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(c) AGZ e.V. 2001-2010 DL: HamRadio 2day 353-2010
12. September 2010
Redakteur und Autor:
Ralph, DC5JQ
EHRUNG FUER DK2EI
(rps) Unser Mitglied Diethard Balzer, DK2EI, wurde diese Woche
von seiner Heimatstadt fuer seine langjaehrigen Verdienste um
den Amateurfunkdienst oeffentlich geehrt. Oberbuergermeister
Norbert Bude hatte am Mittwoch insgesamt fuenf
Moenchengladbacher Buergerinnen und Buerger mit der Goldenen
Ehrennadel der Stadt ausgezeichnet. "Mit der Auszeichnung
wollen wir Dank sagen fuer die von Ihnen ehrenamtlich und
unentgeltlich geleistete Arbeit", bedankte sich Bude bei den
Ausgezeichneten. "Ehrenamt ist Vielfalt und Sie haben ein
Ehrenamt uebernommen, weil es mit Aufgaben verbunden ist, die
Ihnen wichtig sind. Sie packen dort an, wo Sie Handlungsbedarf
sehen und geben etwas weiter, von dem Sie selbst begeistert
sind", so Bude weiter.
DK2EI erhielt die Ehrennadel fuer sein umfangreiches und
langjaehriges ehrenamtliches Engagement im Amateurfunk. So war
er etwa viele Jahre lang Vorsitzender des DARC-Ortsverbands
Moenchengladbach, wo er in den 80er und 90er Jahren zahlreiche
Ausbildungslehrgaenge durchgefuehrt und dadurch eine hohe
Anzahl von OM und YLs zum Amateurfunk gefuehrt hat. Diethard
hat damit auch nachhaltig zur Vermittlung von
naturwissenschaftlichen und technischen Kenntnissen
beigetragen, was gerade heute in unserer Gesellschaft bitter
notwendig ist. Er engagiert sich zudem - unter anderem auch
mit seiner eigenen Amateurfunkstelle - fuer den Not- und
Katastrophenfunk, um auch in diesen schwierigen Situationen
eine autarke Kommunikation weiterhin sicherzustellen.
Seit einiger Zeit bringt DK2EI sein Know-how auch in der AGZ
mit ein: Zusammen mit Johannes Heep, DJ5DM, strahlt er jeden
Sonntagmorgen unser Amateurfunkmagazin "HamRadio 2day" auf der
bekannten Frequenz 3772 kHz im Achtzigmeterband ab. Bei
unserem Messeauftritt auf der HAM RADIO in Friedrichshafen am
Bodensee hat sich Diethard zum Beispiel in besonderer Weise
eingebracht. Da er all dies neben der Leitung seines
Unternehmens ehrenamtlich erbringt, gebuehrt ihm unser ganz
besonderer Dank. Glueckwunsch!
(Foto nicht in Packet-Radio)
Foto: Diethard Balzer, DK2EI, (links) und Oberbuergermeister
Norbert Bude bei der Ueberreichung der Goldenen Ehrennadel der
Stadt Moenchengladbach. (c) Pressestelle Stadt
Moenchengladbach.
AGZ NIMMT STELLUNG ZU NEUER AFUV
(rps) Wir berichteten in unserer Ausgabe Nr. 349 am 20. Juni:
Das Bundesministerium fuer Wirtschaft und Technologie hat
einen Entwurf fuer eine neue Amateurfunkverordnung mit der
Bitte um Stellungnahme veroeffentlicht. Genau das haben wir
diese Woche getan. Sie koennen das ausfuehrliche Statement bei
uns im Internet nachlesen. Hier nun die wichtigsten Punkte.
Amateurfunkpruefung
Die heutigen Moeglichkeiten der unmittelbaren muendlichen
Nachpruefung und der Wiederholung nicht bestandener
Teilpruefungen sollen kuenftig wegfallen. Wir sprechen uns
gegen diese Absicht aus. Diese beiden Mechanismen betreffen im
statistischen Mittel etwa jeden zehnten Pruefling, wie aus
Unterlagen der Bundesnetzagentur hervor geht, die der AGZ zur
Verfuegung gestellt wurden. Ihre Abschaffung wuerde somit eine
spuerbare Behinderung des Zugangs zum Amateurfunkdienst
bedeuten.
