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(c) AGZ e.V. 2001-2010              DL: HamRadio 2day 353-2010
                                            12. September 2010

                     Redakteur und Autor:
                         Ralph, DC5JQ

EHRUNG FUER DK2EI

(rps) Unser Mitglied Diethard Balzer, DK2EI, wurde diese Woche
von seiner Heimatstadt fuer seine langjaehrigen Verdienste  um
den  Amateurfunkdienst oeffentlich geehrt.  Oberbuergermeister
Norbert    Bude    hatte   am   Mittwoch    insgesamt    fuenf
Moenchengladbacher Buergerinnen und Buerger mit  der  Goldenen
Ehrennadel  der  Stadt  ausgezeichnet. "Mit  der  Auszeichnung
wollen  wir  Dank  sagen fuer die von Ihnen  ehrenamtlich  und
unentgeltlich geleistete Arbeit", bedankte sich Bude  bei  den
Ausgezeichneten.  "Ehrenamt ist Vielfalt  und  Sie  haben  ein
Ehrenamt uebernommen, weil es mit Aufgaben verbunden ist,  die
Ihnen wichtig sind. Sie packen dort an, wo Sie Handlungsbedarf
sehen  und  geben etwas weiter, von dem Sie selbst  begeistert
sind", so Bude weiter.

DK2EI  erhielt  die  Ehrennadel fuer  sein  umfangreiches  und
langjaehriges ehrenamtliches Engagement im Amateurfunk. So war
er  etwa  viele  Jahre lang Vorsitzender des DARC-Ortsverbands
Moenchengladbach, wo er in den 80er und 90er Jahren zahlreiche
Ausbildungslehrgaenge  durchgefuehrt  und  dadurch  eine  hohe
Anzahl  von OM und YLs zum Amateurfunk gefuehrt hat.  Diethard
hat    damit    auch    nachhaltig   zur    Vermittlung    von
naturwissenschaftlichen     und    technischen     Kenntnissen
beigetragen,  was gerade heute in unserer Gesellschaft  bitter
notwendig  ist. Er engagiert sich zudem - unter  anderem  auch
mit  seiner  eigenen Amateurfunkstelle -  fuer  den  Not-  und
Katastrophenfunk,  um  auch in diesen schwierigen  Situationen
eine autarke Kommunikation weiterhin sicherzustellen.

Seit  einiger Zeit bringt DK2EI sein Know-how auch in der  AGZ
mit  ein: Zusammen mit Johannes Heep, DJ5DM, strahlt er  jeden
Sonntagmorgen unser Amateurfunkmagazin "HamRadio 2day" auf der
bekannten  Frequenz  3772  kHz  im  Achtzigmeterband  ab.  Bei
unserem Messeauftritt auf der HAM RADIO in Friedrichshafen  am
Bodensee  hat  sich Diethard zum Beispiel in besonderer  Weise
eingebracht.   Da  er  all  dies  neben  der  Leitung   seines
Unternehmens  ehrenamtlich erbringt, gebuehrt ihm  unser  ganz
besonderer Dank. Glueckwunsch!

                 (Foto nicht in Packet-Radio)

Foto:  Diethard  Balzer, DK2EI, (links) und Oberbuergermeister
Norbert Bude bei der Ueberreichung der Goldenen Ehrennadel der
Stadt     Moenchengladbach.     (c)     Pressestelle     Stadt
Moenchengladbach.


AGZ NIMMT STELLUNG ZU NEUER AFUV

(rps)  Wir berichteten in unserer Ausgabe Nr. 349 am 20. Juni:
Das  Bundesministerium  fuer Wirtschaft  und  Technologie  hat
einen  Entwurf  fuer eine neue Amateurfunkverordnung  mit  der
Bitte  um  Stellungnahme veroeffentlicht. Genau das haben  wir
diese Woche getan. Sie koennen das ausfuehrliche Statement bei
uns im Internet nachlesen. Hier nun die wichtigsten Punkte.

Amateurfunkpruefung

Die  heutigen  Moeglichkeiten  der  unmittelbaren  muendlichen
Nachpruefung   und   der   Wiederholung   nicht    bestandener
Teilpruefungen  sollen kuenftig wegfallen.  Wir  sprechen  uns
gegen diese Absicht aus. Diese beiden Mechanismen betreffen im
statistischen  Mittel etwa jeden zehnten  Pruefling,  wie  aus
Unterlagen der Bundesnetzagentur hervor geht, die der AGZ  zur
Verfuegung gestellt wurden. Ihre Abschaffung wuerde somit eine
spuerbare   Behinderung  des  Zugangs  zum   Amateurfunkdienst
bedeuten.

