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DBO841

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CB6HAL > INFO     20.02.10 11:41l 31 Lines 1814 Bytes #999 (999) @ DL
BID : K2KCB0CAS001
Read: GAST DHH841
Subj: Vorratsdaten Urteil am 2.3.10
Path: DBO841<DBO763<DBX214<CB0CAS
Sent: 100220/0715z @:CB0CAS.#RWF.W.DLNET.DEU.EU [RE|JO31PO] obcm1.07_cb0cas LT:
From: CB6HAL @ CB0CAS.#RWF.W.DLNET.DEU.EU (Günther)
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Termin zur Verkündung des Urteils zur Vorratsdatenspeicherung steht

Das Bundesverfassungsgericht will am 2. März sein lange erwartetes Urteil zur 
Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten bekannt geben. Das weitere 
Schicksal der umstrittenen und auch von der Hightech-Branche kritisch 
gesehenen gesetzlichen Bestimmungen zur verdachtsunabhängigen Protokollierung 
elektronischer Nutzerspuren könnte somit just zum Beginn der Computermesse 
CeBIT besiegelt werden. Gegen die sechsmonatige Aufbewahrung von Verbindungs- 
und Standortdaten haben zahlreiche Vertreter von Parteien und 
Interessenvereinigungen sowie unter Koordination des Aktionskreises 
Vorratsdatenspeicherung über 34.000 Bürger Verfassungsbeschwerde erhoben.
Bei der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe Mitte Dezember kamen schwere 
verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Maßnahme zur Sprache. Insgesamt 
lagen gut 60 Verfahren exemplarisch auf dem Tisch. Die Richter selbst stellten 
viele kritische Fragen an die Experten. Organisationen wie den Chaos Computer 
Club (CCC), dessen Sachverständige ein Gutachten für das 
Bundesverfassungsgericht erstellten, setzen daher darauf, dass das Gericht 
schon die Erhebung der Telekommunikationsdaten untersagen wird. Bislang hat 
es allein den Zugriff darauf durch Sicherheitsbehörden stark eingeschränkt. Es 
ist aber auch denkbar, dass Karlsruhe bei dieser Linie bleibt oder den Fall 
aufgrund der EU-Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung zunächst dem 
Europäischen Gerichtshof zur Prüfung vorlegt. (Stefan Krempl) / (anw)

Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Termin-zur-Verkuendung-des-
Urteils-zur-Vorratsdatenspeicherung-steht-933943.html

128 Günther


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