Die heutige Moeglichkeit, Zeugnisklasse A direkt innerhalb
einer einzigen und eigenstaendigen Pruefung zu bestehen, soll
ebenfalls kuenftig wegfallen. Auch dies lehnen wir ab. Gemaess
den oben genannten Unterlagen der Bundesnetzagentur hat in den
letzten Jahren etwa jeder fuenfte Pruefling die hoechste
Amateurfunkklasse ohne den Umweg ueber Klasse E bestanden. Ein
Zwang, zunaechst immer Zeugnisklasse E zu bestehen, waere eine
nicht akzeptable und kuenstlich aufgebaute Barriere fuer einen
relativ grossen Personenkreis, der bereits a priori ueber die
entsprechenden Kenntnisse verfuegt. Eine durchaus moegliche
Verwaltungsvereinfachung muss hier hinter dem Dienst am
Buerger zurueck stehen.
Allenfalls koennten wir eine hierarchisch zu durchlaufende
Pruefungsstruktur akzeptieren, wenn Zeugnisklasse A im selben
Termin ohne ein erneutes Anmeldungs- und Zahlungserfordernis
abgelegt werden kann. Dies wuerde eine Anlehnung an das
Pruefungssystem der USA bedingen, wo zum gleichen Entgelt und
am selben Tag die Module der aufeinander aufbauenden
Genehmigungsklassen nacheinander durchlaufen werden. Gleiches
wuerde fuer eine eventuell spaeter zu schaffende dritte
Amateurfunkklasse - die "Entry Level Licence" - gelten, was in
einem solchen System durchaus Vorteile hinsichtlich der
inhaltlichen Abgrenzbarkeit der Pruefungsmodule haette.
Nutzungsdetails im Frequenzbereich 50,08 bis 51 MHz
Wir treten dafuer ein, die Nutzung des in Deutschland dem
Amateurfunkdienst sekundaer zugewiesenen Frequenzspektrums bei
50 MHz anderen Mitgliedsstaaten der Europaeischen Union
anzugleichen. Vor dem Hintergrund einer hier nahezu vollkommen
ionosphaerisch dominierten Signalausbreitung versprechen
nationale Schutzregelungen fuer Primaernutzer schon aus rein
physikalischen Gruenden keinen Erfolg: Sie sind in weiten
Teilen sinnlos.
Insbesondere ist die gegenwaertige Beschraenkung der
zulaessigen Sendearten auf A1A und J3E (Morsetelegrafie und
SSB) ein eklatantes Hemmnis bei der Nutzung und beim Studium
moderner digitaler Verfahren wie etwa PSK, WSPR, WSJT, Olivia,
ROS, Pactor und viele andere. Die Ausuebung des
Amateurfunkdienstes als ein Funkdienst mit technisch-
wissenschaftlichem Anspruch wird in dieser Hinsicht nachhaltig
verhindert. Nachdem uns auch nach mehr als zwanzig Jahren
Amateurfunkbetrieb auf diesem Band - sogar nachdem vor einiger
Zeit alle Funkamateure der Klasse A Zugang erhielten - keine
einschlaegigen Beeintraechtigungen des Primaernutzers bekannt
geworden sind, fordern wir, Nutzungsbestimmung 5 der Anlage 1
der AFuV, also den Passus
"Die Nutzung des Frequenzbereichs kann von der
Bundesnetzagentur mit zusaetzlichen allgemeinen Auflagen
versehen werden; die Nutzung ist auf feste
Amateurfunkstellen beschraenkt. Die Nutzungsbedingungen
werden durch die Bundesnetzagentur festgelegt und in ihrem
Amtsblatt veroeffentlicht"
in eine generelle und technologieneutrale
Bandbreitenbegrenzung auf 2,7 kHz umzuwandeln. Wir sind in
diesem Zusammenhang der Auffassung, dass digitale Verfahren
bei gleicher Empfangsfeldstaerke gegenueber dem Primaernutzer
kein hoeheres Stoerpotenzial besitzen als das heute allein
zulaessige SSB und CW. Wir betonen, dass wir die Begrenzung
auf eine Strahlungsleistung von 25 Watt ERP nicht in Frage
stellen. Wir negieren jedoch mit Nachdruck die Fixierung auf
bestimmte althergebrachte und nicht innovative Sendearten,
zudem dies im Rahmen eines Blankoschecks fuer die
Bundesnetzagentur geschieht, im Prinzip alles ohne jede
Vorgabe alleine auf Verwaltungsebene festlegen zu duerfen.
