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06.11.2006 Protokoll des XII. ECBF-Kongresses (21./22. Okt. 2006) in deutsch

Kassel/ Warschau/ Mailand (Italien) (HaWe/ Ho/ MC) *

Dem Vorstand und der Pressestelle der "Deutschen Funk-Allianz 
(DFA) e.V." liegt nunmehr die deutsche Protokoll-Uebersetzung 
des XII. ECBF-Kongresses (Warschau 21.-22. Oktober 2006) 
vor.
Das Orginal-Protokoll ist auf der Internetseite der ECBF 
unter der Adresse 
http://www.europeancbfederation.eu/WarsawXIIECBFCongressminute.pdf 
nachzulesen.

Die deutsche Uebersetzung wird hiermit veroeffentlicht.

 

"EUROPEAN CITIZEN BAND FEDERATION

hedquarter: via Lanzone 7 Milano 20123 tel +39 028900909 
fax +39 028057446 - ecbf@hotmail.it

www.europeancbfederation.eu

Warschau

MDM Hotel Konferenz Raum 21/22. Oktober 2006

Protokoll XII. ECBF KONGRESS

Der XII Kongress der ECBF begann am 21. Oktober 2006 um 
15.00 Lokalzeit im MDM Hotel Konferenz Raum in Warschau 
am Place Konstytucji 1.
Der ausserordentliche XII ECBF Kongress wurde gemaess den Statuten 
der ECBF ( art. 14.2 und art. 11.2 ) durch den Beschluss 
des Vorstandes der ECBF in Athen am 28. April 2006 eroeffnet.
Vertreten waren Mitglieder aus acht Laendern, gemaess Art. 
4.2a und Art. 4.2b der ECBF Statuten.
Alle acht nationalen Organisationen sind ordnungsgemaesse 
Mitglieder, geprueft vom ECBF Vorstand gemaess Art. 6.2 der 
ECBF Statuten.
Die nachfolgend aufgefuehrten 8 ECBF Delegierten legten eine 
ordnungsgemaesse Vollmacht vor. Die Delegierten erhielten, 
wo es noetig war, vom Vorstand der ECBF eine Sondererlaubnis 
gemaess Art. 12.2 der ECBF Statuten und repraesentierten ihr 
Land in vollem Umfang..
Teilnehmer des ECBF Kongresses waren:, gelistet nach dem 
Namen des Landes, der Organisationen und den Namen der Personen:

AUSTRIA
ACBA Austrian CB Association, A 1011 Wien, Box 733 for Austria 
in person of Franz Ahne

GERMANY
Deutsche Funk Allianz e.v., Helmholtz Str. 11, D-34124 Kassel 
for Germany in person of Mathias Czaya;

GREECE
CB Club of Greece, Ninfen 10, 11528 Athens for Greece in 
person of Marco Ferrini;

ITALY
FIR-CB Via Lanzone 7, 20123 Milan for Italy in person of 
Enrico Campagnoli;

POLAND
PLCB Radio, 90, 855 Lodz, Rysonicrina 28/30 for Poland in 
person of Krzysztof Gaudnik;

SICILY
Club Elettra, associazione siciliana CB, Corso Sicilia 71, 
96011 Augusta (SR) for Sicily in person of Maurizio Manghi;

TRENTINO A.A. - SOUTH TIROLEN
Funknotruf Gruppe, Lancia Str. 4/a, Bozen for Trentino Alto 
Adige in person of Enrico Gardella;

VATICANO STATE
Radio Club Roma 81 Via Piero Carnabucci 44, 00139 Rome for 
Vaticano State in person of Antonio Campagnoli;

Grussworte entsendeten die French CB Organisation, Federation 
Francaise de la Citizen Band Libre, und REACT International 
(USA).


Begruessung


Die Delegierten waehlten als Sitzungspraesidenten den letzen 
ECBF Praesidenten, Enrico Campagnoli, und Marco Ferrini, 
als Schriftfuehrer.


Der Praesident der PLCB Verbandes, Jerzy Plokarz eroeffnete 
den Kongress und begruesst die ECBF Delegierten in Warschau 
anlaesslich des 30 jaehrigen Bestehens der ECBF als Vertreter 
des gastgebenden Verbandes.

Doktor Zbigniew Halat, vormals Gesundheitsminister in Polen 
und mit dem Katastrophenschutz befasst, begruesst die Delegierten 
als polnischer Politiker.

