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Subj: "Funkgeräte am Steuer": StVO-Änderung seit 19.10. in Kraft
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19.10.2017
"Funkgeräte am Steuer": StVO-Änderung seit 19.10. in Kraft
Die Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO), mit der unter anderem das
bisher auf Mobiltelefone beschränkte "Handyverbot am Steuer" auf alle
elektronischen Geräte der "Kommunikation, Information oder Organisation"
(darunter auch Funkgeräte) ausgeweitet wird, ist am 19. Oktober 2017 in Kraft
getreten.
Seitdem dürfen gemäß § 23 Abs. 1a StVO derartige elektronische Geräte vom
Fahrzeugführer bei eingeschaltetem Motor nur benutzt werden, wenn "hierfür das
Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird"
und entweder
"zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-,
Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei
gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder
erforderlich ist"
oder
"nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird".
Diese Regelung wurde schon in der Planungsphase von Funkanwendern heftig
kritisiert, weil sie auch das Halten eines Mikrofons und das Drücken der
PTT-Taste umfasst (das Funkmagazin berichtete mehrfach). Nach Protesten von
Funkgeräte-Anwendern und -Herstellern beschloss der Verordnungsgeber, in § 52
Abs. 4 StVO festzulegen, dass die oben genannte neue Regelung "im Falle der
Verwendung eines Funkgerätes erst ab dem 1. Juli 2020 anzuwenden" ist.
Der vollständige Wortlaut der Änderungsverfügung kann im Internet unter
http://t1p.de/woc4 heruntergeladen werden.
- wolf -
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Quelle: http://www.funkmagazin.de/191017.htm
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