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06.11.2006 Protokoll des XII. ECBF-Kongresses (21./22. Okt. 2006) in deutsch
Kassel/ Warschau/ Mailand (Italien) (HaWe/ Ho/ MC) *
Dem Vorstand und der Pressestelle der "Deutschen Funk-Allianz
(DFA) e.V." liegt nunmehr die deutsche Protokoll-Uebersetzung
des XII. ECBF-Kongresses (Warschau 21.-22. Oktober 2006)
vor.
Das Orginal-Protokoll ist auf der Internetseite der ECBF
unter der Adresse
http://www.europeancbfederation.eu/WarsawXIIECBFCongressminute.pdf
nachzulesen.
Die deutsche Uebersetzung wird hiermit veroeffentlicht.
"EUROPEAN CITIZEN BAND FEDERATION
hedquarter: via Lanzone 7 Milano 20123 tel +39 028900909
fax +39 028057446 - ecbf@hotmail.it
www.europeancbfederation.eu
Warschau
MDM Hotel Konferenz Raum 21/22. Oktober 2006
Protokoll XII. ECBF KONGRESS
Der XII Kongress der ECBF begann am 21. Oktober 2006 um
15.00 Lokalzeit im MDM Hotel Konferenz Raum in Warschau
am Place Konstytucji 1.
Der ausserordentliche XII ECBF Kongress wurde gemaess den Statuten
der ECBF ( art. 14.2 und art. 11.2 ) durch den Beschluss
des Vorstandes der ECBF in Athen am 28. April 2006 eroeffnet.
Vertreten waren Mitglieder aus acht Laendern, gemaess Art.
4.2a und Art. 4.2b der ECBF Statuten.
Alle acht nationalen Organisationen sind ordnungsgemaesse
Mitglieder, geprueft vom ECBF Vorstand gemaess Art. 6.2 der
ECBF Statuten.
Die nachfolgend aufgefuehrten 8 ECBF Delegierten legten eine
ordnungsgemaesse Vollmacht vor. Die Delegierten erhielten,
wo es noetig war, vom Vorstand der ECBF eine Sondererlaubnis
gemaess Art. 12.2 der ECBF Statuten und repraesentierten ihr
Land in vollem Umfang..
Teilnehmer des ECBF Kongresses waren:, gelistet nach dem
Namen des Landes, der Organisationen und den Namen der Personen:
AUSTRIA
ACBA Austrian CB Association, A 1011 Wien, Box 733 for Austria
in person of Franz Ahne
GERMANY
Deutsche Funk Allianz e.v., Helmholtz Str. 11, D-34124 Kassel
for Germany in person of Mathias Czaya;
GREECE
CB Club of Greece, Ninfen 10, 11528 Athens for Greece in
person of Marco Ferrini;
ITALY
FIR-CB Via Lanzone 7, 20123 Milan for Italy in person of
Enrico Campagnoli;
POLAND
PLCB Radio, 90, 855 Lodz, Rysonicrina 28/30 for Poland in
person of Krzysztof Gaudnik;
SICILY
Club Elettra, associazione siciliana CB, Corso Sicilia 71,
96011 Augusta (SR) for Sicily in person of Maurizio Manghi;
TRENTINO A.A. - SOUTH TIROLEN
Funknotruf Gruppe, Lancia Str. 4/a, Bozen for Trentino Alto
Adige in person of Enrico Gardella;
VATICANO STATE
Radio Club Roma 81 Via Piero Carnabucci 44, 00139 Rome for
Vaticano State in person of Antonio Campagnoli;
Grussworte entsendeten die French CB Organisation, Federation
Francaise de la Citizen Band Libre, und REACT International
(USA).
Begruessung
Die Delegierten waehlten als Sitzungspraesidenten den letzen
ECBF Praesidenten, Enrico Campagnoli, und Marco Ferrini,
als Schriftfuehrer.
Der Praesident der PLCB Verbandes, Jerzy Plokarz eroeffnete
den Kongress und begruesst die ECBF Delegierten in Warschau
anlaesslich des 30 jaehrigen Bestehens der ECBF als Vertreter
des gastgebenden Verbandes.