Die  heutige  Moeglichkeit, Zeugnisklasse A  direkt  innerhalb
einer einzigen und eigenstaendigen Pruefung zu bestehen,  soll
ebenfalls kuenftig wegfallen. Auch dies lehnen wir ab. Gemaess
den oben genannten Unterlagen der Bundesnetzagentur hat in den
letzten  Jahren  etwa  jeder fuenfte  Pruefling  die  hoechste
Amateurfunkklasse ohne den Umweg ueber Klasse E bestanden. Ein
Zwang, zunaechst immer Zeugnisklasse E zu bestehen, waere eine
nicht akzeptable und kuenstlich aufgebaute Barriere fuer einen
relativ grossen Personenkreis, der bereits a priori ueber  die
entsprechenden  Kenntnisse verfuegt. Eine  durchaus  moegliche
Verwaltungsvereinfachung  muss  hier  hinter  dem  Dienst   am
Buerger zurueck stehen.

Allenfalls  koennten  wir eine hierarchisch  zu  durchlaufende
Pruefungsstruktur akzeptieren, wenn Zeugnisklasse A im  selben
Termin  ohne  ein erneutes Anmeldungs- und Zahlungserfordernis
abgelegt  werden  kann.  Dies wuerde  eine  Anlehnung  an  das
Pruefungssystem der USA bedingen, wo zum gleichen Entgelt  und
am   selben   Tag  die  Module  der  aufeinander   aufbauenden
Genehmigungsklassen nacheinander durchlaufen werden.  Gleiches
wuerde  fuer  eine  eventuell  spaeter  zu  schaffende  dritte
Amateurfunkklasse - die "Entry Level Licence" - gelten, was in
einem  solchen  System  durchaus  Vorteile  hinsichtlich   der
inhaltlichen Abgrenzbarkeit der Pruefungsmodule haette.

Nutzungsdetails im Frequenzbereich 50,08 bis 51 MHz

Wir  treten  dafuer  ein, die Nutzung des in  Deutschland  dem
Amateurfunkdienst sekundaer zugewiesenen Frequenzspektrums bei
50   MHz  anderen  Mitgliedsstaaten  der  Europaeischen  Union
anzugleichen. Vor dem Hintergrund einer hier nahezu vollkommen
ionosphaerisch   dominierten   Signalausbreitung   versprechen
nationale Schutzregelungen fuer Primaernutzer schon  aus  rein
physikalischen  Gruenden keinen Erfolg:  Sie  sind  in  weiten
Teilen sinnlos.

Insbesondere   ist   die   gegenwaertige   Beschraenkung   der
zulaessigen  Sendearten auf A1A und J3E  (Morsetelegrafie  und
SSB)  ein eklatantes Hemmnis bei der Nutzung und beim  Studium
moderner digitaler Verfahren wie etwa PSK, WSPR, WSJT, Olivia,
ROS,   Pactor   und   viele   andere.   Die   Ausuebung    des
Amateurfunkdienstes   als   ein  Funkdienst   mit   technisch-
wissenschaftlichem Anspruch wird in dieser Hinsicht nachhaltig
verhindert.  Nachdem  uns auch nach mehr  als  zwanzig  Jahren
Amateurfunkbetrieb auf diesem Band - sogar nachdem vor einiger
Zeit  alle Funkamateure der Klasse A Zugang erhielten -  keine
einschlaegigen Beeintraechtigungen des Primaernutzers  bekannt
geworden sind, fordern wir, Nutzungsbestimmung 5 der Anlage  1
der AFuV, also den Passus

    "Die   Nutzung   des   Frequenzbereichs   kann   von   der
    Bundesnetzagentur  mit zusaetzlichen allgemeinen  Auflagen
    versehen    werden;   die   Nutzung    ist    auf    feste
    Amateurfunkstellen  beschraenkt.  Die  Nutzungsbedingungen
    werden durch die Bundesnetzagentur festgelegt und in ihrem
    Amtsblatt veroeffentlicht"

in       eine      generelle      und      technologieneutrale
Bandbreitenbegrenzung  auf 2,7 kHz umzuwandeln.  Wir  sind  in
diesem  Zusammenhang der Auffassung, dass  digitale  Verfahren
bei  gleicher Empfangsfeldstaerke gegenueber dem Primaernutzer
kein  hoeheres  Stoerpotenzial besitzen als das  heute  allein
zulaessige  SSB  und CW. Wir betonen, dass wir die  Begrenzung
auf  eine  Strahlungsleistung von 25 Watt ERP nicht  in  Frage
stellen.  Wir negieren jedoch mit Nachdruck die Fixierung  auf
bestimmte  althergebrachte  und nicht  innovative  Sendearten,
zudem   dies   im   Rahmen   eines  Blankoschecks   fuer   die
Bundesnetzagentur  geschieht,  im  Prinzip  alles  ohne   jede
Vorgabe alleine auf Verwaltungsebene festlegen zu duerfen.