Enrico Campagnoli als ehemaliger Praesident gibt einen Bericht.
Er unterstreicht, die ECBF sei vor 30 Jahren gegruendet worden 
als eine europaeische Verbraucherschutzorganisation und es 
sei eine Ehre, das 30 jaehrige Bestehen hier in Warschau 
zu feiern mit der Durchfuehrung des 12. ECBF Kongresses und 
dabei die Unabhaengigkeit von kommerziellen Einfluessen bewahrt 
zu haben, wie es der Artikel 1.5 der Statuten vorschreibt.
Kommerzielle Einfluesse haben die Aktivitaeten der ECBF in 
den letzten Jahren eingefroren.  Er bedauert die Entscheidung 
der Tei
nehmer des Bruesseler Treffens, welches am vergangenen 1.Oktober 
als illegales Treffen stattfand und das ohne ein ableitbares 
Recht aus den Statuten zusammen gerufen wurde und den Namen 
der ECBF missbraucht habe.  Jedoch, so fuehrte er aus, gaebe 
es aus der Spaltung einen positiven Effekt: Das Beenden 
der kommerziellen Einfluessen welches die Glaubwuerdigkeit 
einer Verbraucherschutzorganisation  unterminiert  und die 
Moeglichkeit, eine erneuerte, staerkere und aktivere  CB Anwender 
Organisation mit einem effizienten Programm und der aktiven 
Teilnahme zur Vertretung der Interessen der Endverbraucher.
Eine schriftliche Kopie des "ECBF Magazine", Sonderausgabe, 
fuer den Kongress in Warschau

http://www.europeancbfederation.eu/ECBFmagazineCB2006October.pdf

Campagnoli berichtete ueber den Hintergrund zur Einberufung 
dieses Kongresses, der vom ECBF Vorstand in Athen einberufen 
wurde, der finanziellen Situation der ECBF, der Unrechtmaessigkeit 
des Treffens in Bruessel vom 1 Oktober , welches unter dem 
Namen "ECBF Congress" stattfand,  usw. und dem Programm 
und den Aktionsplaenen der  ECBF.

Das Programm und die Aktionen bestehen aus 3 Schwerpunkten:

Punkt 1- Die wohlueberlegte Ausweitung der ECBF Taetigkeit 
zu der Nutzung von Funkfrequenzen fuer den persoenlichen Gebrauch, 
wie sie unter Punkt 5 der Direktive 2002/20/EC definiert 
ist als a) fuer den eigenen Gebrauch b) keine exklusive Verwendung 
von Frequenzen und c) nicht gewerblich. Die Nutzung von 
Funkfrequenzen fuer den persoenlichen Gebrauch gemaess Punkt 
5 der Direktive 2002/20/EC wird in der Direktive 1999/5/EC 
festgelegt.
Es wird eine Bestandsaufnahme der rechtlichen Situation 
in Europa noetig sein. um den Stand der Anwendung der Direktive 
1999/5/EC in den EU Laendern festzustellen und ein erster 
Schritt waere es, die (richtige) Anwendung in den Nationalstaaten 
in Uebereinstimmung mit den Direktiven einzufordern. Die 
Einrichtung einer technischen Arbeitsgruppe ist ein zweiter 
Schritt, um an der Weiterentwicklung von "Personal Radio" 
in europaeische Debatten teilzunehmen.

Punkt 2- Eine Aktion fuer Anwender und Endverbraucher, um 
die Preise fuer Funkgeraete in Europa zu vermindern. Der Abstand 
zwischen den Preisen in Europa und in den USA fuer Funkgeraete 
soll reduziert werden. Die Europaeische Kommission wird hier 
erforderlich sein, um festzustellen, wie es zu der unterschiedlichen 
Preisbildung kommt und in dem Fall, falls der Grund ein 
mangelnder Wettbewerb zwischen den Anbietern oder eine Manipulation 
sein sollte, die noetigen schritte zu unternehmen.