Contest-Verbot
Fuer die folgenden Frequenzbereiche gilt zurzeit die
Nebenbestimmung, dass "Amateurfunk-Wettbewerbe" nicht
durchgefuehrt werden duerfen:
135,7 - 137,8 kHz,
1850 - 2000 kHz und
10100 - 10150 kHz.
Wir fordern die ersatzlose Streichung mit der Begruendung,
dass der Begriff "Amateurfunk-Wettbewerb" nicht justiziabel
ist. Wir kennen in deutschen Rechtsnormen keine
diesbezuegliche Definition, die einem Funkamateur zweifelsfrei
eine Entscheidung erlauben wuerde, ob er an einem konkret
angetroffenen Amateurfunkverkehr teilnehmen darf oder nicht,
ob es sich dabei um einen "Wettbewerb" handelt oder nicht.
Letztlich geht es hier auch um eine Bestimmung, die das
persoenliche Verhalten des Funkamateurs bzw. seine hoechst
private Art und Weise, Kommunikationsinhalte zu gestalten und
mit anderen Personen in Verbindung zu treten, reglementieren
will. Wir halten dies aus verfassungsrechtlichen Gruenden fuer
unzulaessig. Gemeint ist das Recht auf Freiheit der Rede und
auf freie Entfaltung der Persoenlichkeit. Eine Regulierung,
die wie hier de facto auf eine Deckelung der Anzahl oder der
Dauer von Amateurfunkverbindungen abzielt, ist schliesslich
durch das Amateurfunkgesetz nicht gedeckt und schon aus rein
praktischen Gruenden nicht umsetzbar.
Bandbreitenregelung oberhalb von 2,4 GHz
Um innovative Experimente mit modernen digitalen
Vernetzungsverfahren unter Verwendung marktueblicher Geraete
in den ebenfalls dem Amateurfunk in Teilen zugewiesenen WLAN-
Bereichen durchfuehren zu koennen, regen wir an, oberhalb von
2,4 GHz die maximal nutzbare Bandbreite von 10 MHz auf 40 MHz
zu erweitern. Da die multimediale Informationsuebertragung
hier mittlerweile grundsaetzlich digital unter Verwendung des
TCP/IP-Protokolls und geeigneter Codecs durchgefuehrt wird,
ist die Abgrenzung von "Fernsehaussendungen" mit hoeheren
Bandbreiten in Anlage 1 der AFuV sachlich nicht mehr zu
rechtfertigen und folglich aufzuheben.
In unserer Stellungnahme finden Sie ausserdem Positionen zu
diesen Themen:
- Anerkennung auslaendischer Amateurfunkgenehmigungen,
- Betreiben von Amateurfunkstellen erst nach
Rufzeichenzuteilung,
- Ausschliessen von Nutzern einer fernbedienten
Amateurfunkstelle,
- Verschluesselung von Inhalten der Amateurfunkkommunikation,
- Verpflichtung zur Mitwirkung im Stoerungsfall, und
- weitergehende belastende Regelungen im Stoerungsfall.
Die vorgesehenen neuen Gebuehrensaetze liegen noch nicht vor.
Wir werden spaeter dazu Stellung nehmen.
Vy 73,
Ralph, DC5JQ
Das war die heutige Folge von HamRadio 2day, die Sie in Packet-
Radio unter der Rubrik
AGZ
sowie auf unserer Internet-Website
www.agz-ev.de
nachlesen und auch in Digital Audio im MP3- und AAC-Format
hoeren koennen. Machen Sie's gut. Bis zur naechsten Ausgabe.
--
Quelle: Arbeitsgemeinschaft Zukunft Amateurfunkdienst e.V.
* Mit freundlicher Genehmigung der AGZ ins CB Packet-Radio uebernommen *
73 de Hans!
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