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DHH841 > AGZ      15.05.11 09:08l 215 Lines 9986 Bytes #999 (360) @ BAY
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(c) AGZ e.V. 2001-2011              DL: HamRadio 2day 370-2011
                                                  15. Mai 2011
   
                      Autor und Redakteur
                         Ralph, DC5JQ

TERMINPLAN NEUES AMATEURFUNKGESETZ

(rps)  Bislang  waren es nur hartnaeckige  Geruechte  -  jetzt
steht  fest:  Es wird ein vollstaendig neues Amateurfunkgesetz
geben.   Die   Redaktion  hat  diese  Woche  vom  zustaendigen
Bundesministerium fuer Wirtschaft und Technologie  den  groben
Zeitplan   erfahren.   Ein   erster   Referentenentwurf    des
Ministeriums  wird  demnach  nicht  vor  Ende  dieses   Jahres
erwartet.  Oeffentlichkeit  und  Interessenvertretungen  haben
danach  Gelegenheit  zur  Stellungnahme.  Das  vorgeschriebene
Abstimmungsverfahren  zwischen  den  relevanten  Ressorts  der
Bundesregierung    und   das   nachfolgende   parlamentarische
Gesetzgebungsverfahren werden ebenfalls ihre Zeit  benoetigen.
Deshalb ist mit einem Inkrafttreten des neuen AFuG erst in der
zweiten Jahreshaelfte 2012 zu rechnen. Erst danach kommt  eine
neue Amateurfunkverordnung.

Warum  gibt  es  ueberhaupt ein neues  Amateurfunkgesetz?  Wir
berichteten  bereits ueber den wesentlichen Grund  -  naemlich
ueber  das Begehren vor allem des Bundesfinanzministers,  mehr
Geld  von  den  Funkamateuren durch neue Gebuehrentatbestaende
einzunehmen.   Obwohl   Pruefungen  und  Rufzeichenzuteilungen
preiswerter  werden sollen, ist angeblich die  Verwaltung  des
Amateurfunkdienstes ingesamt nur zu einem kleinen  Teil  durch
Gebuehren refinanziert. Es gibt aber auch noch andere Gruende,
dieses  Gesetz  zu aendern; wir selbst haben  dies  oft  genug
angeregt  -  etwa  hinsichtlich der unklaren  und  ungerechten
Regeln   fuer   den   Rufzeichenentzug  und  eine   eventuelle
Wiederzuteilung.

Wir    muessen   also   im   Rahmen   der   Novellierung   des
Amateurfunkgesetzes    darauf   achten,    dass    Amateurfunk
finanzierbar  bleibt  -  auch fuer  breite  Schichten  unserer
Gesellschaft  und vor allem fuer Jugendliche. Weitere  Punkte,
die  wir auf dem Radar haben: Die experimentelle Dimension des
Amateurfunks muss gestaerkt und gefestigt werden vor dem  rein
gewerblichen  und  verbraucherschutz-orientierten  Hintergrund
der  Bestimmungen  von  FTEG  und EMVG.  Dies  beinhaltet  die
Verhinderung    einer   moeglichen   Schlechterstellung    des
Funkamateurs bei elektromagnetischen Unvertraeglichkeiten  mit
anderen    Geraeten    genauso   wie   die    Ablehnung    von
Gebuehrentatbestaenden bei der unabsichtlichen Verletzung  von
technischen   Vorgaben   und   Grenzwerten   im   Rahmen   des
Experiments. Schliesslich muss in unserer Sicht das neue  AFuG
klar und unmissverstaendlich den Weg bereiten fuer eine dritte
Amateurfunkklasse  -  die  Entry Level  Licence  -  und  nicht
zuletzt     die     Verwaltung    und     Ueberwachung     des
Amateurfunkdienstes als hoheitliche Aufgabe allein beim  Staat
belassen.