Punkt 3- Die Zusammenarbeit im Katastrophenschutz, in dem 
die ECBF seit 30 Jahren taetig ist, und die 1976 mit einem 
Erdbeben in Friuli begann, koennte im Rahmen der Teilnahme 
der ECBF in der  European Civil Protection Volunteers Association 
Committee (ECPVAC), gegruendet am 10 Maerz 2006 in Neuhausen, 
Deutschland anlaesslich des Treffens der "European Civil 
Protection Volunteers", welches von der Europaeischen Kommission 
gefoerdert wurde, gefoerdert werden. Das Treffen in Chianciano 
(Siena, Italy) im Congress Center am 12. November, 2006 
wird dem 30 jaehrigem Notfunkdienst der ECBF gewidmet sein 
und einen Bericht ueber den Grosseinsatz von 72 CB Funkern 
enthalten, der gerade laeuft (21/22. Oktober 2006) und eine 
Notfall-
simulation ist mit dem angenommenen Szenario, dass der Vulkan 
Vesuv in der Nachbarschaft von Neapel ausbricht, das ist 
eine Notfalluebung, die von der Europaeischen Kommission organisiert 
wurde.

 
Hierzu gab es eine groessere Debatte unter anderem mit Beitraegen 
von Jerzy Plokarz,  Mathias Czaya, Franz Ahne, Marco Ferrini.

Punkt 1 der Tagesordnung: Es wurden einstimmig folgende 
Satzungsaenderungen beschlossen:

1- "Der ECBF Kongress bestaetigt und billigt die Beschluesse 
des Athen ECBF Councils."

2- Der ECBF Kongress genehmigt die Registrierung der ECBF 
Statuten in Italien und alle ECBF Kongress Delegierten unterzeichnen 
handschriftlich das Original der Statuten, wie es am 18.07.2006 
in. Abbiategrasso (Mailand, Italien) registriert wurde, 
wobei der Sitz der ECBF gemaess dem Beschluss des Vorstandes 
in Athen von 28. April 2006 nach Mailand, Via Lanzone 7 
verlegt wurde (gemaess Art.3.3 der Statuten) , die ECBF unterliegt 
italienischem Recht. Die ECBF hat als europaeischer Dachverband 
stets so gehandelt, dass die Gesetze des jeweiligen Staates 
Anwendung fanden, indem sich das ausfuehrende Organ befindet.

3- "Der ECBF Kongress erachtet das Treffen welches unter 
dem Namen 'ECBF Congress', am 1. Oktober 2006 in Bruessel 
stattfand, als illegal, weil es nicht nach den Statuten 
der ECBF einberufen wurde."

Die folgende Abstimmung war nicht einstimmig,, es gab 7 
Ja Stimmen und ein Nein Stimme (Polen):
"Der ECBF Kongress bestimmt, dass den Organisationen, die 
aus ihrer Mitte eine Wahlentscheidung angenommen haben auf 
der Versammlung oder nur an der Versammlung teilgenommen 
haben, eine Erklaerungsfrist von 30 Tagen, beginnend ab dem 
22.10.2006, gegeben wird, um zu erklaeren, dass sie von ihren 
Aemtern zurueck treten, welche sie in Bruessel am 1 Oktober 
angenommen haben, und dass sie die Versammlung von Bruessel 
als illegal betrachten. Die Erklaerung soll an die Anschrift 
Via Lanzone 7 in Mailand, Italien als Geschaeftssitz der 
ECBF gesandt werden.
Im Falle der Weigerung bestimmt der Kongress, dass mit Ablauf 
von 30 Tagen nach dem Kongress in Warschau diese Organisationen 
nicht mehr Mitglieder der ECBF sind.
Jedoch fordert der Kongress den Vorstand der ECBF auf, der 
auf diesem Kongress gewaehlt werden wird, einen 'Versoehnungskongress' 
einzuberufen, ungeachtet der 4 Jahresfrist der Statuten, 
und das Verhalten der nationalen Organisationen in der Vergangenheit 
mit zu beruecksichtigen."

Naeheres zu den Punkten 2, 3 und 4 der Tagesordnung.

Die folgenden Antraege sind einstimmig angenommen:

1- Der ECBF Kongress billigt die vorausschauende Ausweitung 
einer ECBF Aktivitaet in Bezug auf den Hobbyfunk (personal 
radio), der beschrieben ist durch den Punkt 5 der europaeischen 
Direktive 2002/20/EC. Wegen unterschiedlicher nationaler 
Bestimmungen im Bereich des Hobbyfunks wird eine Arbeitsgruppe 
eingerichtet mit der Aufgabe, Vorschlaege fuer die europaeische 
Harmonisierung zu erarbeiten, besonders fuer den CB Funk 
und weiterer Hobbyfunkbestimmungen..

