OpenBCM V1.07b6_bn2 (Linux)

Packet Radio Mailbox

DBO841

[Box Weng]

 Login: GAST





  
DHH841 > DAKFCBNF 12.03.07 16:35l 56 Lines 2499 Bytes #999 (360) @ DEU
BID : C3HDBO84100D
Read: GAST DHH841
Subj: DAKfCBNF-Tagung: Behoerdliche Ueberpruefung durch "Unbekannt"...
Path: DBO841
Sent: 070312/1535z @:DBO841.#NDB.BAY.DEU.EU [LA JN68EP] OBcm1.06b59 LT:360
From: DHH841 @ DBO841.#NDB.BAY.DEU.EU (Hans)
To:   DAKFCBNF @ DEU
X-Info: Sent with login password

DAKfCBNF-Tagung: Behoerdliche Ueberpruefung durch "Unbekannt"...

Der  Deutsche Arbeitskreis fuer CB- und Notfunk (DAKfCBNF) ist offenbar nicht 
in der Lage,  zu sagen,   welche   "Behoerde"  eine  angeblich  stattfindende 
"Ueberpruefung" von Gaesten der Fruehjahrstagung vornehmen wird. 

Der Verein hatte auf einem  Anmeldeformular  zu seiner  Fruehjahrstagung 2007 
darauf hingewiesen,  dass eine Teilnahme als Gast u.a. "von der Ueberpruefung 
der zustaendigen Behoerde" abhaengig sei.  Auf Anfrage des Journalisten Horst 
Garbe,  um welche Behoerde es sich dabei handele,  teilte der  DAKfCBNF  mit: 
"Um eine hierzu befugte Behoerde."  Auf Nachfrage ergaenzte er: "Noch ist uns
nicht bekannt, wer das sein wird."

Auf die Frage,  was die nicht naeher bezeichnete Behoerde ueberpruefen werde, 
antwortete der DAKfCBNF: "Personen" und "Liegt im Ermessen der Behoerde".

Soweit die Auskunft des DAKfCBNF.

Auch  die  oertlichen Behoerden  konnten  kein Licht ins Dunkel  bringen. Das 
Ordnungsamt  Ebermannstadt  teilte  Horst Garbe  mit,  dass  Tagungen von der 
Gemeinde  nicht  zu  genehmigen  seien,   sofern   es   sich  nicht  um  eine 
Werbeverkaufsveranstaltung handele.    "Die Kontrolle der Geladenen" - so das 
Ordnungsamt - "obliegt dem Veranstalter". Aehnlich aeusserte sich die Polizei
Ebermannstadt.  Zitat:  "Auch  die  Polizei  wird  keine  'Einlasskontrollen' 
durchfuehren. Verantwortlich ist ausschliesslich der Veranstalter."

Dazu noch eine generelle Anmerkung zur rechtlichen Situation:

Personen, von denen  Daten  erhoben und gespeichert werden, haben grundsaetz-
lich das Recht,  zu erfahren,  was mit  diesen Daten geschieht.  Geregelt ist  
dies  u.a.  im  Bundesdatenschutzgesetz.  Paragraf 34 dieses Gesetzes besagt, 
dass die  speichernde Stelle einem Betroffenen  darueber Auskunft geben muss, 
welche Daten ueber ihn gespeichert sind,  welchen Zweck  die  Speicherung hat 
und an welche  "Empfaenger  oder  Kategorien  von  Empfaengern"  seine  Daten 
weitergegeben werden. Die Auskunft hat "unentgeltlich" zu erfolgen,  wenn sie 
nicht wirtschaftlichen Zwecken dient.

     - wolf -

© FM-FUNKMAGAZIN
www.funkmagazin.de

Dieser  Beitrag  darf  ungekuerzt  und  mit Quellenangabe in nichtgewerbliche 
Medien  (z.B. CB-Clubzeitungen, CB-Rundsprueche, CB-Packet-Radio) uebernommen 
werden.

--

Quelle: http://www.funkmagazin.de/12037.htm

73 de Hans!

- DHH841 - Hans - Weng JN68EP - www.dbo841.de.vu - eMail: dhh841@freenet.de -
                              




Lese vorherige Mail | Lese naechste Mail


 21.11.2024 13:59:20lZurueck Nach oben