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(c) AGZ e.V. 2001-2011 DL: HamRadio 2day 384-2011
27. November 2011
Autor und Redakteur
Ralph, DC5JQ
NEUE REGELN FUER FUENF MEGAHERTZ IN DEN USA
(rps) In Deutschland ist eine Nutzung im Amateurfunk absolut
undenkbar - schliesslich gehoeren diese Frequenzen ja auch dem
Militaer, und von denen ist nun wirklich nicht das geringste
Entgegenkommen zu erwarten. In den USA ist das vollkommen
anders: Hier definierte die Regulierungsbehoerde FCC am 18.
November aufgrund einer Initiative des Amateurfunkverbands
ARRL neue und vor allem deutlich bessere Nutzungsbedingungen -
in konstruktiver Absprache mit den anderen Nutzern dieser
Frequenzen.
Alle Funkamateure der General, Advanced und Amateur Extra
Class duerfen 30 Tage nach Veroeffentlichung durch die FCC 100
Watt an effektiver Strahlungsleistung verwenden, das ist
immerhin eine Verdoppelung. Im Bereich 5330,6 bis 5406,4 kHz
stehen kuenftig fuenf Einzelfrequenzen zur Verfuegung. Auch
Datenuebertragungsmodi werden erstmals jetzt erlaubt,
beispielhaft seien RTTY, Pactor jeder Art und PSK31 genannt.
Genauer wird alles moeglich sein, was sich hinter den
Sendearten J2B und J2D verbirgt. Die Sensation: Auch
Morsetelegrafie darf bald erstmals auf Sechzigmeter in den USA
verwendet werden.
Laut der englischen Wikipedia haben zurzeit Funkamateure in
immerhin 90 Laendern Zugang zu Frequenzen bei fuenf Megahertz.
Eine gute Auflistung aller dieser Staaten und deren
Nutzungsdetails finden Sie dort unter dem Stichwort "60-meter
band".
Quelle: ARRL
http://www.arrl.org/news/fcc-releases-new-rules-for-60-meters
http://en.wikipedia.org/wiki/60-meter_band
FUENFZIG MEGAHERTZ: NACHSCHULUNG IN SACHEN SENDEARTEN
(rps) Wer genau aufgepasst hat, der hat es in der letzten
Meldung schon bemerkt: Pactor laeuft unter der
Sendeartenbezeichnung J2D und PSK31 unter J2B. Warum wir
darauf heute hinweisen? Nun, in einigen Foren und Blogs wurde
die AGZ diese Woche dumm angemacht mit der Bemerkung, wir
haetten den Staat doch gar nicht fragen sollen, ob man
digitale Sendearten auf 50 MHz denn ueberhaupt machen darf.
Nein, wir haetten einfach dazu aufrufen sollen, es zu tun -
schliesslich stuende der Transceiver ja auf SSB, wenn man
Pactor oder PSK31 macht, und das waere ja schliesslich
erlaubt.
Zeit also fuer ein wenig Nachhilfe in Sachen
Amateurfunkpruefung, denn da wird es abgefragt. Was bedeuten
Ausdruecke wie J3E, A1A und G7F eigentlich genau? Festgelegt
sind sie in den Radio Regulations der Internationalen
Fernmeldeunion ITU - also in der VO-Funk - und werden
einvernehmlich in der ganzen Welt verwendet. Das J steht zum
Beispiel fuer "Amplitudenmodulation, Einseitenband mit
unterdruecktem Traeger". Die 3 steht fuer "einkanaliges
Analogsignal" und das E steht schliesslich fuer "Telefonie".
Hierfuer gibt es dann auch gleich eine Erklaerung: "Sprache
oder Musik, die zum Hoeren fuer Menschen bestimmt sind, zum
Beispiel Rundfunk". Sie finden die gesamte Systematik dieser
Bezeichnungen unter anderem in der deutschsprachigen Wikipedia
unter dem Stichwort "Modulationsart", in diversen
Vorbereitungskursen auf die Amateurfunkpruefung, auf der
Website der ITU natuerlich - und in den Heftchen mit den
Bestimmungen ueber den Amateurfunkdienst, die die alte
Bundespost einst an alle Funkamateure verschickte.
