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(c) AGZ e.V. 2001-2011 DL: HamRadio 2day 370-2011
15. Mai 2011
Autor und Redakteur
Ralph, DC5JQ
TERMINPLAN NEUES AMATEURFUNKGESETZ
(rps) Bislang waren es nur hartnaeckige Geruechte - jetzt
steht fest: Es wird ein vollstaendig neues Amateurfunkgesetz
geben. Die Redaktion hat diese Woche vom zustaendigen
Bundesministerium fuer Wirtschaft und Technologie den groben
Zeitplan erfahren. Ein erster Referentenentwurf des
Ministeriums wird demnach nicht vor Ende dieses Jahres
erwartet. Oeffentlichkeit und Interessenvertretungen haben
danach Gelegenheit zur Stellungnahme. Das vorgeschriebene
Abstimmungsverfahren zwischen den relevanten Ressorts der
Bundesregierung und das nachfolgende parlamentarische
Gesetzgebungsverfahren werden ebenfalls ihre Zeit benoetigen.
Deshalb ist mit einem Inkrafttreten des neuen AFuG erst in der
zweiten Jahreshaelfte 2012 zu rechnen. Erst danach kommt eine
neue Amateurfunkverordnung.
Warum gibt es ueberhaupt ein neues Amateurfunkgesetz? Wir
berichteten bereits ueber den wesentlichen Grund - naemlich
ueber das Begehren vor allem des Bundesfinanzministers, mehr
Geld von den Funkamateuren durch neue Gebuehrentatbestaende
einzunehmen. Obwohl Pruefungen und Rufzeichenzuteilungen
preiswerter werden sollen, ist angeblich die Verwaltung des
Amateurfunkdienstes ingesamt nur zu einem kleinen Teil durch
Gebuehren refinanziert. Es gibt aber auch noch andere Gruende,
dieses Gesetz zu aendern; wir selbst haben dies oft genug
angeregt - etwa hinsichtlich der unklaren und ungerechten
Regeln fuer den Rufzeichenentzug und eine eventuelle
Wiederzuteilung.
Wir muessen also im Rahmen der Novellierung des
Amateurfunkgesetzes darauf achten, dass Amateurfunk
finanzierbar bleibt - auch fuer breite Schichten unserer
Gesellschaft und vor allem fuer Jugendliche. Weitere Punkte,
die wir auf dem Radar haben: Die experimentelle Dimension des
Amateurfunks muss gestaerkt und gefestigt werden vor dem rein
gewerblichen und verbraucherschutz-orientierten Hintergrund
der Bestimmungen von FTEG und EMVG. Dies beinhaltet die
Verhinderung einer moeglichen Schlechterstellung des
Funkamateurs bei elektromagnetischen Unvertraeglichkeiten mit
anderen Geraeten genauso wie die Ablehnung von
Gebuehrentatbestaenden bei der unabsichtlichen Verletzung von
technischen Vorgaben und Grenzwerten im Rahmen des
Experiments. Schliesslich muss in unserer Sicht das neue AFuG
klar und unmissverstaendlich den Weg bereiten fuer eine dritte
Amateurfunkklasse - die Entry Level Licence - und nicht
zuletzt die Verwaltung und Ueberwachung des
Amateurfunkdienstes als hoheitliche Aufgabe allein beim Staat
belassen.
Ein Problem kann das neue Amateurfunkgesetz allerdings nicht
rechtzeitig loesen: die Abschaffung des Frequenznutzungsplans
durch das "Gesetz zur Aenderung telekommunikationsrechtlicher
Regelungen", das letzten Donnerstag vom Deutschen Bundestag in
erster Lesung beraten wurde. Tritt dieses Gesetz ohne
Aenderung in Kraft, dann laeuft die Frequenzzuteilung an die
Funkamateure ins Leere: Das AFuG verweist in dieser Sache
naemlich in direkter Weise auf den dann nicht mehr existenten
Frequenznutzungsplan. Die AGZ e.V. wird sich deshalb bei den
Abgeordneten im Deutschen Bundestag dafuer einsetzen, bereits
jetzt diese Rechtsnorm anzupassen und auf die uebergeordnete
Frequenzverordnung zu verweisen. Ansonsten wuerden wir
mindestens anderthalb Jahre lang in einem Zustand der
Rechtsunsicherheit leben muessen, welche Frequenzen wir
eigentlich nutzen duerfen - und ob ueberhaupt.
BOS-FUNK MIT AMATEURFUNKGERAETEN
(rps) Rechtsanwalt Michael Riedel, DG2KAR, hat diese Woche
einen bemerkenswerten Beschluss des Amtsgerichts Bremen
veroeffentlicht. Es geht um die Benutzung von
Amateurfunktransceivern auf Frequenzen von Behoerden und
Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, sprich Polizei-,
Feuerwehr- und Rettungsdienstfunk. Hier seine Meldung.
"Nachdem eine funktechnische Stoerung auf einer BOS-
Einsatzfrequenz beim FIS-Weltcup-Skispringen in Willingen
am 5. Februar 2010 teilweise die medizinische Versorgung
und Sicherheit von Teilnehmern und Besuchern in Gefahr
brachte, errichtete die dort offiziell mit zur
Gefahrenabwehr eingebundene NOTFUNK DEUTSCHLAND e.V. durch
ihren technischen Leiter ein mobiles Amateurfunkgeraet und
nahm dieses auf einer BOS-Einsatzfrequenz in Betrieb.
Bald darauf gelang es dem ebenfalls vor Ort befindlichen
Pruef- und Messdienst der Bundesnetzagentur, die Ursache
der Stoerung ausfindig zu machen und zu beseitigen.
