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DHH841 > AGZ      16.10.11 10:21l 198 Lines 9128 Bytes #999 (360) @ BAY
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(c) AGZ e.V. 2001-2011              DL: HamRadio 2day 380-2011
                                              16. Oktober 2011
                               
                      Autor und Redakteur
                         Ralph, DC5JQ


NATIONALE GRUPPE BESCHLIESST MITTELWELLE ZU UNTERSTUETZEN

(rps)  Wir  berichteten letzte Woche: Eine  Arbeitsgruppe  der
CEPT  - der Vereinigung europaeischer Regulierungsbehoerden  -
hat  sich Ende September nicht nur darauf geeinigt, den  Punkt
"Mittelwelle fuer den Amateurfunkdienst" auf der im Januar  in
Genf   stattfindenden  Weltfunkkonferenz  der  Internationalen
Fernmeldeunion  ITU zu unterstuetzen, man hat  ueberdies  auch
gleich  ein geeignetes Frequenzsegment identifiziert, das  die
Interessen  der  Primaernutzer  Flugnavigations-  und  mobiler
Seefunkdienst beruecksichtigt. Ginge es nach dem "Project Team
C",  dann soll 472 bis 480 kHz weltweit zugewiesen werden, und
zwar  mit  Sekundaerstatus  und maximal  fuenf  Watt  EIRP  an
Strahlungsleistung.

Die  Bundesrepublik  Deutschland  konnte  sich  bislang  nicht
entschliessen, eine Mittelwellenzuweisung an die  Funkamateure
ueberhaupt  zu  unterstuetzen,  sie  war  also  wieder  einmal
Aussenseiter  in Europa in Sachen Amateurfunk.  Die  Nationale
Gruppe zur Vorbereitung der WRC 2012 tagte in Bonn nun am  10.
Oktober  zum  letzten  Mal vor Konferenzbeginn.  Auch  diesmal
prallten  die  gegensaetzlichen Positionen wieder unveraendert
aufeinander. Der Vorsitzende des Gremiums fuehrte ins Feld, er
koenne  keine spezifisch deutschen Interessen des Seefunks  am
ins  Auge  gefassten  Frequenzbereich  erkennen,  schliesslich
haetten   andere  bedeutende  Seefahrernationen  wie  England,
Frankreich  und  Schweden bereits zugestimmt. Ihm  seien  auch
keine  konkreten Plaene der Seefunker bekannt, die in  Zukunft
ohne die besagten acht Kilohertz nicht zurechtkommen koennten,
zudem  werde  lediglich eine sekundaere Zuweisung mit  kleiner
Strahlungsleistung  begehrt. Positiv  wurde  vom  Vorsitzenden
auch  gewertet, dass die deutschen Funkamateure ein  kleineres
Segment  als  urspruenglich gewollt akzeptieren und  dass  die
Vertreter   des  Flugnavigationsfunkdienstes  ihre  Zustimmung
bereits  signalisiert haben. Trotzdem - es  war  kein  Konsens
herbeizufuehren.

Am  Ende beschloss der Vorsitzende der Nationalen Gruppe - das
ist  Ministerialrat  Peter  Voss  vom  Bundesministerium  fuer
Wirtschaft   und  Technologie  -  gegen  den  Widerstand   der
Bundesministerien   fuer   Verkehr  und   Verteidigung,   dass
Deutschland den Vorschlag von "Project Team C" auf  CEPT-Ebene
unterstuetzen wird. Er folgte damit einer in der Diskussion zu
erkennenden  Mehrheit  der Mitglieder der  Nationalen  Gruppe.
Eine   nachvollziehbare  Sachbegruendung  fuer  ihr   offenbar
unverhandelbares    Nein   lieferten    beide    opponierenden
Ministerialvertreter aus Sicht der meisten  Sitzungsteilnehmer
bis heute nicht. Sie stellten am Ende lediglich fest, dass das
so  genannte  Benehmen  im  Sinne  der  zwischenministeriellen
Geschaeftsordnung nicht hergestellt worden sei.  Die  deutsche
Haltung  zu  allen anderen Tagesordnungspunkten der  WRC  2012
wurde im Uebrigen einstimmig und im Konsens von der Nationalen
Gruppe beschlossen.

