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DHH841 > KLASSE-K 08.02.09 12:04l 136 Lines 6558 Bytes #999 (360) @ FFL
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Subj: AGZ TRITT FUER ENTRY LEVEL LICENCE IN DEUTSCHLAND EIN
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Liebe Funkfreunde,
Auszug aus dem HamRadio 2day 312-2009, vom 8. Februar 2009
>AGZ TRITT FUER ENTRY LEVEL LICENCE IN DEUTSCHLAND EIN
>(rps) Nach der jetzt erfolgten Abstimmung innerhalb ihrer
>Mitglieder wird die AGZ e.V. in den naechsten Tagen dem
>Bundesministerium fuer Wirtschaft und Technologie ihr Konzept
>fuer eine dritte Amateurfunkzeugnisklasse in Deutschland
>vorlegen. Wir haben fuer Sie bereits heute die wesentlichen
>Eckpunkte aufbereitet. Hier sind sie.
>* Wir streben eine europaeische Harmonisierung an.
>Die AGZ e.V. tritt dafuer ein, langfristig in allen
>Mitgliedsstaaten der Europaeischen Union gleiche Bedingungen
>fuer die Teilnahme am Amateurfunkdienst zu schaffen. Die
>Angleichung der diesbezueglichen deutschen Rechtsnormen an die
>Vorgaben der CEPT ist ein erster und wichtiger Schritt auf
>diesem Weg. Deshalb unterstuetzen wir die Schaffung einer
>dritten Zeugnisklasse in Deutschland, die inhaltlich dem ECC-
>Report 89 folgt.
>* Der einfache Zugang zum Amateurfunkdienst muss wieder
>hergestellt werden.
>Im Jahre 2005 wurde die damalige nationale Zeugnisklasse 3 in
>den Rang einer Genehmigung gemaess der CEPT-Empfehlung zur
>"Novice Radio Amateur Licence" befoerdert. Die Senderleistung
>wurde ein Jahr spaeter auf bis zu 100 Watt angehoben und
>gleichzeitig wurden Kurzwellenfrequenzen zugeteilt. Damit
>einher ging eine deutliche Anhebung des Pruefungsniveaus, vor
>allem in der Teilpruefung "technische Kenntnisse". Die
>restlichen beiden Pruefungsfelder "betriebliche Kenntnisse"
>und "Kenntnisse von Vorschriften" wurden denen der CEPT-Klasse
>inhaltlich vollstaendig angeglichen, so dass die nationale
>Klasse A nun allein durch eine Upgrade-Pruefung in Technik
>erreichbar gemacht wurde. In Folge wurde die Einstiegshuerde
>in den Amateurfunk deutlich angehoben: Die neue Zeugnisklasse
>E hatte ihre Rolle als Einsteigerklasse verloren. Die
>Statistik der seit 2007 erfolgreich abgelegten Pruefungen
>bestaetigt dies eindrucksvoll.
>* Die Nutzung selbst gebauter und modifizierter Geraete darf
>nicht eingeschraenkt werden.
>International und national ist der Amateurfunkdienst als
>wissenschaftlicher Experimentalfunkdienst definiert. Die
>Erlaubnis, modifiziertes und selbst gebautes Geraet unter
>Aufhebung der Bestimmungen von EMVG und FTEG betreiben zu
>duerfen, ist einer der unverhandelbaren Kernpunkte des
>Amateurfunks. Europaeisches Recht, das EMVG und FTEG zugrunde
>liegt, steht zudem in der gesamten EU einem Nutzungsverbot
>selbst gebauter oder modifizierter Geraete entgegen. Wir
>wollen aus diesen Gruenden keine Aenderung des deutschen
>Amateurfunkgesetzes.
>* Alle Sendearten sollen erlaubt sein.
>Wir wollen eine ausschliessliche Bandbreitenregelung genau wie
>bei den Klassen A und E.
>* Alle Amateurfunkfrequenzen sollen zugewiesen werden.
