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DHH841 > KLASSE-K 08.02.09 12:04l 136 Lines 6558 Bytes #999 (360) @ FFL
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Subj: AGZ TRITT FUER ENTRY LEVEL LICENCE IN DEUTSCHLAND EIN
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Liebe Funkfreunde,

Auszug aus dem HamRadio 2day 312-2009, vom 8. Februar 2009

>AGZ TRITT FUER ENTRY LEVEL LICENCE IN DEUTSCHLAND EIN

>(rps)  Nach  der  jetzt erfolgten Abstimmung  innerhalb  ihrer
>Mitglieder  wird  die  AGZ  e.V. in den  naechsten  Tagen  dem
>Bundesministerium fuer Wirtschaft und Technologie ihr  Konzept
>fuer   eine  dritte  Amateurfunkzeugnisklasse  in  Deutschland
>vorlegen.  Wir  haben fuer Sie bereits heute die  wesentlichen
>Eckpunkte aufbereitet. Hier sind sie.

>* Wir streben eine europaeische Harmonisierung an.

>Die   AGZ   e.V.  tritt  dafuer  ein,  langfristig  in   allen
>Mitgliedsstaaten  der Europaeischen Union gleiche  Bedingungen
>fuer  die  Teilnahme  am Amateurfunkdienst  zu  schaffen.  Die
>Angleichung der diesbezueglichen deutschen Rechtsnormen an die
>Vorgaben  der  CEPT ist ein erster und wichtiger  Schritt  auf
>diesem  Weg.  Deshalb  unterstuetzen wir die  Schaffung  einer
>dritten Zeugnisklasse in Deutschland, die inhaltlich dem  ECC-
>Report 89 folgt.

>*  Der  einfache  Zugang  zum  Amateurfunkdienst  muss  wieder
>hergestellt werden.

>Im  Jahre 2005 wurde die damalige nationale Zeugnisklasse 3 in
>den  Rang  einer  Genehmigung gemaess der CEPT-Empfehlung  zur
>"Novice  Radio Amateur Licence" befoerdert. Die Senderleistung
>wurde  ein  Jahr  spaeter auf bis zu 100  Watt  angehoben  und
>gleichzeitig  wurden  Kurzwellenfrequenzen  zugeteilt.   Damit
>einher ging eine deutliche Anhebung des Pruefungsniveaus,  vor
>allem   in  der  Teilpruefung  "technische  Kenntnisse".   Die
>restlichen  beiden  Pruefungsfelder "betriebliche  Kenntnisse"
>und "Kenntnisse von Vorschriften" wurden denen der CEPT-Klasse
>inhaltlich  vollstaendig angeglichen, so  dass  die  nationale
>Klasse  A  nun allein durch eine Upgrade-Pruefung  in  Technik
>erreichbar  gemacht wurde. In Folge wurde die  Einstiegshuerde
>in  den Amateurfunk deutlich angehoben: Die neue Zeugnisklasse
>E   hatte  ihre  Rolle  als  Einsteigerklasse  verloren.   Die
>Statistik  der  seit  2007 erfolgreich  abgelegten  Pruefungen
>bestaetigt dies eindrucksvoll.

>*  Die Nutzung selbst gebauter und modifizierter Geraete  darf
>nicht eingeschraenkt werden.

>International  und  national  ist  der  Amateurfunkdienst  als
>wissenschaftlicher   Experimentalfunkdienst   definiert.   Die
>Erlaubnis,  modifiziertes  und selbst  gebautes  Geraet  unter
>Aufhebung  der  Bestimmungen von EMVG und  FTEG  betreiben  zu
>duerfen,   ist  einer  der  unverhandelbaren  Kernpunkte   des
>Amateurfunks. Europaeisches Recht, das EMVG und FTEG  zugrunde
>liegt,  steht  zudem  in der gesamten EU einem  Nutzungsverbot
>selbst  gebauter  oder  modifizierter  Geraete  entgegen.  Wir
>wollen  aus  diesen  Gruenden keine  Aenderung  des  deutschen
>Amateurfunkgesetzes.

>* Alle Sendearten sollen erlaubt sein.

>Wir wollen eine ausschliessliche Bandbreitenregelung genau wie
>bei den Klassen A und E.

>* Alle Amateurfunkfrequenzen sollen zugewiesen werden.

