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DHH841 > AGZ      05.02.12 10:01l 167 Lines 7903 Bytes #999 (360) @ BAY
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(c) AGZ e.V. 2001-2012              DL: HamRadio 2day 389-2012
                                               5. Februar 2012
                               
                      Autor und Redakteur
                         Ralph, DC5JQ


DARC EINIGT SICH MIT EX-GESCHAEFTSFUEHRERIN

(rps)  Wie schon bei Vorgaenger Bernd Haefner kommt der Abgang
von  Helga Gautsche dem Deutschen Amateur-Radio-Club e.V. wohl
ziemlich  teuer. Wir berichteten in HamRadio 2day Nr.  386  am
18.   Dezember  letzten  Jahres  ueber  die  Anfang  September
erfolgte  fristlose  Entlassung der Geschaeftsfuehrerin  wegen
angeblich falsch ausgestellter Spendenquittungen. Nachdem  vor
dem   Arbeitsgericht  Kassel  ein  Guetetermin   im   November
scheiterte,  kam  es  letzte  Woche  nun  zu  einer   weiteren
Verhandlung.

Wie   der   Ortsverband   F12  im  DARC   e.V.   und   etliche
Forenteilnehmer  in  den letzten Tagen im Internet  berichten,
einigten sich die Parteien vor einer Vielzahl von Zuhoerern im
Gerichtssaal auf einen Vergleich - und der ist fuer den Verein
richtig  kostspielig: Die fristlose Kuendigung wird aufgehoben
und  die  Klaegerin wird unter Fortzahlung des Gehalts  formal
weiter beschaeftigt bis zum 30. April 2012. Die jahrzehntelang
in   Baunatal  zunaechst  als  Buchhalterin  und  spaeter  als
Geschaeftsfuehrerin  Angestellte  erhaelt   nicht   nur   eine
Abfindung  in Hoehe von 140.000 Euro und weitere  30.000  Euro
fuer   ein   so   genanntes  "Outplacement"  zur   beruflichen
Neuorientierung,    sondern    auch    ein     ausgezeichnetes
Abschlusszeugnis. Zudem musste sich der DARC verpflichten, die
gegen Frau Gautsche erhobenen Vorwuerfe fallen zu lassen.

Damit  entstehen  dem  groessten  deutschen  Amateurfunkverein
Kosten  von  insgesamt mehr als 200.000 Euro  -  wahrlich  ein
Haefner 2.0, wie wir schon im Dezember mutmassten. Besser lief
es  Mitte Januar fuer den britischen Verband RSGB vor Gericht:
Der Bedford County Court verurteile Ex-Geschaeftsfuehrer Peter
Kirby zur Rueckzahlung von etwa 41.000 Britischen Pfund an den
Verein, die er angeblich unterschlagen hat.


FTEG- UND EMVG-AENDERUNG BESCHLOSSEN

(rps)   oder:   Einnahmequellen  fuer  die   Bundesnetzagentur
gesichert.  Das "Gesetz zur Aenderung des Gesetzes  ueber  die
elektromagnetische  Vertraeglichkeit von Betriebsmitteln,  des
Gesetzes            ueber           Funkanlagen            und
Telekommunikationsendeinrichtungen          sowie          des
Luftverkehrsgesetzes"  wurde  am  26.  Januar  vom   Deutschen
Bundestag  verabschiedet - gegen die Stimmen der  Gruenen  und
bei   Enthaltung  der  Linken.  Damit  werden  nun  zum  einen
zusaetzliche  Beitraege fuer Senderbetreiber  unter  dem  FTEG
eingefuehrt  sowie  die Konsequenzen aus  diversen  verlorenen
Verwaltungsgerichtsprozessen gezogen, und zum  anderen  werden
zehn        Jahre        nach       Inkrafttreten        jetzt
Ordnungswidrigkeitstatbestaende    bei    Verletzungen     der
Bestimmungen  der  BEMFV eingefuehrt. Der  Bundestagsausschuss
fuer  Wirtschaft und Technologie hatte den Entwurf  nur  einen
Tag  zuvor ohne jede Aenderung passieren lassen und dem Plenum
die Annahme empfohlen. Wir berichteten ueber den Gesetzentwurf
bereits in HamRadio 2day Nr. 385 am 11. Dezember 2011.

Die  AGZ  hatte  den Obleuten und Sprechern  der  Parteien  im
Ausschuss  vorab  ihre Argumente gegen die Verabschiedung  des
Gesetzes  zukommen lassen. Ein zentraler Punkt war  dabei  das
Verlangen,  die  Funkamateure nicht  mit  weiteren  Kosten  zu
belasten  und damit ihren ehrenamtlichen Einsatz  fuer  unsere
Gesellschaft  zu honorieren. Weiter haben wir  uns  gegen  die
Einfuehrung  von  Ordnungswidrigkeiten  bei  Verletzungen  der
BEMFV  ausgesprochen, weil das unser Tun in der  Aussenwirkung
scheinbar gefaehrlicher macht. Ist nach einem solchen  Schritt
der  Amateurfunk  wirklich noch ein Hobby fuer Minderjaehrige?
Werden  dann  nicht  Nachbarn animiert,  beim  Funker  nebenan
einmal nach dem Rechten schauen zu lassen, wenn es dafuer  nun
Bussgelder   gibt?   Wir  haben  bereits   zu   viele   derart
ueberfluessige Verfahren in der Vergangenheit gehabt.