Doktor Zbigniew Halat, vormals Gesundheitsminister in Polen
und mit dem Katastrophenschutz befasst, begruesst die Delegierten
als polnischer Politiker.
Enrico Campagnoli als ehemaliger Praesident gibt einen Bericht.
Er unterstreicht, die ECBF sei vor 30 Jahren gegruendet worden
als eine europaeische Verbraucherschutzorganisation und es
sei eine Ehre, das 30 jaehrige Bestehen hier in Warschau
zu feiern mit der Durchfuehrung des 12. ECBF Kongresses und
dabei die Unabhaengigkeit von kommerziellen Einfluessen bewahrt
zu haben, wie es der Artikel 1.5 der Statuten vorschreibt.
Kommerzielle Einfluesse haben die Aktivitaeten der ECBF in
den letzten Jahren eingefroren. Er bedauert die Entscheidung
der Tei
nehmer des Bruesseler Treffens, welches am vergangenen 1.Oktober
als illegales Treffen stattfand und das ohne ein ableitbares
Recht aus den Statuten zusammen gerufen wurde und den Namen
der ECBF missbraucht habe. Jedoch, so fuehrte er aus, gaebe
es aus der Spaltung einen positiven Effekt: Das Beenden
der kommerziellen Einfluessen welches die Glaubwuerdigkeit
einer Verbraucherschutzorganisation unterminiert und die
Moeglichkeit, eine erneuerte, staerkere und aktivere CB Anwender
Organisation mit einem effizienten Programm und der aktiven
Teilnahme zur Vertretung der Interessen der Endverbraucher.
Eine schriftliche Kopie des "ECBF Magazine", Sonderausgabe,
fuer den Kongress in Warschau
http://www.europeancbfederation.eu/ECBFmagazineCB2006October.pdf
Campagnoli berichtete ueber den Hintergrund zur Einberufung
dieses Kongresses, der vom ECBF Vorstand in Athen einberufen
wurde, der finanziellen Situation der ECBF, der Unrechtmaessigkeit
des Treffens in Bruessel vom 1 Oktober , welches unter dem
Namen "ECBF Congress" stattfand, usw. und dem Programm
und den Aktionsplaenen der ECBF.
Das Programm und die Aktionen bestehen aus 3 Schwerpunkten:
Punkt 1- Die wohlueberlegte Ausweitung der ECBF Taetigkeit
zu der Nutzung von Funkfrequenzen fuer den persoenlichen Gebrauch,
wie sie unter Punkt 5 der Direktive 2002/20/EC definiert
ist als a) fuer den eigenen Gebrauch b) keine exklusive Verwendung
von Frequenzen und c) nicht gewerblich. Die Nutzung von
Funkfrequenzen fuer den persoenlichen Gebrauch gemaess Punkt
5 der Direktive 2002/20/EC wird in der Direktive 1999/5/EC
festgelegt.
Es wird eine Bestandsaufnahme der rechtlichen Situation
in Europa noetig sein. um den Stand der Anwendung der Direktive
1999/5/EC in den EU Laendern festzustellen und ein erster
Schritt waere es, die (richtige) Anwendung in den Nationalstaaten
in Uebereinstimmung mit den Direktiven einzufordern. Die
Einrichtung einer technischen Arbeitsgruppe ist ein zweiter
Schritt, um an der Weiterentwicklung von "Personal Radio"
in europaeische Debatten teilzunehmen.
Punkt 2- Eine Aktion fuer Anwender und Endverbraucher, um
die Preise fuer Funkgeraete in Europa zu vermindern. Der Abstand
zwischen den Preisen in Europa und in den USA fuer Funkgeraete
soll reduziert werden. Die Europaeische Kommission wird hier
erforderlich sein, um festzustellen, wie es zu der unterschiedlichen
Preisbildung kommt und in dem Fall, falls der Grund ein
mangelnder Wettbewerb zwischen den Anbietern oder eine Manipulation
sein sollte, die noetigen schritte zu unternehmen.