>Die   AGZ   vertritt   bereits  seit  langem   die   Position,
>Genehmigungsklassen  im Amateurfunk ausschliesslich  nach  der
>zugestandenen Senderleistung zu differenzieren. Dies muss sich
>allein  in abgestuften Schwierigkeitsgraden und im Umfang  der
>Technikpruefung         widerspiegeln.        Unterschiedliche
>Frequenzzuweisungen       fuer        die        verschiedenen
>Amateurfunkzeugnisklassen  lehnen  wir  ab,  weil   sie   eine
>kuenstliche,   willkuerliche   und   subjektiv   ausgestaltete
>Differenzierung   darstellen,   die   letztlich   allein   als
>Selbstzweck dient.

>* Wir lehnen eine Begrenzung auf 10 Watt EIRP ab.

>Die  Senderausgangsleistung soll statt dessen maximal 25  Watt
>betragen.  Bei der konkreten Wahl der erlaubten Senderleistung
>sollte    man    nicht   erneut   eine   breite   Illegalitaet
>vorprogrammieren  und  sich  statt  dessen  an  den  auf   dem
>international       gepraegten       Markt       erhaeltlichen
>Amateurfunktransceivern orientieren. Die Erfahrung  mit  einer
>10-Watt-EIRP-Begrenzung in den Jahren 1998 bis  2006  bei  der
>ehemaligen Zeugnisklasse 3 hat gezeigt, dass diese Auflage  in
>der Praxis nicht oder nur mit sehr grossem Aufwand einzuhalten
>ist.   Eine  Beschraenkung  auf  10  Watt  EIRP  waere   zudem
>keinesfalls eine hinreichende Abgrenzung des Amateurfunks  vom
>CB-Funk, der mit typischem Equipment auf 27 MHz (etwa  4  Watt
>out  in eine  5/8-Lambda-Groundplane oder in  eine  3-Element-
>Richtantenne)  durchaus  diese  Strahlungsleistung  und   mehr
>erreichen  kann.  Auch  verhindert eine  10-Watt-EIRP-Regelung
>keineswegs,  dass  sich der betreffende  Funkamateur  mit  der
>Sicherstellung der Personensicherheit beschaeftigen  muss.  Er
>hat  naemlich die Pflicht, durch Rechnung oder Messung  sicher
>zu  stellen,  dass  er 10 Watt EIRP nicht ueberschreitet.  Die
>dazu   notwendigen   Kenntnisse  sind   aber   identisch   mit
>denjenigen,    die   man   zur   Anzeige   einer    ortsfesten
>Amateurfunkstelle nach BEMFV benoetigt!

>* Wir wollen keine Beteiligung nichtstaatlicher Organisationen
>und Vereine an der Pruefung.

>Die  Amateurfunkpruefung muss voll und ganz in  der  Hand  der
>Bundesnetzagentur   bleiben.   Unabhaengig   von   rechtlichen
>Ueberlegungen,  die  ebenfalls gegen eine  Beleihung  Privater
>sprechen, spricht sich die AGZ e.V. in der Sache selbst dafuer
>aus,  samt und sonders alle Teile der Amateurfunkpruefung beim
>Staat  zu belassen. Anderenfalls wuerde zumindest der Verdacht
>auf  Vorteilsnahme und Manipulation immer im Raum  stehen  und
>die  Reputation  der  Amateurfunkverbaende  beschaedigen.  Wir
>sprechen uns deshalb fuer eine klare Trennung von Taetigkeiten
>und  Aufgaben im Zusammenhang mit der Amateurfunkpruefung  von
>den  Absichten  privater Verbaende aus, zukuenftig  verstaerkt
>Mitglieder  an  sich  zu  binden  bzw.  Mitgliederbestand  und
>"Organisationsgrad"  zu  erhoehen. Als  Pruefungsvoraussetzung
>vorgeschriebene  Praktika,  die  nur  bei  Amateurfunkvereinen
>abgelegt werden koennen, verbieten sich damit von selbst. Auch
>hier  wollen wir keine Aenderung des Amateurfunkgesetzes,  was
>fuer  das  von  einigen  Verbaenden Gewuenschte  unumgaenglich
>waere.

>In  den naechsten Tagen finden Sie das vollstaendige Statement
>in unserem Internetangebot.

>http://www.erodocdb.dk/Docs/doc98/official/pdf/ECCREP089.PDF


fuer die heutige Zeit meiner Meinung nach ein vernuenftiges und gutes
Konzept, die Begruendungen sind nachvollziehbar. Bleibt nur zu hoffen,
dass es sich auch durchsetzen laesst! 

73 de Hans!




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