Der  deutsche Amateurfunkdienst wurde in der Nationalen Gruppe
erfolgreich vertreten von Ulrich Mueller, DK4VW, fuer den DARC
und von Dr. Ralph Schorn, DC5JQ, fuer die AGZ.

Wie  geht es nun weiter? Vom 1. bis zum 4. November findet  in
Bukarest  eine Konferenz-Vorbereitungstagung der  CEPT  statt,
auf   der   die  europaeischen  Positionen  zu  den  WRC-2012-
Tagesordnungspunkten endgueltig beschlossen werden.  Der  Ende
September vom "Project Team C" erarbeitete Vorschlag fuer  die
Mittelwellenfrequenzen wird dort dem Plenum vorgelegt und  von
den   Teammitgliedern  befuerwortet.  Erfahrungsgemaess  steht
einem  entsprechenden CEPT-Beschluss dann kaum noch  etwas  im
Wege. Wir bleiben dran.


BEREITS GENEHMIGTE AMATEURFUNKANTENNE VON GERICHT VERBOTEN

(rps)  Diversen  medialen Quellen entnehmen  wir  diese  Woche
einen  ziemlich  bemerkenswerten  Vorgang.  Wir  zitieren   im
Folgenden die "Neue Osnabruecker Zeitung" vom 11. Oktober.

    "Gericht   verbietet   'bedrohliche   Riesenantennen'   in
    Osnabruecker Wohngebiet
    
    Das  Verwaltungsgericht Osnabrueck hat  entschieden,  dass
    eine     von     der    Stadt    Osnabrueck     genehmigte
    Amateurfunkantennenanlage in einem reinen Wohngebiet nicht
    zulaessig ist. Ein Nachbar hatte geklagt.
    
    Die  bis auf 18,5 Meter ausfahrbare Antenne ist auf  einem
    Stahlgittermast  montiert und besteht im Wesentlichen  aus
    zwei Parabol- und fuenf laengeren Stabantennen. Die Anlage
    sei  mit  der  konkreten  Eigenart des  Baugebietes  nicht
    vereinbar, heisst es in dem Urteil vom 16. September 2011,
    das das Verwaltungsgericht am Dienstag veroeffentlichte.
    
    Das  Antennenfeld ueberrage die Wohnhaeuser  und  die  als
    Aussenwohnbereiche   bedeutsamen,   nahezu    parkaehnlich
    angelegten  Gaerten  der  Grundstuecke.  Es  bilde   einen
    Fremdkoerper  im dortigen Wohngebiet und dominiere  es  in
    unangemessener  Weise. Bereits aus diesem Grunde  sei  der
    Klaeger in seinen Nachbarrechten verletzt. Darueber hinaus
    werde  die  Wohnqualitaet des Klaeger-Grundstueckes  durch
    die  Antennenanlage in unzumutbarer Weise beeintraechtigt,
    weil  die flaechig erscheinenden Antennen wegen ihres  nur
    sehr  geringen  Abstandes  zur Terrasse  -  die  kuerzeste
    Entfernung betraegt rund 4,3 Meter - und ihrer  Hoehe  von
    mindestens  10  Metern extrem bedrohlich  und  erdrueckend
    wirkten. Das Aktenzeichen des Urteils lautet 2 A 70/08.
    
    Aufgrund des zusaetzlich gestellten Antrages des Klaegers,
    bereits  vorlaeufig Abhilfe zu schaffen, hat  das  Gericht
    die  Stadt  Osnabrueck verpflichtet,  den  Betreibern  der
    Antennenanlage  umgehend  unter Anordnung  der  sofortigen
    Vollziehung aufzugeben, die Anlage unverzueglich  bis  zum
    Eintritt  der Rechtskraft des Urteils bis auf den Erdboden
    abzuklappen. Der Beschluss vom 28. September 2011 hat  das
    Aktenzeichen 2 B 18/10."