Anschliessend eilten die Beamten der Behoerde zum Standort
von NOTFUNK DEUTSCHLAND e.V. und verlangten die Herausgabe
eines Amateurfunk-Handfunkgeraetes aus einem
verschlossenen Fahrzeug, waehrend sie das benutzte
Mobilfunkgeraet am Einsatzort beliessen.
Die Bundesnetzagentur erstattete gegen den technischen
Leiter von NOTFUNK DEUTSCHLAND e.V. Anzeige wegen
Verstosses gegen das strafbewehrte Abhoerverbot. Die
Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren mangels
hinreichenden Tatverdachts ein.
Daraufhin erliess die Bundesnetzagentur einen
Bussgeldbescheid ueber 500 Euro und warf dem Mitglied von
NOTFUNK DEUTSCHLAND e.V. vor, eine BOS-Frequenz mit einem
Amateurfunkgeraet ohne Frequenzzuteilung genutzt zu haben.
Der Betroffene legte Einspruch ein und liess sich unter
anderem dahingehend ein, dass Funkamateure bei der
Wahrnehmung der gesetzlichen Aufgabe 'Unterstuetzung von
Hilfsaktionen in Not- und Katastrophenfaellen' die fuer
den BOS-Funk vorgesehenen Frequenzen mit
Amateurfunkstellen bzw. Amateurfunkgeraeten nutzen
duerfen.
Das Amtsgericht Bremen stellte das
Ordnungswidrigkeitenverfahren ein und legte der
Staatskasse die Kosten des Verfahrens und die notwendigen
Auslagen, zu denen die Kosten des Verteidigers gehoeren,
auf."
Soweit die Mitteilung von Rechtsanwalt Michael Riedel, DG2KAR.
Der Einstellungsbeschluss des Amtsgerichts Bremen vom 4. Mai
2011 hat das Aktenzeichen 73 OWi 170 Js 30807/10 793/10. Damit
duerfte klar sein, dass Funkamateure in einer wirklichen
Notsituation mit ihren Geraeten und Anlagen alles unternehmen
duerfen, was technisch moeglich ist, um der Notlage entgegen
zu wirken. Wie anders ist die entsprechende Definition unseres
Funkdienstes im Amateurfunkgesetz - naemlich der Zweck der
Unterstuetzung von Hilfsaktionen in Not- und
Katastrophenfaellen - auch zu verstehen, denn ohne diese
Moeglichkeit ist das wohl kaum im Ernstfall erfolgreich
umzusetzen.
Michael Riedel's Website ist unter www.lawfactory.org zu
erreichen. Notfunk-Deutschland e.V. ist eine gemeinnuetzige
und unabhaengige Organisation, die es sich zur Aufgabe gemacht
hat, Behoerden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben mit
Amateurfunkequipment und Know-how zu unterstuetzen. Diesen
Verein erreichen Sie im Netz unter www.notfunk-deutschland.de.
70-MEGAHERTZ-BAKE IN DEN USA
(rps) Auch in den Vereinigten Staaten ist 70 MHz
beziehungsweise Viermeter - im Gegensatz etwa zu
Grossbritannien - kein Amateurfunkband. Dennoch wurde dort auf
diesen interessanten Frequenzen kuerzlich ein Bakensender
genehmigt, der am 2. Mai in Betrieb ging. Er hat das
Rufzeichen WE9XUP, befindet sich im Locatorfeld FM07FM - das
ist im Bundesstaat Virginia - und sendet auf der Frequenz
70,005 MHz in Morsetelegrafie - dies rund um die Uhr noch bis
zum 1. September. Die effektive Strahlungsleistung betraegt
drei Kilowatt, die in Richtung 60 Grad direkt auf Europa
zielen.
Europaeische Funkamateure haben damit die Moeglichkeit, bei
Sporadic-E-Ausbreitungsbedingungen Testsendungen von jenseits
des Atlantiks zu beobachten. Empfangsberichte sind erbeten an
diese E-Mailadresse: wa1zms@arrl.net. Hoeren Sie einfach
einmal rein, falls Sie ein geeignetes Empfangsgeraet nebst
Antenne besitzen! Auch englische Funkamateure, die dieses Band
regulaer besitzen, sind im Sommer bei uns oft via Sporadic-E
oberhalb von 70 MHz hoeren.
Quelle: RSGB
IN EIGENER SACHE
(rps) Wegen Urlaub des Redakteurs erscheint die naechste
Ausgabe von HamRadio 2day erst am 5. Juni. Am 22. und 29. Mai
finden keine Aussendungen auf den bekannten
Amateurfunkfrequenzen statt. Wir bitten um Ihr Verstaendnis.
IN LETZTER MINUTE ...
(rps) Die Bundesnetzagentur beabsichtigt, in grossem Umfang
fernbediente und automatisch arbeitende Amateurfunkstellen vor
Ort zu ueberpruefen und droht in den Schreiben an die
verantwortlichen Funkamateure gleich Gebuehren von 160 Euro
an, falls man etwas findet, was nicht korrekt ist. Die
Redaktion hat die Pressestelle der Behoerde gebeten, uns
Anlass, Art, Umfang und Kosten dieser Aktion fuer den
Steuerzahler mitzuteilen.
Vy 73,
Ralph, DC5JQ
Das war die heutige Folge von HamRadio 2day, die Sie in Packet-
Radio unter der Rubrik
AGZ
sowie auf unserer Internet-Website
www.agz-ev.de
nachlesen und auch in Digital Audio im MP3- und AAC-Format
hoeren koennen. Machen Sie's gut. Bis zur naechsten Ausgabe.
--
Quelle: Arbeitsgemeinschaft Zukunft Amateurfunkdienst e.V.
* Mit freundlicher Genehmigung der AGZ ins Packet-Radio uebernommen *
73 de Hans!
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