Punkt 3- Die Zusammenarbeit im Katastrophenschutz, in dem
die ECBF seit 30 Jahren taetig ist, und die 1976 mit einem
Erdbeben in Friuli begann, koennte im Rahmen der Teilnahme
der ECBF in der European Civil Protection Volunteers Association
Committee (ECPVAC), gegruendet am 10 Maerz 2006 in Neuhausen,
Deutschland anlaesslich des Treffens der "European Civil
Protection Volunteers", welches von der Europaeischen Kommission
gefoerdert wurde, gefoerdert werden. Das Treffen in Chianciano
(Siena, Italy) im Congress Center am 12. November, 2006
wird dem 30 jaehrigem Notfunkdienst der ECBF gewidmet sein
und einen Bericht ueber den Grosseinsatz von 72 CB Funkern
enthalten, der gerade laeuft (21/22. Oktober 2006) und eine
Notfall-
simulation ist mit dem angenommenen Szenario, dass der Vulkan
Vesuv in der Nachbarschaft von Neapel ausbricht, das ist
eine Notfalluebung, die von der Europaeischen Kommission organisiert
wurde.
Hierzu gab es eine groessere Debatte unter anderem mit Beitraegen
von Jerzy Plokarz, Mathias Czaya, Franz Ahne, Marco Ferrini.
Punkt 1 der Tagesordnung: Es wurden einstimmig folgende
Satzungsaenderungen beschlossen:
1- "Der ECBF Kongress bestaetigt und billigt die Beschluesse
des Athen ECBF Councils."
2- Der ECBF Kongress genehmigt die Registrierung der ECBF
Statuten in Italien und alle ECBF Kongress Delegierten unterzeichnen
handschriftlich das Original der Statuten, wie es am 18.07.2006
in. Abbiategrasso (Mailand, Italien) registriert wurde,
wobei der Sitz der ECBF gemaess dem Beschluss des Vorstandes
in Athen von 28. April 2006 nach Mailand, Via Lanzone 7
verlegt wurde (gemaess Art.3.3 der Statuten) , die ECBF unterliegt
italienischem Recht. Die ECBF hat als europaeischer Dachverband
stets so gehandelt, dass die Gesetze des jeweiligen Staates
Anwendung fanden, indem sich das ausfuehrende Organ befindet.
3- "Der ECBF Kongress erachtet das Treffen welches unter
dem Namen 'ECBF Congress', am 1. Oktober 2006 in Bruessel
stattfand, als illegal, weil es nicht nach den Statuten
der ECBF einberufen wurde."
Die folgende Abstimmung war nicht einstimmig,, es gab 7
Ja Stimmen und ein Nein Stimme (Polen):
"Der ECBF Kongress bestimmt, dass den Organisationen, die
aus ihrer Mitte eine Wahlentscheidung angenommen haben auf
der Versammlung oder nur an der Versammlung teilgenommen
haben, eine Erklaerungsfrist von 30 Tagen, beginnend ab dem
22.10.2006, gegeben wird, um zu erklaeren, dass sie von ihren
Aemtern zurueck treten, welche sie in Bruessel am 1 Oktober
angenommen haben, und dass sie die Versammlung von Bruessel
als illegal betrachten. Die Erklaerung soll an die Anschrift
Via Lanzone 7 in Mailand, Italien als Geschaeftssitz der
ECBF gesandt werden.
Im Falle der Weigerung bestimmt der Kongress, dass mit Ablauf
von 30 Tagen nach dem Kongress in Warschau diese Organisationen
nicht mehr Mitglieder der ECBF sind.
Jedoch fordert der Kongress den Vorstand der ECBF auf, der
auf diesem Kongress gewaehlt werden wird, einen 'Versoehnungskongress'
einzuberufen, ungeachtet der 4 Jahresfrist der Statuten,
und das Verhalten der nationalen Organisationen in der Vergangenheit
mit zu beruecksichtigen."
Naeheres zu den Punkten 2, 3 und 4 der Tagesordnung.
Die folgenden Antraege sind einstimmig angenommen:
1- Der ECBF Kongress billigt die vorausschauende Ausweitung
einer ECBF Aktivitaet in Bezug auf den Hobbyfunk (personal
radio), der beschrieben ist durch den Punkt 5 der europaeischen
Direktive 2002/20/EC. Wegen unterschiedlicher nationaler
Bestimmungen im Bereich des Hobbyfunks wird eine Arbeitsgruppe
eingerichtet mit der Aufgabe, Vorschlaege fuer die europaeische
Harmonisierung zu erarbeiten, besonders fuer den CB Funk
und weiterer Hobbyfunkbestimmungen..
