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Subj: "Funkgeräte am Steuer": Drei Jahre Schonfrist für CB-Funk
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26.06.2017

"Funkgeräte am Steuer": Drei Jahre Schonfrist für CB-Funk

Die geplante Erweiterung des bisherigen "Handyverbots am Steuer" auf sämtliche
Funkgeräte soll nach einer Empfehlung des Bundesrats-Verkehrsausschusses für
"im Fahrzeug festverbaute CB-Funkgeräte" erst nach dem 30. Juni 2020 gelten.

Das geht aus der Ausschussempfehlung (BR-Drucksache 424/1/17) hervor, die der
Bundesrat am 26. Juni 2017 veröffentlicht hat.

In der Begründung dazu heißt es:

"Die Nutzung von Freisprecheinrichtungen, die dem hand-held-Verbot Rechnung
tragen, ist bei den CB-Funkgeräten noch nicht so ausgeprägt und qualitativ
verbesserungswürdig. Es ist daher eine Übergangsfrist erforderlich, um die
Entwicklung von Freisprecheinrichtungen zu ermöglichen, die insbesondere dem
Umstand Rechnung tragen, dass im Nutzfahrzeugbereich die Kabinengeräusche
lauter sind als im Pkw-Bereich."

Der volle Wortlaut der Ausschussempfehlung kann im Internet unter
http://t1p.de/gfu9 heruntergeladen werden.

Die empfohlene Drei-Jahres-Übergangsfrist beschränkt sich auf CB-Funkgeräte;
andere Geräte wie etwa Amateurfunkgeräte fallen nicht darunter.

Der Bundesrat entscheidet auf seiner nächsten Plenarsitzung am 7. Juli 2017, ob
er der geplanten Änderungsverordnung der StVO mitsamt der Ausschuss-Empfehlung
zustimmt.

Die geplante Änderung der StVO war Ende Mai 2017 vom Verkehrsministerium und
dem Umweltministerium in den Bundesrat eingebracht worden (das Funkmagazin
berichtete). Nach Zustimmung des Bundesrats können die Ministerien die
Änderungsverordnung im Bundesgesetzblatt veröffentlichen. Sie würde dann am
Tage nach der Veröffentlichung in Kraft treten.

- wolf -

© FM-FUNKMAGAZIN
www.funkmagazin.de

Dieser Beitrag darf ungekürzt und mit Quellenangabe in nichtgewerbliche Medien
(z.B. CB-Clubzeitungen, CB-Rundsprüche, CB-Packet-Radio) übernommen werden.


Quelle: http://www.funkmagazin.de/260617.htm

 


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