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(c) AGZ e.V. 2001-2011 DL: HamRadio 2day 372-2011
12. Juni 2011
Autor und Redakteur
Ralph, DC5JQ
TKG-NOVELLIERUNG: STAATSSEKRETAER GARANTIERT
FUNKAMATEUREN IHRE RECHTE
(rps) Im Rahmen des laufenden Novellierungsverfahrens zum
Telekommunikationsgesetz wird der Frequenznutzungsplan
begrifflich abgeschafft, durch den neuen Frequenzplan ersetzt
und sein Aufstellungsverfahren geaendert. Dieser Plan ist die
Grundlage jedweder Frequenznutzung im Amateurfunkdienst, da
das Amateurfunkgesetz direkt und statisch auf ihn verweist -
leider in Form des seit langem nicht mehr existenten TKG aus
dem Jahr 1996. Diese Situation erzeugt eine offensichtliche
Rechtsunsicherheit, ob und welche Frequenzen dem Funkamateur
dann noch zur Verfuegung stehen. Eine Aenderung des AFuG ist
naemlich zeitgleich nicht vorgesehen, wir berichteten.
Am 25. Mai wurde der Gesetzentwurf im Ausschuss fuer
Wirtschaft und Technologie des Deutschen Bundestages beraten.
Die AGZ hat sich deshalb im Vorfeld der Sitzung an die
Ausschuss-Obleute und -Sprecher der Parlamentsfraktionen
gewandt und um die Anpassung auch des Amateurfunkgesetzes
gebeten. Leider sind die Parteien der Regierungskoalition dazu
nicht bereit. Die Partei DIE LINKE hat sich in spezieller
Weise fuer unsere Interessen eingesetzt: MdB Johanna Voss
stellte die folgende parlamentarische Anfrage an die
Bundesregierung:
"Wird die Bundesregierung im Zuge der anstehenden Reform
des TKG auch alle Regelungen, die Amateurfunker betreffen,
entsprechend anpassen, damit Amateurfunker kuenftig
Rechtssicherheit haben und sicher sein koennen, dass die
bislang fuer sie geltenden Regeln auch weiter gelten, und
wie begruendet die Bundesregierung ihre Position?"
Hans-Joachim Otto, parlamentarischer Staatssekretaer im
Bundesministerium fuer Wirtschaft und Technologie,
beantwortete die Frage letzte Woche wie folgt:
"Aus der vorgesehenen Novelle des
Telekommunikationsgesetzes ergeben sich grundsaetzlich
keine inhaltlichen Anpassungserfordernisse fuer das
Amateurfunkgesetz. Die bisherigen Regelungen den
Amateurfunk betreffend bleiben unveraendert gueltig und
gewaehrleisten damit weiterhin Rechtssicherheit. Die
notwendigen rechtsfoermlichen Anpassungen im
Amateurfunkgesetz werden in Kuerze in einem eigenen
Rechtsakt erfolgen. Die vorgesehenen strukturellen
Veraenderungen des TKG in den Bereichen
Frequenzzuweisungen, Frequenznutzung bzw.
Frequenzzuteilung haben keine direkten Auswirkungen auf
das Amateurfunkgesetz. In den Verwaltungsverfahren sowie
im praktischen Verwaltungshandeln der BNetzA werden die
bisherigen Beteiligungsrechte auch der Funkamateure
weiterhin vollumfaenglich gewahrt."
Damit sind nun zwei Dinge klar: Erstens - es bedarf in der Tat
rechtlicher Anpassungen im Amateurfunkgesetz. Und zweitens -
bis dahin, und das kann anderthalb Jahre dauern, wird die
Bundesnetzagentur als Bundesoberbehoerde im Geschaeftsbereich
des Wirtschaftsministeriums die Frequenznutzungsrechte der
Funkamateure in vollem Umfang wahren. In gleicher Weise hat
sich unterdessen auch MdB Dr. Joachim Pfeiffer uns gegenueber
geaeussert. Er ist fuer die CDU/CSU-Fraktion Sprecher im
Ausschuss fuer Wirtschaft und Technologie des Deutschen
Bundestages.
Damit konnten wir durchaus ein Stueck Rechtssicherheit fuer
alle deutschen Funkamateure zurueckgewinnen. Wir bedanken uns
bei den beteiligten Abgeordneten im Deutschen Bundestag fuer
die gute Zusammenarbeit, die wir im Rahmen der ab Herbst
dieses Jahres anstehenden Novellierung des Amateurfunkgesetzes
fortsetzen moechten.
CEPT-ENTSCHEIDUNG FUER 12-WATT-CB-FUNK ANGENOMMEN
(rps) Diese Entscheidung wird Auswirkungen darauf haben, wie
eine moegliche dritte Amateurfunkklasse in Deutschland
ausgestattet sein wird: Mitte Mai hat die Konferenz der
Europaeischen Post- und Fernmeldeverwaltungen - kurz CEPT -
ihre bereits lange diskutierte Entscheidung zu einer
Neudefinition des CB-Funks in Europa endgueltig angenommen.