2-Der ECBF Kongress entscheidet sich fuer eine Aktion, die 
sich zum Ziel setzt, die Preise fuer Funkausruestung zu reduzieren., 
( auch vor der europaeischen Kommission und dem europaeischen 
Parlament ), wobei die Notwendigkeit von Wettbewerb unterstrichen 
wird und der Verdacht der Manipulation des Marktes im Hobbyfunkbereich 
erlaeutert wird.

3-Der ECBF Kongress billigt die Teilnahme der ECBF in dem 
'European Civil Protection Volunteers Asociation Committeeö 
und wirbt fuer die Teilnahme freiwilliger Helfer der Dachorganisationen 
bei Notfallsimulationen im Rahmen des Katastrophenschutzes, 
die von der europaeischen Kommission veranlasst werden.

4- Die ECBF wird das Verfahren zur Akkreditierung als NGO 
beim Europarat betreiben.

Punkt 5 der Tagesordnung:: Antraege zur Aenderung der Statuten

Der ECBF Kongress entscheidet einstimmig die Aenderung folgender 
Artikel:


Article:

      no. 1.2 : 'Citizen's Band (CB) refers to the public 
radio-frequency spectrum bands on 27 Mhz, 930 Mhz, 430 Mhz 
and others used for personal radio-communication by citizens 
who are users of appropriate transceivers, also known as 
CB radios and generally for personal radio communication';

            Artikel 1.2: Der Begriff CB-Funk umfasst die 
Frequenzen 27 MHZ, 930 MHz, 430 MHz sowie weitere Frequenzen 
fuer den persoenlichen Gebrauch von Buergern, die Anwender 
von geeigneten Funkgeraeten sind, gemeinhin als CB-Funkgeraete 
bezeichnet und allgemeiner gesagt, den Hobbyfunk zuzuordnen 
sind.

      no. 3.1 as follows: 'The headquartes of the ECBF is 
located at the office address of the General Segretary or 
at the office address of the President, at the sole decision 
of the President'.

            Artikel 3.1: Der Sitz der ECBF ist die Adresse 
des Generalsekretaers oder die Adresse des Praesidenten, der 
Praesident entscheidet darueber allein.

      no. 4.1 b) as follows: 'or territory non reconised 
as State, but which is recognised as a nation or nationality 
by a law of the State to which it belongs and/or has special 
authonomy , according the ECBF Council';

            Artikel 4.1: oder eines Gebietes, welches selbst 
kein Staat ist, aber welches anerkannt ist als Nation oder 
einer Nationalitaet (der Einwohner) auf Grund eines Gesetzes 
des Staates, indem sich diese Nation befindet, und/oder 
einer besonderen autonomen Status, den der ECBF Vorstand 
anerkennen muss.

      no. 4.4. as follows: 'Each member is independent and 
has the same rights and duties as the other members. Any 
discrimination is prohibited and ECBF is not allowed to 
interfere with internal affairs of the national member, 
unless on request by the national member itself. The vote 
inside ECBF and the member fees can be on proportional basis 
on decision of the Council';

            Artikel 4.4: Jedes Mitglied ist unabhaengig und 
hat die gleichen Rechte und Pflichten wie die anderen Mitglieder. 
Jede Diskriminierung ist verboten und die ECBF darf sich 
nicht um Internes innerhalb von Mitgliedstaaten kuemmern, 
es sei denn, ein nationales Mitglied fordert diese Hilfe 
an. Das Stimmenverhaeltnis innerhalb der ECBF und die Beitraege 
koennen proportional (der vertretenen Anzahl Mitglieder) 
gestaltet werden auf Beschluss des Vorstandes.

      new no. 5.1 e) as follows: 'to conduct activities 
for human rights protection and citizen freedom right protection';

            Artikel 5.1e: (neu dazu gekommen): um Aktivitaeten 
betreffend des Schutzes von Menschenrechten und der buergerlichen 
Freiheiten durchzufuehren.

      no. 6.4 as follows: 'In the case of a new application 
from one country, a copy of the request for admission shall 
be sent to the existing member in the same country who will 
decide to present the application for decision or to veto, 
unless it is approved by two third of the Council ';