2-Der ECBF Kongress entscheidet sich fuer eine Aktion, die
sich zum Ziel setzt, die Preise fuer Funkausruestung zu reduzieren.,
( auch vor der europaeischen Kommission und dem europaeischen
Parlament ), wobei die Notwendigkeit von Wettbewerb unterstrichen
wird und der Verdacht der Manipulation des Marktes im Hobbyfunkbereich
erlaeutert wird.
3-Der ECBF Kongress billigt die Teilnahme der ECBF in dem
'European Civil Protection Volunteers Asociation Committeeö
und wirbt fuer die Teilnahme freiwilliger Helfer der Dachorganisationen
bei Notfallsimulationen im Rahmen des Katastrophenschutzes,
die von der europaeischen Kommission veranlasst werden.
4- Die ECBF wird das Verfahren zur Akkreditierung als NGO
beim Europarat betreiben.
Punkt 5 der Tagesordnung:: Antraege zur Aenderung der Statuten
Der ECBF Kongress entscheidet einstimmig die Aenderung folgender
Artikel:
Article:
no. 1.2 : 'Citizen's Band (CB) refers to the public
radio-frequency spectrum bands on 27 Mhz, 930 Mhz, 430 Mhz
and others used for personal radio-communication by citizens
who are users of appropriate transceivers, also known as
CB radios and generally for personal radio communication';
Artikel 1.2: Der Begriff CB-Funk umfasst die
Frequenzen 27 MHZ, 930 MHz, 430 MHz sowie weitere Frequenzen
fuer den persoenlichen Gebrauch von Buergern, die Anwender
von geeigneten Funkgeraeten sind, gemeinhin als CB-Funkgeraete
bezeichnet und allgemeiner gesagt, den Hobbyfunk zuzuordnen
sind.
no. 3.1 as follows: 'The headquartes of the ECBF is
located at the office address of the General Segretary or
at the office address of the President, at the sole decision
of the President'.
Artikel 3.1: Der Sitz der ECBF ist die Adresse
des Generalsekretaers oder die Adresse des Praesidenten, der
Praesident entscheidet darueber allein.
no. 4.1 b) as follows: 'or territory non reconised
as State, but which is recognised as a nation or nationality
by a law of the State to which it belongs and/or has special
authonomy , according the ECBF Council';
Artikel 4.1: oder eines Gebietes, welches selbst
kein Staat ist, aber welches anerkannt ist als Nation oder
einer Nationalitaet (der Einwohner) auf Grund eines Gesetzes
des Staates, indem sich diese Nation befindet, und/oder
einer besonderen autonomen Status, den der ECBF Vorstand
anerkennen muss.
no. 4.4. as follows: 'Each member is independent and
has the same rights and duties as the other members. Any
discrimination is prohibited and ECBF is not allowed to
interfere with internal affairs of the national member,
unless on request by the national member itself. The vote
inside ECBF and the member fees can be on proportional basis
on decision of the Council';
Artikel 4.4: Jedes Mitglied ist unabhaengig und
hat die gleichen Rechte und Pflichten wie die anderen Mitglieder.
Jede Diskriminierung ist verboten und die ECBF darf sich
nicht um Internes innerhalb von Mitgliedstaaten kuemmern,
es sei denn, ein nationales Mitglied fordert diese Hilfe
an. Das Stimmenverhaeltnis innerhalb der ECBF und die Beitraege
koennen proportional (der vertretenen Anzahl Mitglieder)
gestaltet werden auf Beschluss des Vorstandes.
new no. 5.1 e) as follows: 'to conduct activities
for human rights protection and citizen freedom right protection';
Artikel 5.1e: (neu dazu gekommen): um Aktivitaeten
betreffend des Schutzes von Menschenrechten und der buergerlichen
Freiheiten durchzufuehren.