Ein  Problem kann das neue Amateurfunkgesetz allerdings  nicht
rechtzeitig  loesen: die Abschaffung des Frequenznutzungsplans
durch  das "Gesetz zur Aenderung telekommunikationsrechtlicher
Regelungen", das letzten Donnerstag vom Deutschen Bundestag in
erster   Lesung  beraten  wurde.  Tritt  dieses  Gesetz   ohne
Aenderung in Kraft, dann laeuft die Frequenzzuteilung  an  die
Funkamateure  ins  Leere: Das AFuG verweist  in  dieser  Sache
naemlich  in direkter Weise auf den dann nicht mehr existenten
Frequenznutzungsplan. Die AGZ e.V. wird sich deshalb  bei  den
Abgeordneten im Deutschen Bundestag dafuer einsetzen,  bereits
jetzt  diese  Rechtsnorm anzupassen und auf die uebergeordnete
Frequenzverordnung   zu  verweisen.  Ansonsten   wuerden   wir
mindestens   anderthalb  Jahre  lang  in  einem  Zustand   der
Rechtsunsicherheit  leben  muessen,  welche   Frequenzen   wir
eigentlich nutzen duerfen - und ob ueberhaupt.


BOS-FUNK MIT AMATEURFUNKGERAETEN

(rps)  Rechtsanwalt Michael Riedel, DG2KAR,  hat  diese  Woche
einen   bemerkenswerten  Beschluss  des  Amtsgerichts   Bremen
veroeffentlicht.    Es    geht   um    die    Benutzung    von
Amateurfunktransceivern  auf  Frequenzen  von  Behoerden   und
Organisationen   mit  Sicherheitsaufgaben,  sprich   Polizei-,
Feuerwehr- und Rettungsdienstfunk. Hier seine Meldung.

    "Nachdem  eine  funktechnische  Stoerung  auf  einer  BOS-
    Einsatzfrequenz beim FIS-Weltcup-Skispringen in  Willingen
    am  5.  Februar 2010 teilweise die medizinische Versorgung
    und  Sicherheit  von Teilnehmern und Besuchern  in  Gefahr
    brachte,   errichtete   die   dort   offiziell   mit   zur
    Gefahrenabwehr eingebundene NOTFUNK DEUTSCHLAND e.V. durch
    ihren technischen Leiter ein mobiles Amateurfunkgeraet und
    nahm dieses auf einer BOS-Einsatzfrequenz in Betrieb.
    
    Bald  darauf  gelang es dem ebenfalls vor Ort befindlichen
    Pruef-  und Messdienst der Bundesnetzagentur, die  Ursache
    der  Stoerung  ausfindig  zu  machen  und  zu  beseitigen.
    Anschliessend eilten die Beamten der Behoerde zum Standort
    von NOTFUNK DEUTSCHLAND e.V. und verlangten die Herausgabe
    eines      Amateurfunk-Handfunkgeraetes     aus      einem
    verschlossenen   Fahrzeug,  waehrend  sie   das   benutzte
    Mobilfunkgeraet am Einsatzort beliessen.
    
    Die  Bundesnetzagentur  erstattete gegen  den  technischen
    Leiter   von   NOTFUNK  DEUTSCHLAND  e.V.  Anzeige   wegen
    Verstosses  gegen  das  strafbewehrte  Abhoerverbot.   Die
    Staatsanwaltschaft   stellte   das    Verfahren    mangels
    hinreichenden Tatverdachts ein.
    
    Daraufhin    erliess    die    Bundesnetzagentur     einen
    Bussgeldbescheid ueber 500 Euro und warf dem Mitglied  von
    NOTFUNK DEUTSCHLAND e.V. vor, eine BOS-Frequenz mit  einem
    Amateurfunkgeraet ohne Frequenzzuteilung genutzt zu haben.
    Der  Betroffene legte Einspruch ein und liess  sich  unter
    anderem   dahingehend  ein,  dass  Funkamateure  bei   der
    Wahrnehmung  der gesetzlichen Aufgabe 'Unterstuetzung  von
    Hilfsaktionen  in Not- und Katastrophenfaellen'  die  fuer
    den      BOS-Funk     vorgesehenen     Frequenzen      mit
    Amateurfunkstellen    bzw.   Amateurfunkgeraeten    nutzen
    duerfen.
    
    Das       Amtsgericht       Bremen       stellte       das
    Ordnungswidrigkeitenverfahren   ein    und    legte    der
    Staatskasse  die Kosten des Verfahrens und die notwendigen
    Auslagen,  zu denen die Kosten des Verteidigers  gehoeren,
    auf."