Contest-Verbot

Fuer   die   folgenden  Frequenzbereiche  gilt   zurzeit   die
Nebenbestimmung,    dass    "Amateurfunk-Wettbewerbe"    nicht
durchgefuehrt werden duerfen:

   135,7 - 137,8 kHz,
   1850 - 2000 kHz und
   10100 - 10150 kHz.

Wir  fordern  die  ersatzlose Streichung mit der  Begruendung,
dass  der  Begriff "Amateurfunk-Wettbewerb" nicht  justiziabel
ist.    Wir    kennen   in   deutschen   Rechtsnormen    keine
diesbezuegliche Definition, die einem Funkamateur zweifelsfrei
eine  Entscheidung  erlauben wuerde, ob er  an  einem  konkret
angetroffenen Amateurfunkverkehr teilnehmen darf  oder  nicht,
ob es sich dabei um einen "Wettbewerb" handelt oder nicht.

Letztlich  geht  es  hier  auch um eine  Bestimmung,  die  das
persoenliche  Verhalten des Funkamateurs  bzw.  seine  hoechst
private Art und Weise, Kommunikationsinhalte zu gestalten  und
mit  anderen  Personen in Verbindung zu treten, reglementieren
will. Wir halten dies aus verfassungsrechtlichen Gruenden fuer
unzulaessig. Gemeint ist das Recht auf Freiheit der  Rede  und
auf  freie  Entfaltung der Persoenlichkeit. Eine  Regulierung,
die  wie hier de facto auf eine Deckelung der Anzahl oder  der
Dauer  von  Amateurfunkverbindungen abzielt, ist  schliesslich
durch  das Amateurfunkgesetz nicht gedeckt und schon aus  rein
praktischen Gruenden nicht umsetzbar.

Bandbreitenregelung oberhalb von 2,4 GHz

Um    innovative    Experimente   mit    modernen    digitalen
Vernetzungsverfahren  unter Verwendung marktueblicher  Geraete
in  den ebenfalls dem Amateurfunk in Teilen zugewiesenen WLAN-
Bereichen durchfuehren zu koennen, regen wir an, oberhalb  von
2,4  GHz die maximal nutzbare Bandbreite von 10 MHz auf 40 MHz
zu  erweitern.  Da  die  multimediale Informationsuebertragung
hier mittlerweile grundsaetzlich digital unter Verwendung  des
TCP/IP-Protokolls  und geeigneter Codecs  durchgefuehrt  wird,
ist  die  Abgrenzung  von "Fernsehaussendungen"  mit  hoeheren
Bandbreiten  in  Anlage  1 der AFuV  sachlich  nicht  mehr  zu
rechtfertigen und folglich aufzuheben.

In  unserer  Stellungnahme finden Sie ausserdem Positionen  zu
diesen Themen:

- Anerkennung auslaendischer Amateurfunkgenehmigungen,

- Betreiben von Amateurfunkstellen erst nach
  Rufzeichenzuteilung,

- Ausschliessen von Nutzern einer fernbedienten
  Amateurfunkstelle,

- Verschluesselung von Inhalten der Amateurfunkkommunikation,

- Verpflichtung zur Mitwirkung im Stoerungsfall, und

- weitergehende belastende Regelungen im Stoerungsfall.

Die  vorgesehenen neuen Gebuehrensaetze liegen noch nicht vor.
Wir werden spaeter dazu Stellung nehmen.

Vy 73,
Ralph, DC5JQ


Das war die heutige Folge von HamRadio 2day, die Sie in Packet-
Radio unter der Rubrik

                              AGZ

sowie auf unserer Internet-Website

                         www.agz-ev.de

nachlesen  und  auch in Digital Audio im MP3-  und  AAC-Format
hoeren koennen. Machen Sie's gut. Bis zur naechsten Ausgabe.

--

Quelle: Arbeitsgemeinschaft Zukunft Amateurfunkdienst e.V.

   * Mit freundlicher Genehmigung der AGZ ins CB Packet-Radio uebernommen *

73 de Hans!
 


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