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(c) AGZ e.V. 2001-2012 DL: HamRadio 2day 389-2012
5. Februar 2012
Autor und Redakteur
Ralph, DC5JQ
DARC EINIGT SICH MIT EX-GESCHAEFTSFUEHRERIN
(rps) Wie schon bei Vorgaenger Bernd Haefner kommt der Abgang
von Helga Gautsche dem Deutschen Amateur-Radio-Club e.V. wohl
ziemlich teuer. Wir berichteten in HamRadio 2day Nr. 386 am
18. Dezember letzten Jahres ueber die Anfang September
erfolgte fristlose Entlassung der Geschaeftsfuehrerin wegen
angeblich falsch ausgestellter Spendenquittungen. Nachdem vor
dem Arbeitsgericht Kassel ein Guetetermin im November
scheiterte, kam es letzte Woche nun zu einer weiteren
Verhandlung.
Wie der Ortsverband F12 im DARC e.V. und etliche
Forenteilnehmer in den letzten Tagen im Internet berichten,
einigten sich die Parteien vor einer Vielzahl von Zuhoerern im
Gerichtssaal auf einen Vergleich - und der ist fuer den Verein
richtig kostspielig: Die fristlose Kuendigung wird aufgehoben
und die Klaegerin wird unter Fortzahlung des Gehalts formal
weiter beschaeftigt bis zum 30. April 2012. Die jahrzehntelang
in Baunatal zunaechst als Buchhalterin und spaeter als
Geschaeftsfuehrerin Angestellte erhaelt nicht nur eine
Abfindung in Hoehe von 140.000 Euro und weitere 30.000 Euro
fuer ein so genanntes "Outplacement" zur beruflichen
Neuorientierung, sondern auch ein ausgezeichnetes
Abschlusszeugnis. Zudem musste sich der DARC verpflichten, die
gegen Frau Gautsche erhobenen Vorwuerfe fallen zu lassen.
Damit entstehen dem groessten deutschen Amateurfunkverein
Kosten von insgesamt mehr als 200.000 Euro - wahrlich ein
Haefner 2.0, wie wir schon im Dezember mutmassten. Besser lief
es Mitte Januar fuer den britischen Verband RSGB vor Gericht:
Der Bedford County Court verurteile Ex-Geschaeftsfuehrer Peter
Kirby zur Rueckzahlung von etwa 41.000 Britischen Pfund an den
Verein, die er angeblich unterschlagen hat.
FTEG- UND EMVG-AENDERUNG BESCHLOSSEN
(rps) oder: Einnahmequellen fuer die Bundesnetzagentur
gesichert. Das "Gesetz zur Aenderung des Gesetzes ueber die
elektromagnetische Vertraeglichkeit von Betriebsmitteln, des
Gesetzes ueber Funkanlagen und
Telekommunikationsendeinrichtungen sowie des
Luftverkehrsgesetzes" wurde am 26. Januar vom Deutschen
Bundestag verabschiedet - gegen die Stimmen der Gruenen und
bei Enthaltung der Linken. Damit werden nun zum einen
zusaetzliche Beitraege fuer Senderbetreiber unter dem FTEG
eingefuehrt sowie die Konsequenzen aus diversen verlorenen
Verwaltungsgerichtsprozessen gezogen, und zum anderen werden
zehn Jahre nach Inkrafttreten jetzt
Ordnungswidrigkeitstatbestaende bei Verletzungen der
Bestimmungen der BEMFV eingefuehrt. Der Bundestagsausschuss
fuer Wirtschaft und Technologie hatte den Entwurf nur einen
Tag zuvor ohne jede Aenderung passieren lassen und dem Plenum
die Annahme empfohlen. Wir berichteten ueber den Gesetzentwurf
bereits in HamRadio 2day Nr. 385 am 11. Dezember 2011.
Die AGZ hatte den Obleuten und Sprechern der Parteien im
Ausschuss vorab ihre Argumente gegen die Verabschiedung des
Gesetzes zukommen lassen. Ein zentraler Punkt war dabei das
Verlangen, die Funkamateure nicht mit weiteren Kosten zu
belasten und damit ihren ehrenamtlichen Einsatz fuer unsere
Gesellschaft zu honorieren. Weiter haben wir uns gegen die
Einfuehrung von Ordnungswidrigkeiten bei Verletzungen der
BEMFV ausgesprochen, weil das unser Tun in der Aussenwirkung
scheinbar gefaehrlicher macht. Ist nach einem solchen Schritt
der Amateurfunk wirklich noch ein Hobby fuer Minderjaehrige?