Leider  hatten die Bemuehungen der Amateurfunkverbaende  nicht
den   geringsten  Erfolg  -  wie  so  oft  in  der   juengeren
Vergangenheit, was politische Entscheidungsprozesse anbelangt.
Offenbar   war  die  Angelegenheit  eine  Art  von   "geheimer
Kommandosache", wenn man bedenkt, dass die betroffenen  Kreise
vom   Bundeswirtschaftsministerium  nicht  einmal  ueber   die
Absicht   informiert  wurden,  dieses  Gesetz   zu   schaffen,
geschweige  denn eingebunden oder zumindest angehoert  wurden.
Auch die ungewoehnliche Schnelligkeit der Verabschiedung liess
kaum  Gelegenheit zur Stellungnahme - und den Politikern  kaum
Zeit,  sich  damit  zu  beschaeftigen. Immerhin  hat  uns  der
zustaendige  Vertreter  der CDU/CSU-Fraktion  versichert,  die
Bundesnetzagentur  werde  die  Funkamateure  finanziell  nicht
hoeher   belasten  als  bisher  -  und  die  Einfuehrung   von
Ordnungswidrigkeiten  sei  in  seiner  Sicht  doch  mehr   als
gerecht.  Wir  werden dieses Statement sicher nicht  vergessen
und es an der spaeteren Realitaet messen.


NACHGEHAKT: VERLETZUNGEN DER BEMFV

(rps)  Wie  viele solcher Verletzungen wurden eigentlich  seit
Inkrafttreten   dieser   Rechtsverordnung   im   Jahre    2002
behoerdlich  festgestellt? Wir haben bei der Pressestelle  der
Bundesnetzagentur angefragt. Hier sind die Zahlen.

In  den Jahren 2008 bis 2011 hat die Behoerde insgesamt 10.500
Standortueberpruefungen      bei      Nicht-Amateurfunkstellen
durchgefuehrt, die unter Paragraf 4 der BEMFV fallen  und  die
eine  entsprechende behoerdliche Bescheinigung benoetigen.  Es
wurden dabei 347 erhebliche Maengel festgestellt, entsprechend
einer Quote von 3,3 Prozent. Im Amateurfunkbereich - hier sind
die  Paragrafen  8  bis  12 der BEMFV  relevant  -  fanden  im
gleichen Zeitraum insgesamt 36 Ueberpruefungen statt. Man fand
insgesamt  vier Verstoesse gegen die Bestimmungen -  und  zwar
jedes  Jahr  genau  einen, einsprechend  einer  Quote  von  11
Prozent.  Allerdings  finden  Ueberpruefungen  von  ortsfesten
Amateurfunkstellen  in  der Regel  nur  bei  gegebenem  Anlass
statt, etwa wenn Nachbarn sich beschweren. Natuerlich ist eine
Stichprobenanzahl  von  lediglich 36 auch  weit  entfernt  von
einer statistisch belastbaren Aussage.

Die Behoerde weist in ihrem Schreiben am Ende darauf hin, dass
in   ihrer  Sicht  Ueberpruefungen  einen  generalpraeventiven
Charakter   haben  und  grundsaetzlich  sinnvoll   sind.   Die
Redaktion    bedankt   sich   bei   der    Pressestelle    der
Bundesnetzagentur in Bonn.

Insgesamt  belegen  die uns uebermittelten Zahlen  eines  ganz
klar  mit  Fakten:  Die absolute Anzahl von BEMFV-Verletzungen
speziell  im  Amateurfunk ist derart gering, dass  es  einfach
keinen  Sinn  macht, hier Ordnungswidrigkeiten einzufuehren  -
dies   zumal,   weil  die  Gebuehren  fuer  den  Einsatz   der
Bundesnetzagentur bei Verschulden meist sehr viel hoeher sind.
Das  Vorhaben ist in unserer Sicht schlicht ueberfluessig  und
nicht gerechtfertigt.

Obwohl wir bereits Anfang Dezember angefragt haben, liess sich
die  Bundesnetzagentur mit ihrer Antwort Zeit bis wenige  Tage
nach  der  Verabschiedung des ursaechlichen Aenderungsgesetzes
im Deutschen Bundestag: Wieder einmal - ein Schelm, der Boeses
dabei denkt.


Vy 73,
Ralph, DC5JQ


Das war die heutige Folge von HamRadio 2day, die Sie in Packet-
Radio unter der Rubrik

                              AGZ

sowie auf unserer Internet-Website

                         www.agz-ev.de

nachlesen  und  auch in Digital Audio im MP3-  und  AAC-Format
hoeren koennen. Machen Sie's gut. Bis zur naechsten Ausgabe.

--

Quelle: Arbeitsgemeinschaft Zukunft Amateurfunkdienst e.V.

  * Mit freundlicher Genehmigung der AGZ ins Packet-Radio uebernommen *

73 de Hans!
 


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