mehr als genug verfuegbar sind. Das kostet allerdings 110
Euro, obwohl sich weder der Inhaber, noch das Rufzeichen, noch
die Anschrift aendern. Fuer das erneute Ausdrucken und
Eintueten eines wahrscheinlich sowieso noch vorhandenen
Textdokuments mit neuer Befristung ist das schon ein wenig
viel - und nicht hinnehmbar. Man koennte dieses Gebaren
durchaus als Abzocke bezeichnen. Der "Runde Tisch Amateurfunk"
(RTA) wurde mit seinem Wunsch nach kostenloser Verlaengerung
von der Behoerde schlicht brueskiert.
"Handlungsspielraum" gewinnt man durch diese Massnahme im
uebrigen in keiner Weise: Die bisherigen Rufzeichen laufen
naemlich auf jeden Fall ab. Eine groessere Menge freier Calls
erzielt man langfristig allenfalls durch die abschreckende
Wirkung des hohen Preises fuer eine Neuzuteilung. Ist das noch
mit dem Recht vereinbar? Von Anstand wollen wir erst gar nicht
reden. Es draengen sich hier natuerlich etliche Fragen auf:
Hat eine Rufzeichenbefristung allein aufgrund eines rechtlich
voellig unverbindlichen Amtsblattes ueberhaupt irgendeine
juristische Qualitaet? Lassen sich zugeteilte Rufzeichen ohne
Rechtsgrundlage auf der Ebene eines Gesetzes ueberhaupt
befristen? Leider haben die Inhaber der einstelligen
Clubrufzeichen seinerzeit die Befristung per
Einzelverwaltungsakt akzeptiert und im Vertrauen auf eine
spaetere Verlaengerungsregelung bestandskraeftig werden
lassen: jedenfalls ein Grund mehr, die Amateurfunkverordnung
einschlaegig zu aendern! Und ein Grund mehr, dass wir
Funkamateure oeffentlich und vernehmbar unsere Meinung dazu
sagen.
Ralph, DC5JQ
AGZ AUF HAM RADIO
(rps) In diesem Jahr nimmt die AGZ e.V. wieder an Europas
groesster Amateurfunkmesse teil. In Friedrichshafen am
Bodensee findet am naechsten Wochenende vom 25. bis zum 27.
Juni dieses Jahres die HAM RADIO 2010 statt. Besuchen Sie uns
in Halle A1 am Messestand Nr. 440 und lassen Sie sich
ueberraschen!
http://www.hamradio-friedrichshafen.de/
JUGEND FORSCHT - AUCH UEBER ELEKTROSMOG
(rps) Im Schweinfurter Tagblatt fanden wir den nachstehenden
interessanten Artikel:
"Die Frage, ob Mobilfunk moegliche Auswirkungen auf die
Gesundheit hat, wird immer wieder diskutiert. Der 15-jaehrige
Patrick Funke aus Schweinfurt wunderte sich ueber diese
Befuerchtungen, die er aus physikalischer Sicht nicht teilen
konnte. Der Schueler des Alexander-von-Humboldt-Gymnasiums
beschloss, in einer eigenen Forschungsarbeit zu untersuchen,
ob elektromagnetische Felder im Frequenzbereich des Mobilfunks
krebserregend sein koennten. Fuer sein Projekt erhielt er nun
den Sonderpreis Mobilfunk. Der vom Informationszentrum
Mobilfunk (IZMF) gestiftete Preis wurde im Rahmen des
Landeswettbewerbs Bayern von 'Jugend forscht' vergeben.
Um herauszufinden, ob elektromagnetische Felder im
Mobilfunkbereich Zellmutationen ausloesen, wendete Patrick
Funke den so genannten AMES-Test an. Mit dem Test lassen sich
mithilfe von Bakterien Mutagene identifizieren, die das Erbgut
veraendern. Der Versuchsaufbau: Der Schweinfurter
Nachwuchsforscher positionierte ein eingeschaltetes und auf
Anrufmodus gestelltes Mobiltelefon direkt neben der
Bakterienkultur. Somit waren die Bakterien konstant in einem
elektromagnetischen Feld. Sein Ergebnis: Auch nach 24-
stuendigem Testverlauf waren keine Mutagene zu entdecken.
'Daraus laesst sich schliessen, dass kein erhoehtes
Krebsrisiko besteht', erklaert Patrick Funke."
Quelle: Schweinfurter Tagblatt und IZMF
ZUM SCHLUSS IN EIGENER SACHE
(rps) Wegen unserer Praesenz auf der HAM RADIO 2010 in
Friedrichshafen am Bodensee gibt es am naechsten Sonntag keine
Ausgabe von HamRadio 2day und auch keine Aussendungen auf den
Amateurfunkbaendern. Reden Sie statt dessen einfach am
Messestand mit uns!
Vy 73,
Ralph, DC5JQ
Das war die heutige Folge von HamRadio 2day, die Sie in Packet-
Radio unter der Rubrik
AGZ
sowie auf unserer Internet-Website
www.agz-ev.de
nachlesen und auch in Digital Audio im MP3-Format hoeren
koennen. Wenn Sie moechten, koennen Sie auch Mitglied der AGZ
werden und unsere Arbeit so unterstuetzen. Den Aufnahmeantrag
finden Sie im Internet:
http://www.agz-ev.de/agzev/satzung/aufnahmeantrag.pdf
Machen Sie's gut. Bis zur naechsten Ausgabe.
--
Quelle: Arbeitsgemeinschaft Zukunft Amateurfunkdienst e.V.
* Mit freundlicher Genehmigung der AGZ ins CB Packet-Radio uebernommen *
73 de Hans!
Lese vorherige Mail | Lese naechste Mail
| |