Werden dann nicht Nachbarn animiert, beim Funker nebenan
einmal nach dem Rechten schauen zu lassen, wenn es dafuer nun
Bussgelder gibt? Wir haben bereits zu viele derart
ueberfluessige Verfahren in der Vergangenheit gehabt.
Leider hatten die Bemuehungen der Amateurfunkverbaende nicht
den geringsten Erfolg - wie so oft in der juengeren
Vergangenheit, was politische Entscheidungsprozesse anbelangt.
Offenbar war die Angelegenheit eine Art von "geheimer
Kommandosache", wenn man bedenkt, dass die betroffenen Kreise
vom Bundeswirtschaftsministerium nicht einmal ueber die
Absicht informiert wurden, dieses Gesetz zu schaffen,
geschweige denn eingebunden oder zumindest angehoert wurden.
Auch die ungewoehnliche Schnelligkeit der Verabschiedung liess
kaum Gelegenheit zur Stellungnahme - und den Politikern kaum
Zeit, sich damit zu beschaeftigen. Immerhin hat uns der
zustaendige Vertreter der CDU/CSU-Fraktion versichert, die
Bundesnetzagentur werde die Funkamateure finanziell nicht
hoeher belasten als bisher - und die Einfuehrung von
Ordnungswidrigkeiten sei in seiner Sicht doch mehr als
gerecht. Wir werden dieses Statement sicher nicht vergessen
und es an der spaeteren Realitaet messen.
NACHGEHAKT: VERLETZUNGEN DER BEMFV
(rps) Wie viele solcher Verletzungen wurden eigentlich seit
Inkrafttreten dieser Rechtsverordnung im Jahre 2002
behoerdlich festgestellt? Wir haben bei der Pressestelle der
Bundesnetzagentur angefragt. Hier sind die Zahlen.
In den Jahren 2008 bis 2011 hat die Behoerde insgesamt 10.500
Standortueberpruefungen bei Nicht-Amateurfunkstellen
durchgefuehrt, die unter Paragraf 4 der BEMFV fallen und die
eine entsprechende behoerdliche Bescheinigung benoetigen. Es
wurden dabei 347 erhebliche Maengel festgestellt, entsprechend
einer Quote von 3,3 Prozent. Im Amateurfunkbereich - hier sind
die Paragrafen 8 bis 12 der BEMFV relevant - fanden im
gleichen Zeitraum insgesamt 36 Ueberpruefungen statt. Man fand
insgesamt vier Verstoesse gegen die Bestimmungen - und zwar
jedes Jahr genau einen, einsprechend einer Quote von 11
Prozent. Allerdings finden Ueberpruefungen von ortsfesten
Amateurfunkstellen in der Regel nur bei gegebenem Anlass
statt, etwa wenn Nachbarn sich beschweren. Natuerlich ist eine
Stichprobenanzahl von lediglich 36 auch weit entfernt von
einer statistisch belastbaren Aussage.
Die Behoerde weist in ihrem Schreiben am Ende darauf hin, dass
in ihrer Sicht Ueberpruefungen einen generalpraeventiven
Charakter haben und grundsaetzlich sinnvoll sind. Die
Redaktion bedankt sich bei der Pressestelle der
Bundesnetzagentur in Bonn.
Insgesamt belegen die uns uebermittelten Zahlen eines ganz
klar mit Fakten: Die absolute Anzahl von BEMFV-Verletzungen
speziell im Amateurfunk ist derart gering, dass es einfach
keinen Sinn macht, hier Ordnungswidrigkeiten einzufuehren -
dies zumal, weil die Gebuehren fuer den Einsatz der
Bundesnetzagentur bei Verschulden meist sehr viel hoeher sind.
Das Vorhaben ist in unserer Sicht schlicht ueberfluessig und
nicht gerechtfertigt.
Obwohl wir bereits Anfang Dezember angefragt haben, liess sich
die Bundesnetzagentur mit ihrer Antwort Zeit bis wenige Tage
nach der Verabschiedung des ursaechlichen Aenderungsgesetzes
im Deutschen Bundestag: Wieder einmal - ein Schelm, der Boeses
dabei denkt.
Vy 73,
Ralph, DC5JQ
Das war die heutige Folge von HamRadio 2day, die Sie in Packet-
Radio unter der Rubrik
AGZ
sowie auf unserer Internet-Website
www.agz-ev.de
nachlesen und auch in Digital Audio im MP3- und AAC-Format
hoeren koennen. Machen Sie's gut. Bis zur naechsten Ausgabe.
--
Quelle: Arbeitsgemeinschaft Zukunft Amateurfunkdienst e.V.
* Mit freundlicher Genehmigung der AGZ ins Packet-Radio uebernommen *
73 de Hans!
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