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DHH841 > DAKFCBNF 12.03.07 16:35l 56 Lines 2499 Bytes #999 (360) @ DEU
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Subj: DAKfCBNF-Tagung: Behoerdliche Ueberpruefung durch "Unbekannt"...
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DAKfCBNF-Tagung: Behoerdliche Ueberpruefung durch "Unbekannt"...
Der Deutsche Arbeitskreis fuer CB- und Notfunk (DAKfCBNF) ist offenbar nicht
in der Lage, zu sagen, welche "Behoerde" eine angeblich stattfindende
"Ueberpruefung" von Gaesten der Fruehjahrstagung vornehmen wird.
Der Verein hatte auf einem Anmeldeformular zu seiner Fruehjahrstagung 2007
darauf hingewiesen, dass eine Teilnahme als Gast u.a. "von der Ueberpruefung
der zustaendigen Behoerde" abhaengig sei. Auf Anfrage des Journalisten Horst
Garbe, um welche Behoerde es sich dabei handele, teilte der DAKfCBNF mit:
"Um eine hierzu befugte Behoerde." Auf Nachfrage ergaenzte er: "Noch ist uns
nicht bekannt, wer das sein wird."
Auf die Frage, was die nicht naeher bezeichnete Behoerde ueberpruefen werde,
antwortete der DAKfCBNF: "Personen" und "Liegt im Ermessen der Behoerde".
Soweit die Auskunft des DAKfCBNF.
Auch die oertlichen Behoerden konnten kein Licht ins Dunkel bringen. Das
Ordnungsamt Ebermannstadt teilte Horst Garbe mit, dass Tagungen von der
Gemeinde nicht zu genehmigen seien, sofern es sich nicht um eine
Werbeverkaufsveranstaltung handele. "Die Kontrolle der Geladenen" - so das
Ordnungsamt - "obliegt dem Veranstalter". Aehnlich aeusserte sich die Polizei
Ebermannstadt. Zitat: "Auch die Polizei wird keine 'Einlasskontrollen'
durchfuehren. Verantwortlich ist ausschliesslich der Veranstalter."
Dazu noch eine generelle Anmerkung zur rechtlichen Situation:
Personen, von denen Daten erhoben und gespeichert werden, haben grundsaetz-
lich das Recht, zu erfahren, was mit diesen Daten geschieht. Geregelt ist
dies u.a. im Bundesdatenschutzgesetz. Paragraf 34 dieses Gesetzes besagt,
dass die speichernde Stelle einem Betroffenen darueber Auskunft geben muss,
welche Daten ueber ihn gespeichert sind, welchen Zweck die Speicherung hat
und an welche "Empfaenger oder Kategorien von Empfaengern" seine Daten
weitergegeben werden. Die Auskunft hat "unentgeltlich" zu erfolgen, wenn sie
nicht wirtschaftlichen Zwecken dient.
- wolf -
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Dieser Beitrag darf ungekuerzt und mit Quellenangabe in nichtgewerbliche
Medien (z.B. CB-Clubzeitungen, CB-Rundsprueche, CB-Packet-Radio) uebernommen
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Quelle: http://www.funkmagazin.de/12037.htm
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