Gleichzeitig wurde die aktualisierte EMV-Norm fuer CB-
Funkgeraete vom europaeischen Normungsinstitut ETSI
veroeffentlicht - sie hat die Bezeichnung EN 300 433. Darin
wird erstmals die Moeglichkeit eroeffnet, in der Sendeart SSB
bis zu zwoelf Watt Ausgangsleistung auf 40 Kanaelen bei 27 MHz
verwenden zu duerfen.
Die CEPT-Mitgliedsstaaten sind nun gehalten, diese
Entscheidung in nationales Recht umzusetzen, damit
entsprechend CE-zertifizierte Geraete genehmigungs- und
diskriminierungsfrei ueberall in Europa verwendet werden
duerfen. CB-Funk-Organisationen haben in diesem Zusammenhang
bereits gegenueber der Bundesnetzagentur kritisiert, dass der
aktuelle Entwurf des gerade in Ueberarbeitung befindlichen
Frequenznutzungsplans immer noch eine Begrenzung auf vier Watt
enthaelt.
Damit ist die Messlatte fuer eine dritte Amateurfunkklasse in
Deutschland definiert: Sie muss den Zugang zur Kurzwelle
gewaehren und sie muss deutlich mehr als die besagten zwoelf
Watt Senderleistung erlauben, ansonsten waere sie gegenueber
dem genehmigungs- und pruefungsfreien Jedermannfunk in ihrer
Attraktivitaet unterlegen.
Quelle: FM - Das Funkmagazin und DCBO
DEUTSCHE WELLE: DAS ENDE KOMMT NAEHER
(rps) Nach dem Verlassen teils bereits vollstaendig
abgerissener deutscher Kurzwellensendezentren wie etwa
Juelich, der Kuendigung von Vertraegen mit auslaendischen
Betreibern von Kurzwellensendern und der inhaltlichen
Reduktion nicht nur des deutschen Programms ist nun der Termin
fuer das endgueltige Ende des deutschsprachigen
Auslandsdienstes auf Kurzwelle festgesetzt. Am 1. Juli beginnt
die Deutsche Welle mit massiven Sparprogrammen - und trennt
sich u.a. von der Ausstrahlung vieler Sendesprachen und von
zwei Sendestationen auf Kurzwelle. Konkret sind das Sines in
Portugal und Trincomalee in Sri Lanka. "Die frei werdenden
Mittel setzt die DW fuer zukunftssichernde Projekte ein,
insbesondere fuer den Ausbau und die Regionalisierung des DW-
Fernsehens, die Produktion inhaltlich und sprachlich
regionalisierter TV-Sendungen und die Staerkung der Online-
und Mobilangebote", heisst es in einer Pressemitteilung von
Mitte Mai.
Am 1. November 2011 endet nun definitiv und vollstaendig die
Ausstrahlung des deutschen Programms auf Kurzwelle. Fortan
wird die Deutsche Welle nicht mehr das sein, was sie einmal
war: Sie reduziert sich mit politischer Zustimmung aus Berlin
auf einen Medienanbieter unter vielen anderen, die im Internet
sowie via Mobilfunk und Satellit ihre Inhalte bereit stellen.
Jedwedes Alleinstellungsmerkmal wird kuenftig dahin sein. Sich
mit autarker Technik - wozu bereits ein kleiner
batteriebetriebener Weltempfaenger gehoert - und ohne
Infrastruktur unzensierte Informationen weltweit vor allem
auch in Krisengebieten beschaffen zu koennen, das wird damit
zunehmend der Vergangenheit angehoeren. China und Russland
dagegen uebernehmen das Terrain und bauen ihre
Kurzwellenpraesenz aus.
Aber vielleicht geht es dem deutschen Kurzwellenrundfunk ja
irgendwann wie den Sirenen in unseren Grossstaedten: Zwanzig
Jahre nach deren ersatzlosem Abbau merkt die Politik
ploetzlich, dass sie im Gefahrenfall die Bevoelkerung gar
nicht mehr warnen kann - und baut fuer viel Geld neue auf. Der
Amateurfunk ist gut beraten, seine autarke und unabhaengige
Dimension erst gar nicht verkommen zu lassen.
ZUM SCHLUSS IN EIGENER SACHE
(rps) Wegen beruflicher Verpflichtungen des Redakteurs
erscheint die naechste Ausgabe von HamRadio 2day erst am 26.
Juni.
Vy 73,
Ralph, DC5JQ
Das war die heutige Folge von HamRadio 2day, die Sie in Packet-
Radio unter der Rubrik
AGZ
sowie auf unserer Internet-Website
www.agz-ev.de
nachlesen und auch in Digital Audio im MP3- und AAC-Format
hoeren koennen. Machen Sie's gut. Bis zur naechsten Ausgabe.
--
Quelle: Arbeitsgemeinschaft Zukunft Amateurfunkdienst e.V.
* Mit freundlicher Genehmigung der AGZ ins Packet-Radio uebernommen *
73 de Hans!
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