Damit ist wohl klar, dass eine digitale Datenaussendung, die
eben bereits per Definition nicht analog ist, und die auch
keine Telefonie darstellt, beim besten Willen nicht unter J3E
zu zwaengen ist. Es kommt eben auf das gesendete Spektrum im
Hochfrequenzraum an, und nicht auf das, was man am Transceiver
einstellt. Und damit bleiben PSK31, Pactor und Co. auf 50 MHz
bei uns verboten - und Deutschland blamiert sich aufs neue.
Doch halt - die Kritik ist richtig, nur die Methode
grottenfalsch. Eine rechtliche Unzulaenglichkeit sei naemlich
nicht verschwiegen: Die fuer 50 MHz relevante Verfuegung
36/2006 der Bundesnetzagentur fuehrt J3E und A1A als
zugelassene Sendearten einfach nur als bekannt auf, ohne sie
zu definieren oder auf eine Definition an anderer Stelle zu
verweisen. Dem Redakteur ist kein deutsches Gesetz und keine
Rechtsverordnung bekannt, wo dies statt dessen verbindlich
geschehen sein koennte.
Es stellt sich also die Frage nach der Verbindlichkeit. Dies
gilt in verschaerftem Masse auch fuer das Gesamtkonstrukt, das
fuer die Frequenznutzung Wesentliche in einem
kostenpflichtigen Amtsblatt zu veroeffentlichen - und nicht im
Bundesgesetzblatt. Das ist in Sicht des Redakteurs mit der im
Amateurfunk generellen Frequenzzuteilung auf Gesetzesebene
nicht zu vereinbaren. Dies umso mehr, als dass das
Amateurfunkgesetz allein die Amateurfunkverordnung
ermaechtigt, die so genannten "technischen und betrieblichen
Rahmenbedingungen" festzuschreiben.
Ein Abdelegieren ins Amtsblatt ist bereits bei einer gleich
gelagerten Sache gescheitert und fuehrt zur
Nichtverbindlichkeit - siehe etwa das Urteil des
Verwaltungsgerichts Koeln vom Mai 2002 gegen Boyke Dettmers,
DJ4KD, in Sachen Verfuegung 306/1997, der Vorlaeuferin der
BEMFV. Das Gericht wies die Klage mit der schlichten
Begruendung zurueck, eine Amtsblattverfuegung entfalte keine
unmittelbare Wirkung gegenueber dem Funkamateur und er waere
deshalb gar nicht eingeschraenkt bzw. beschwert. Was bedeutet
das fuer 50 MHz? Sie finden das Urteil im Wortlaut bei uns im
Internet.
http://de.wikipedia.org/wiki/Modulationsart
http://life.itu.ch/radioclub/rr/ap01.htm
http://www.agz-ev.de/recht/urteile_und_nachrichten/docs/vg_koeln_01.pdf
USA: ALL-TIME HIGH DER LIZENZZAHLEN
(rps) Das amerikanische Medienmagazin "Fox News" berichtet
diese Woche erstaunliches. Dort gibt es zurzeit die hoechste
Anzahl von Funkamateuren, die jemals festgestellt wurde:
700.314 persoenliche Rufzeichen sind in den USA im November
2011 ausgegeben. Das ist ein Zuwachs von etwa 40.000 Personen
in den letzten fuenf Jahren. Die ARRL - von Fox News nach den
Gruenden des unerwarteten Wachstums gefragt - gab an, die
wichtigsten Motivationen, um Funkamateur zu werden, seien der
Eintritt in das Rentenalter und der Wunsch, sich an
Notfunkaktivitaeten zu beteiligen.
Welch ein Unterschied zu Deutschland, wo die Anzahl der
persoenlichen Amateurfunkgenehmigungen bei 78.000 stagnierend
bis leicht ruecklaeufig ist. Lesen Sie den interessanten
Artikel in englischer Sprache im Internet. Den Link dazu gibt
es in den schriftlichen Ausgaben von HamRadio 2day.
http://www.foxnews.com/scitech/2011/11/17/radio-days-are-back-
ham-radio-licenses-at-all-time-high/
Vy 73,
Ralph, DC5JQ
Das war die heutige Folge von HamRadio 2day, die Sie in Packet-
Radio unter der Rubrik
AGZ
sowie auf unserer Internet-Website
www.agz-ev.de
nachlesen und auch in Digital Audio im MP3- und AAC-Format
hoeren koennen. Machen Sie's gut. Bis zur naechsten Ausgabe.
--
Quelle: Arbeitsgemeinschaft Zukunft Amateurfunkdienst e.V.
* Mit freundlicher Genehmigung der AGZ ins Packet-Radio uebernommen *
73 de Hans!
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