            Artikel 6.4: Im Fall eines neuen Antrages (auf 
Mitgliedschaft) aus einem Land, wird eine Kopie des Antrages 
an das schon existierende Mitglied desselben Landes geschickt, 
welches sich zu entscheiden hat, ob dem Antrag zugestimmt 
wird oder ein Einspruch (Veto) erhoben wird, es sei denn, 
der Vorstand genehmigt mit 2/3 Mehrheit (den Wechsel des 
Mitgliedes).

      no. 11.1 as follows: 'The ECBF Congress is the supreme 
body of the federation. It must be convened at least every 
4 years by the President of the federation. Participation, 
rules, date, place and the agenda have to be decided upon 
by the Council and have to be notified at least 90 days 
before the date of the meeting';

            Artikel 11.1: Der ECBF Kongress ist das hoechste 
Beschlussorgan des Dachverbandes. Es muss mindestens alle 
4 Jahre einberufen werden vom Praesidenten des Dachverbandes. 
Die Einzelheiten zur Teilnahme, Regeln, Zeit und Ort sowie 
die Tagesordnung werden vom Vorstand beschlossen und werden 
mindestens 90 Tage vor dem Kongress bekannt gegeben.

      no. 13.1 as follows: 'The ECBF Council is the executive 
governament body of the Federation. It is made uo of: the 
President, two Vice Presidents ( first vice-President, second 
vice-President), a General Secretary, one or several Assistant 
Secretaries, a General Treasurer and a Co-cordinator for 
Emergency Radio Services (ERS) ';..........

            Artikel 13.1: Der ECBF Vorstand ist das ausfuehrende 
Organ des Dachverbandes. Es besteht aus dem Praesidenten, 
zwei Vize-Praesidenten (erster Vize-Praesident, zweiter Vize-Praesident) 
 einem Generalsekretaer, einem oder mehreren Hilfssekretaeren, 
einem Schatzmeister und einem Koordinator fuer den Notfunk.

      no. 15 , as follows: 'THE FIRST AND SECOND VICE-PRESIDENTö

            Artikel 15 ( nur Ueberschrift) Der erste und 
der zweite Vize-Praesident

      no. 15.1 as follows: 'The First Vice President is 
the Vice President who is member of ECBF Council since longer 
timeö.

            Artikel 15.1 : Der erste Vize-Praesident ist 
derjenige Vize-Praesident, der die laengere Mitgliedszeit 
in der ECBF vorweisen kann.

      It is agreed that the word 'Vice-President Seniorö 
is substituted by the word 'First Vice Presidentö in the 
entire ECBF Statute;

            Das Wort "Vice-President Senior" wird ersetzt 
durch "Erster Vize-Praesident" in den Statuten.

      no. 15.3 as follows: 'In case of First Vice President 
sickness or absence the same authority will be to the second 
Vice President';

            Artikel 15.3: Im Falle einer Krankheit oder 
Abwesenheit des ersten Vize-Praesidenten nimmt der zweite 
Vize-Praesident dessen Aufgaben wahr.

      no. 16.2 as follows: 'the General Secretary or the 
Congress Secretary must prepare the minutes and present 
it for the adoption to the next Council and Congress meeting. 
The minutes, once accepted, will be sent to each correspondent 
member';

            Artikel 16.2: Der Generalsekretaer oder der Sitzungsschriftfuehrer

(eines Kongresses) schreibt das Protokoll und uebergibt es 
zum Zwecke der Annahme auf der naechstmoeglichen Vorstandssitzung 
bzw. des naechstmoeglichen Kongresses.

      no. 18.1 as follows: 'The Council is elected by the 
Congress and any candidate must be clearly and publicly 
announced before Congress'.

            Artikel 18.1: Der Vorstand wird vom Kongress 
gewaehlt und jeder Kandidat muss vor Beginn des Kongresses 
laut und deutlich benannt werden.

            Auf Grund der Tatsache, dass es jetzt kein Problem 
mehr gibt mit den kommerziellen Einfluessen, ist es offensichtlich 
klar, [ fuer die kuenftige Arbeitsfaehigkeit des Vorstandes 
] den Wegfall des Vorstandes mit Zeitablauf nach 4 Jahren 
in den Statuten ersatzlos zu streichen und den Gruendungsmitgliedern 
als rechtmaessigen Mitgliedern das Recht zu geben, die Probleme 
zu loesen, die mit kommerziellen Einfluessen verbunden waren, 
wie es auf dem Kongress in Paris entschieden wurde.