Soweit die Mitteilung von Rechtsanwalt Michael Riedel, DG2KAR.
Der  Einstellungsbeschluss des Amtsgerichts Bremen vom 4.  Mai
2011 hat das Aktenzeichen 73 OWi 170 Js 30807/10 793/10. Damit
duerfte  klar  sein,  dass Funkamateure  in  einer  wirklichen
Notsituation mit ihren Geraeten und Anlagen alles  unternehmen
duerfen,  was technisch moeglich ist, um der Notlage  entgegen
zu wirken. Wie anders ist die entsprechende Definition unseres
Funkdienstes  im Amateurfunkgesetz - naemlich  der  Zweck  der
Unterstuetzung    von    Hilfsaktionen     in     Not-     und
Katastrophenfaellen  -  auch  zu verstehen,  denn  ohne  diese
Moeglichkeit  ist  das  wohl  kaum  im  Ernstfall  erfolgreich
umzusetzen.

Michael  Riedel's  Website  ist  unter  www.lawfactory.org  zu
erreichen.  Notfunk-Deutschland e.V. ist  eine  gemeinnuetzige
und unabhaengige Organisation, die es sich zur Aufgabe gemacht
hat, Behoerden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben  mit
Amateurfunkequipment  und  Know-how zu  unterstuetzen.  Diesen
Verein erreichen Sie im Netz unter www.notfunk-deutschland.de.


70-MEGAHERTZ-BAKE IN DEN USA

(rps)   Auch   in   den  Vereinigten  Staaten   ist   70   MHz
beziehungsweise   Viermeter   -   im   Gegensatz    etwa    zu
Grossbritannien - kein Amateurfunkband. Dennoch wurde dort auf
diesen  interessanten  Frequenzen  kuerzlich  ein  Bakensender
genehmigt,  der  am  2.  Mai  in  Betrieb  ging.  Er  hat  das
Rufzeichen WE9XUP, befindet sich im Locatorfeld FM07FM  -  das
ist  im  Bundesstaat Virginia - und sendet  auf  der  Frequenz
70,005 MHz in Morsetelegrafie - dies rund um die Uhr noch  bis
zum  1.  September. Die effektive Strahlungsleistung  betraegt
drei  Kilowatt,  die  in Richtung 60 Grad  direkt  auf  Europa
zielen.

Europaeische  Funkamateure haben damit die  Moeglichkeit,  bei
Sporadic-E-Ausbreitungsbedingungen Testsendungen von  jenseits
des Atlantiks zu beobachten. Empfangsberichte sind erbeten  an
diese   E-Mailadresse:  wa1zms@arrl.net.  Hoeren  Sie  einfach
einmal  rein,  falls  Sie ein geeignetes Empfangsgeraet  nebst
Antenne besitzen! Auch englische Funkamateure, die dieses Band
regulaer  besitzen, sind im Sommer bei uns oft via  Sporadic-E
oberhalb von 70 MHz hoeren.

Quelle: RSGB


IN EIGENER SACHE

(rps)  Wegen  Urlaub  des  Redakteurs erscheint  die  naechste
Ausgabe von HamRadio 2day erst am 5. Juni. Am 22. und 29.  Mai
finden     keine     Aussendungen    auf     den     bekannten
Amateurfunkfrequenzen statt. Wir bitten um Ihr Verstaendnis.


IN LETZTER MINUTE ...

(rps)  Die  Bundesnetzagentur beabsichtigt, in grossem  Umfang
fernbediente und automatisch arbeitende Amateurfunkstellen vor
Ort  zu  ueberpruefen  und  droht  in  den  Schreiben  an  die
verantwortlichen Funkamateure gleich Gebuehren  von  160  Euro
an,  falls  man  etwas  findet, was  nicht  korrekt  ist.  Die
Redaktion  hat  die  Pressestelle der  Behoerde  gebeten,  uns
Anlass,  Art,  Umfang  und  Kosten  dieser  Aktion  fuer   den
Steuerzahler mitzuteilen.


Vy 73,
Ralph, DC5JQ


Das war die heutige Folge von HamRadio 2day, die Sie in Packet-
Radio unter der Rubrik

                              AGZ

sowie auf unserer Internet-Website

                         www.agz-ev.de

nachlesen  und  auch in Digital Audio im MP3-  und  AAC-Format
hoeren koennen. Machen Sie's gut. Bis zur naechsten Ausgabe.

--

Quelle: Arbeitsgemeinschaft Zukunft Amateurfunkdienst e.V.

   * Mit freundlicher Genehmigung der AGZ ins Packet-Radio uebernommen *

73 de Hans!
 


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