no. 6.4 as follows: 'In the case of a new application
from one country, a copy of the request for admission shall
be sent to the existing member in the same country who will
decide to present the application for decision or to veto,
unless it is approved by two third of the Council ';
Artikel 6.4: Im Fall eines neuen Antrages (auf
Mitgliedschaft) aus einem Land, wird eine Kopie des Antrages
an das schon existierende Mitglied desselben Landes geschickt,
welches sich zu entscheiden hat, ob dem Antrag zugestimmt
wird oder ein Einspruch (Veto) erhoben wird, es sei denn,
der Vorstand genehmigt mit 2/3 Mehrheit (den Wechsel des
Mitgliedes).
no. 11.1 as follows: 'The ECBF Congress is the supreme
body of the federation. It must be convened at least every
4 years by the President of the federation. Participation,
rules, date, place and the agenda have to be decided upon
by the Council and have to be notified at least 90 days
before the date of the meeting';
Artikel 11.1: Der ECBF Kongress ist das hoechste
Beschlussorgan des Dachverbandes. Es muss mindestens alle
4 Jahre einberufen werden vom Praesidenten des Dachverbandes.
Die Einzelheiten zur Teilnahme, Regeln, Zeit und Ort sowie
die Tagesordnung werden vom Vorstand beschlossen und werden
mindestens 90 Tage vor dem Kongress bekannt gegeben.
no. 13.1 as follows: 'The ECBF Council is the executive
governament body of the Federation. It is made uo of: the
President, two Vice Presidents ( first vice-President, second
vice-President), a General Secretary, one or several Assistant
Secretaries, a General Treasurer and a Co-cordinator for
Emergency Radio Services (ERS) ';..........
Artikel 13.1: Der ECBF Vorstand ist das ausfuehrende
Organ des Dachverbandes. Es besteht aus dem Praesidenten,
zwei Vize-Praesidenten (erster Vize-Praesident, zweiter Vize-Praesident)
einem Generalsekretaer, einem oder mehreren Hilfssekretaeren,
einem Schatzmeister und einem Koordinator fuer den Notfunk.
no. 15 , as follows: 'THE FIRST AND SECOND VICE-PRESIDENTö
Artikel 15 ( nur Ueberschrift) Der erste und
der zweite Vize-Praesident
no. 15.1 as follows: 'The First Vice President is
the Vice President who is member of ECBF Council since longer
timeö.
Artikel 15.1 : Der erste Vize-Praesident ist
derjenige Vize-Praesident, der die laengere Mitgliedszeit
in der ECBF vorweisen kann.
It is agreed that the word 'Vice-President Seniorö
is substituted by the word 'First Vice Presidentö in the
entire ECBF Statute;
Das Wort "Vice-President Senior" wird ersetzt
durch "Erster Vize-Praesident" in den Statuten.
no. 15.3 as follows: 'In case of First Vice President
sickness or absence the same authority will be to the second
Vice President';
Artikel 15.3: Im Falle einer Krankheit oder
Abwesenheit des ersten Vize-Praesidenten nimmt der zweite
Vize-Praesident dessen Aufgaben wahr.
no. 16.2 as follows: 'the General Secretary or the
Congress Secretary must prepare the minutes and present
it for the adoption to the next Council and Congress meeting.
The minutes, once accepted, will be sent to each correspondent
member';
Artikel 16.2: Der Generalsekretaer oder der Sitzungsschriftfuehrer
(eines Kongresses) schreibt das Protokoll und uebergibt es
zum Zwecke der Annahme auf der naechstmoeglichen Vorstandssitzung
bzw. des naechstmoeglichen Kongresses.
no. 18.1 as follows: 'The Council is elected by the
Congress and any candidate must be clearly and publicly
announced before Congress'.
Artikel 18.1: Der Vorstand wird vom Kongress
gewaehlt und jeder Kandidat muss vor Beginn des Kongresses
laut und deutlich benannt werden.
Auf Grund der Tatsache, dass es jetzt kein Problem
mehr gibt mit den kommerziellen Einfluessen, ist es offensichtlich
klar, [ fuer die kuenftige Arbeitsfaehigkeit des Vorstandes
] den Wegfall des Vorstandes mit Zeitablauf nach 4 Jahren
in den Statuten ersatzlos zu streichen und den Gruendungsmitgliedern
als rechtmaessigen Mitgliedern das Recht zu geben, die Probleme
zu loesen, die mit kommerziellen Einfluessen verbunden waren,
wie es auf dem Kongress in Paris entschieden wurde.