Die ECBF Statuten wurden einstimmig gebilligt mit diesen 
Aenderungen und es wurde entschieden. das Registrierungsverfahren 
in Italien zu veranlassen, dazu beauftragt der Kongress 
Enrico Campagnoli, und gibt ihm eine Vollmacht. zur notariellen 
Anmeldung oder einer gleichwertigen Behoerde .

Punkt 6 der Tagesordnung:: Wahl des Vorstandes .

Die Delegiertes des ECBF Kongresses stimmten einstimmig 
zur Wahl des Vorstandes ab. Wahlberechtigt waren in alphabetischer 
Reihenfolge:

      Franz Ahne - ACBA Austrian CB Association

      Enrico Campagnoli - FIR- CB, Italy

      Mathias Czaya - Deutsche Funk Allianz e.V.

      Marco Ferrini - CB Club of Greece, Greece

      Maurizio Manghi - Club Elettra, sicilian CB association, 
Sicily

      Jerzy Plokarz - PLCB Radio, Poland

Es wird daran erinnert, das Aris Matiatos, Griechenland, 
ein rechtmaessiges Mitglied des ECBF Vorstandes gemaess Art. 
13.2 der
Stauten ist.

Der ECBF Vorstand machte einstimmig Wahlvorschlaege gemaess 
den Statuten, fuer folgende Aemter:
Die Delegierten des ECBF Kongresses billigten einstimmig.

      Enrico Campagnoli, Italy, ECBF President;

      Jerzy Plokarn, Poland, First ECBF Vice President;

      Mathias Czaya, Germany, Second ECBF Vice President;

      Franz Ahne, Austria, General Secretary,

      Marco Ferrini,Greece, General Treasurer;

      Maurizio Manghi, Sicily, member

Punkt 7 : Verschiedenes

Jerzy Plokarz wird ernannt, um den Vorgang zur Registrierung 
als NGO zu begleiten.

Franz Ahne, General Secretary, wird ernannt als Koordinator 
der technischen Gruppe, die den Kontakt mit den zustaendigen 
Stellen in Europa halten wird.

Es wird entschieden, dass Vorstandssitzungen auch als Telekonferenz 
gehalten werden. Das kann monatlich geschehen, wobei
Skype oder der ECBF Server genutzt werden. (IP address: 
rivington.no-ip.com). Die erste Telekonferenz ist am 31. 
Oktober 2006
um 21.00 Uhr CET.

Bevorstehende Aktivitaeten der ECBF

Die ECBF wird an einem Auswertungstreffen des Katastrophenschutzes 
teilnehmen, welches am 12. November 2006 in Chianciano stattfinden 
wird, wobei die Taetigkeit von 72 CB-Funkern, die an der 
Katastrophenschutzuebung Vesuv 2006, angeordnet von der EU 
Kommission, teilnahmen, dargestellt wird. Die Uebung fand 
zeitgleich zum Kongress in Warschau 21/22 Oktober 2006 statt. 
Mitgliedsverbaende, die an dem Treffen teilnehmen moechte, 
melden den Wunsch nach Teilnahme an : ecbf@hotmail.it

- Die ECBF plant eine Treffen waehrend der Winterzeit in 
Deutschland (Datum und Ort muessen noch bestimmt werden) 
mit dem Schwerpunkt: Unterschiedliche Preise fuer Funkgeraete 
und Zubehoer in Europa im Vergleich zu den USA .

- Der ECBF Praesident, Enrico Campagnoli, verliest einen 
Brief der Federation Francaise de la Citizen Band Libre 
(FFCBL).

- Das naechste ECBF Vorstandstreffen wird im Fruehjahr in 
der Naehe von Portofino stattfinden, in der 2 . Haelfte des 
April 2007.


Um 12.00 Uhr am 22. October 2006 wurde der XII ECBF Kongress 
beendet.


XII ECBF Congress Secretary XII ECBF Congress Chairman


Marco Ferrini Enrico Campagnoli"

Veroeffentlichung frei, Beleg erbeten an
pressestelle@deutsche-funk-allianz.de.


Quelle: http://www.deutsche-funk-allianz.de/News/news.html#06.11.2006a

55/73, DQB656, Hans-Werner
 


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