>Die AGZ vertritt bereits seit langem die Position,
>Genehmigungsklassen im Amateurfunk ausschliesslich nach der
>zugestandenen Senderleistung zu differenzieren. Dies muss sich
>allein in abgestuften Schwierigkeitsgraden und im Umfang der
>Technikpruefung widerspiegeln. Unterschiedliche
>Frequenzzuweisungen fuer die verschiedenen
>Amateurfunkzeugnisklassen lehnen wir ab, weil sie eine
>kuenstliche, willkuerliche und subjektiv ausgestaltete
>Differenzierung darstellen, die letztlich allein als
>Selbstzweck dient.
>* Wir lehnen eine Begrenzung auf 10 Watt EIRP ab.
>Die Senderausgangsleistung soll statt dessen maximal 25 Watt
>betragen. Bei der konkreten Wahl der erlaubten Senderleistung
>sollte man nicht erneut eine breite Illegalitaet
>vorprogrammieren und sich statt dessen an den auf dem
>international gepraegten Markt erhaeltlichen
>Amateurfunktransceivern orientieren. Die Erfahrung mit einer
>10-Watt-EIRP-Begrenzung in den Jahren 1998 bis 2006 bei der
>ehemaligen Zeugnisklasse 3 hat gezeigt, dass diese Auflage in
>der Praxis nicht oder nur mit sehr grossem Aufwand einzuhalten
>ist. Eine Beschraenkung auf 10 Watt EIRP waere zudem
>keinesfalls eine hinreichende Abgrenzung des Amateurfunks vom
>CB-Funk, der mit typischem Equipment auf 27 MHz (etwa 4 Watt
>out in eine 5/8-Lambda-Groundplane oder in eine 3-Element-
>Richtantenne) durchaus diese Strahlungsleistung und mehr
>erreichen kann. Auch verhindert eine 10-Watt-EIRP-Regelung
>keineswegs, dass sich der betreffende Funkamateur mit der
>Sicherstellung der Personensicherheit beschaeftigen muss. Er
>hat naemlich die Pflicht, durch Rechnung oder Messung sicher
>zu stellen, dass er 10 Watt EIRP nicht ueberschreitet. Die
>dazu notwendigen Kenntnisse sind aber identisch mit
>denjenigen, die man zur Anzeige einer ortsfesten
>Amateurfunkstelle nach BEMFV benoetigt!
>* Wir wollen keine Beteiligung nichtstaatlicher Organisationen
>und Vereine an der Pruefung.
>Die Amateurfunkpruefung muss voll und ganz in der Hand der
>Bundesnetzagentur bleiben. Unabhaengig von rechtlichen
>Ueberlegungen, die ebenfalls gegen eine Beleihung Privater
>sprechen, spricht sich die AGZ e.V. in der Sache selbst dafuer
>aus, samt und sonders alle Teile der Amateurfunkpruefung beim
>Staat zu belassen. Anderenfalls wuerde zumindest der Verdacht
>auf Vorteilsnahme und Manipulation immer im Raum stehen und
>die Reputation der Amateurfunkverbaende beschaedigen. Wir
>sprechen uns deshalb fuer eine klare Trennung von Taetigkeiten
>und Aufgaben im Zusammenhang mit der Amateurfunkpruefung von
>den Absichten privater Verbaende aus, zukuenftig verstaerkt
>Mitglieder an sich zu binden bzw. Mitgliederbestand und
>"Organisationsgrad" zu erhoehen. Als Pruefungsvoraussetzung
>vorgeschriebene Praktika, die nur bei Amateurfunkvereinen
>abgelegt werden koennen, verbieten sich damit von selbst. Auch
>hier wollen wir keine Aenderung des Amateurfunkgesetzes, was
>fuer das von einigen Verbaenden Gewuenschte unumgaenglich
>waere.
>In den naechsten Tagen finden Sie das vollstaendige Statement
>in unserem Internetangebot.
>http://www.erodocdb.dk/Docs/doc98/official/pdf/ECCREP089.PDF
fuer die heutige Zeit meiner Meinung nach ein vernuenftiges und gutes
Konzept, die Begruendungen sind nachvollziehbar. Bleibt nur zu hoffen,
dass es sich auch durchsetzen laesst!
73 de Hans!
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