Die ECBF Statuten wurden einstimmig gebilligt mit diesen
Aenderungen und es wurde entschieden. das Registrierungsverfahren
in Italien zu veranlassen, dazu beauftragt der Kongress
Enrico Campagnoli, und gibt ihm eine Vollmacht. zur notariellen
Anmeldung oder einer gleichwertigen Behoerde .
Punkt 6 der Tagesordnung:: Wahl des Vorstandes .
Die Delegiertes des ECBF Kongresses stimmten einstimmig
zur Wahl des Vorstandes ab. Wahlberechtigt waren in alphabetischer
Reihenfolge:
Franz Ahne - ACBA Austrian CB Association
Enrico Campagnoli - FIR- CB, Italy
Mathias Czaya - Deutsche Funk Allianz e.V.
Marco Ferrini - CB Club of Greece, Greece
Maurizio Manghi - Club Elettra, sicilian CB association,
Sicily
Jerzy Plokarz - PLCB Radio, Poland
Es wird daran erinnert, das Aris Matiatos, Griechenland,
ein rechtmaessiges Mitglied des ECBF Vorstandes gemaess Art.
13.2 der
Stauten ist.
Der ECBF Vorstand machte einstimmig Wahlvorschlaege gemaess
den Statuten, fuer folgende Aemter:
Die Delegierten des ECBF Kongresses billigten einstimmig.
Enrico Campagnoli, Italy, ECBF President;
Jerzy Plokarn, Poland, First ECBF Vice President;
Mathias Czaya, Germany, Second ECBF Vice President;
Franz Ahne, Austria, General Secretary,
Marco Ferrini,Greece, General Treasurer;
Maurizio Manghi, Sicily, member
Punkt 7 : Verschiedenes
Jerzy Plokarz wird ernannt, um den Vorgang zur Registrierung
als NGO zu begleiten.
Franz Ahne, General Secretary, wird ernannt als Koordinator
der technischen Gruppe, die den Kontakt mit den zustaendigen
Stellen in Europa halten wird.
Es wird entschieden, dass Vorstandssitzungen auch als Telekonferenz
gehalten werden. Das kann monatlich geschehen, wobei
Skype oder der ECBF Server genutzt werden. (IP address:
rivington.no-ip.com). Die erste Telekonferenz ist am 31.
Oktober 2006
um 21.00 Uhr CET.
Bevorstehende Aktivitaeten der ECBF
Die ECBF wird an einem Auswertungstreffen des Katastrophenschutzes
teilnehmen, welches am 12. November 2006 in Chianciano stattfinden
wird, wobei die Taetigkeit von 72 CB-Funkern, die an der
Katastrophenschutzuebung Vesuv 2006, angeordnet von der EU
Kommission, teilnahmen, dargestellt wird. Die Uebung fand
zeitgleich zum Kongress in Warschau 21/22 Oktober 2006 statt.
Mitgliedsverbaende, die an dem Treffen teilnehmen moechte,
melden den Wunsch nach Teilnahme an : ecbf@hotmail.it
- Die ECBF plant eine Treffen waehrend der Winterzeit in
Deutschland (Datum und Ort muessen noch bestimmt werden)
mit dem Schwerpunkt: Unterschiedliche Preise fuer Funkgeraete
und Zubehoer in Europa im Vergleich zu den USA .
- Der ECBF Praesident, Enrico Campagnoli, verliest einen
Brief der Federation Francaise de la Citizen Band Libre
(FFCBL).
- Das naechste ECBF Vorstandstreffen wird im Fruehjahr in
der Naehe von Portofino stattfinden, in der 2 . Haelfte des
April 2007.
Um 12.00 Uhr am 22. October 2006 wurde der XII ECBF Kongress
beendet.
XII ECBF Congress Secretary XII ECBF Congress Chairman
Marco Ferrini Enrico Campagnoli"
Veroeffentlichung frei, Beleg erbeten an
pressestelle@deutsche-funk-allianz.de.
Quelle: http://www.deutsche-funk-allianz.de/News/news.html#06.11.2006a
55/73, DQB656, Hans-Werner
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