Quellen:  Neue Osnabruecker Zeitung, Stadtblatt Lingen,  FM  -
Das Funkmagazin

http://www.noz.de/lokales/57898377/gericht-verbietet-
bedrohliche-riesenantennen-in-osnabruecker-wohngebiet
http://www.stadtblatt-lingen.de/lebeninlingen/etwas-weiter-
weg/1103-amateurfunkantenne-im-reinen-wohngebiet
http://www.funkmagazin.de/111011.htm


KOMMENTAR

(rps)  Ein  bereits vom Bauamt genehmigtes Gebaeude bzw.  eine
Anlage  wieder  entfernen zu muessen, weil die  Baugenehmigung
nachtraeglich  von  einem  Verwaltungsgericht  fuer  ungueltig
erklaert   wird,  das  stellt  natuerlich  -  wie  beim   EON-
Kohlekraftwerk  in  Datteln  -  sofort  die  Frage  nach   dem
Schadenersatz   -   schliesslich  hat   der   Funkamateur   im
Bewusstsein  gehandelt, nichts Rechtswidriges  unternommen  zu
haben.  Abbau  durch eine Fachfirma und Neubau einer  genehmen
Antennenanlage bis hin zu einem eventuellen Umzug  -  all  das
kann die zustaendige Stadtverwaltung - sprich den Steuerzahler
-  eine  ganze  Menge Geld kosten, sollte das erstinstanzliche
Urteil tatsaechlich rechtskraeftig werden.

Der Vorgang ist eine gute Gelegenheit fuer den Redakteur, noch
einmal  mit  Nachdruck die Empfehlung fuer aktive Funkamateure
auszusprechen, wenn moeglich nicht in einem reinen  Wohngebiet
mit  Bebauungsplan  zu wohnen. Hier ist  naemlich  -  wie  man
wieder   einmal  sieht  -  Aerger  mehr  als  vorprogrammiert,
Dittelbrunn  laesst gruessen. Mischgebiete ohne  Bebauungsplan
sehen zwar nicht ganz so "aufgeraeumt" und "parkaehnlich" aus,
sie  bieten  jedoch  in  Sicht  des  Redakteurs  weit  weniger
baurechtliche Angriffsflaechen.


NACHTAUSSENDUNG FUER HAMRADIO 2DAY

(rps) Wir versuchen etwas neues: Ab sofort senden wir HamRadio
2day  zusaetzlich  Sonntagsabends um 23:00  Uhr  Ortszeit  auf
einer   freien  Frequenz  in  der  Naehe  von  3750   kHz   im
Achtzigmeterband.  Erste  Ergebnisse stimmen  hoffnungsvoll  -
sowohl  hinsichtlich der Reichweite als auch hinsichtlich  der
Zuhoererzahl:  Wir  erreichen  fast  ganz  Europa  mit   hohen
Feldstaerken. Standort der Sendeanlage ist Moenchengladbach.

Bestaetigen Sie bitte diese Aussendung bei Johannes, DJ5DM. Er
ist  der  OM,  der  diese neue Nachtaussendung  fuer  die  AGZ
durchfuehrt. Das ist natuerlich auch via E-Mail moeglich. Hier
die  Adresse:  dk0agz@agz-ev.de. Bei Erfolg werden  wir  diese
Testsendungen in den langfristigen Regelbetrieb ueberfuehren.


Vy 73,
Ralph, DC5JQ


Das war die heutige Folge von HamRadio 2day, die Sie in Packet-
Radio unter der Rubrik

                              AGZ

sowie auf unserer Internet-Website

                         www.agz-ev.de

nachlesen  und  auch in Digital Audio im MP3-  und  AAC-Format
hoeren koennen. Machen Sie's gut. Bis zur naechsten Ausgabe.


--

Quelle: Arbeitsgemeinschaft Zukunft Amateurfunkdienst e.V.

  * Mit freundlicher Genehmigung der AGZ ins Packet-Radio uebernommen *

73 de Hans!
 


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