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(c) AGZ e.V. 2001-2011 DL: HamRadio 2day 385-2011
11. Dezember 2011
Autor und Redakteur
Ralph, DC5JQ
BUNDESNETZAGENTUR BEKOMMT NUN DOCH NEUEN CHEF
(rps) Allerdings wird es wohl nicht CSU-Mann Johannes
Singhammer werden, wie die Medien und auch wir am 23. Oktober
berichteten. Waehrend Matthias Kurth noch ein Mann der
Telekommunikation war, legt man nun ganz offensichtlich den
Schwerpunkt auf die Stromversorgungsnetze. Der neue Mann -
zurzeit noch Staatssekretaer im Bundeswirtschaftsministerium -
hat naemlich auf diesem Gebiet eine ausgepraegte Expertise und
soll die so genannte "Energiewende" stemmen. Telekommunikation
tritt mit der jetzt vorgenommenen Personalentscheidung in den
Hintergrund. Dem Webauftritt der "Tagesschau" entnehmen wir zu
diesem Thema auszugsweise die folgende Information:
"Staatssekretaer Jochen Homann soll nach dem Willen von
Wirtschaftsminister Philipp Roesler neuer Praesident der
Bundesnetzagentur werden. Der Posten des Praesidenten sei
eines der wichtigsten Aemter bei der Umsetzung der
Energiewende und Homann ein allseits anerkannter Experte
fuer Energiefragen. Aus Regierungskreisen verlautete, die
drei Parteivorsitzenden der Koalition - Angela Merkel
(CDU), Horst Seehofer (CSU) und Philipp Roesler (FDP) -
haetten sich darauf verstaendigt, dass es Roesler obliege,
einen Vorschlag fuer das Amt zu unterbreiten. Die
Netzagentur untersteht dem Wirtschaftsministerium.
Homann soll Nachfolger von Matthias Kurth werden. Dessen
zweite Amtszeit laeuft im Februar 2012 aus. Kurth ist SPD-
Mitglied und war zehn Jahre im Amt. Bis vor einigen Tagen
hatte sich der Beirat der Netzagentur nicht auf einen
Kandidaten als Nachfolger fuer Kurth einigen koennen. Dem
'Handelsblatt' zufolge ist um die Neubesetzung des Postens
zaeh gerungen worden. Die Union habe dabei darauf gepocht,
die Stelle mit einem eigenen Mann zu besetzen. Homann
gelte als CDU-nah, hiess es.
Die 'Financial Times Deutschland' berichtet dagegen, der
1953 geborene Homann sei Roeslers Wunschkandidat gewesen.
Der Minister habe das Schluesselamt fuer die Umsetzung der
Energiewende mit einem Experten und nicht mit einem
Politiker besetzen wollen. Die Netzagentur mit ihren 2500
Mitarbeitern ist fuer die Kontrolle der Strom-, Gas-, Bahn-
und Telekommunikationsmaerkte zustaendig. Sie wacht ueber
den Ausbau der Stromnetze, kontrolliert und plant den
Kraftwerkspark und damit die gesamte Stromproduktion in
Deutschland."
Soweit die Tagesschau.
http://www.tagesschau.de/inland/netzagentur106.html
SONDERPRAEFIXE IN KANADA
(rps) Aus Anlass des 75. Geburtstages der staatlichen
kanadischen Rundfunkgesellschaft CBC und des in diesem Land
noch existierenden Auslandsrundfunks "Radio Canada" duerfen
die dortigen Funkamateure im Monat Dezember besondere Praefixe
benutzen: Hams mit VA-Rufzeichen koennen VG verwenden, VE darf
VX, VO bekommt die Moeglichkeit, XJ zu nutzen und VY
schliesslich bekommt bis Ende des Jahres XK.
Quelle: ARRL
NEUE CB-FUNK-VERFUEGUNG: CHANCEN UND RISIKEN
(rps) Am vergangenen Mittwoch, dem 7. Dezember hat die
Bundesnetzagentur in ihrem Amtsblatt den CEPT-Beschluss
betreffend 12 Watt SSB im CB-Funk national umgesetzt. Sie
finden die Allgemeinzuteilung der betreffenden Frequenzen in
Amtsblatt Nr. 23 in Verfuegung 77/2011.
Wie fast immer im Leben gibt es auch hier Licht und Schatten
bzw. Chancen und Risiken. Positiv ist, dass ab sofort auf
allen 80 Kanaelen in der Sendeart SSB eine effektive
Strahlungsleistung von 12 Watt PEP benutzt werden darf. Bei AM
wird die bisher regulierte Traegerleistung von 0,5 Watt
ersetzt durch 4 Watt ERP fuer das gesamte modulierte Signal,
was in etwa dasselbe ist. Bei FM bleibt es bei 4 Watt ERP,
alles also bezogen auf einen Halbwellendipol. Bei den rein
nationalen Kanaelen 41 bis 80 sind wie bisher Sperrgebiete
entlang der Staatsgrenze zu beachten, da diese Frequenzen im
Ausland oftmals anderen Funkdiensten zugewiesen sind. Damit
rutscht der CB-Funk ein ganzes Stueck naeher an den
Amateurfunkdienst - und zwar gerade jetzt, wo der
Sonnenfleckenzyklus oberhalb von 25 MHz so richtig die Post
abgehen laesst.
Zum Negativen. In vertikaler Polarisation duerfen nun
ueberhaupt keine gewinnbringenden Antennen mehr verwendet
werden. Dies ist nur noch mit horizontal polarisierten
Strahlern erlaubt und - man hoere und staune - man hat den
fuer diesen Fall bislang verwendeten und sehr praxisnahen
Bezug auf eine Senderausgangsleistung von 4 bzw. nun auch 12
Watt ersatzlos gestrichen.
Damit gilt ab sofort immer und uneingeschraenkt, dass der CB-
Funker effektive Strahlungsleistungen einzuhalten hat - bei
Androhung von Bussgeldern und Ermittlungskosten bei
Ueberschreitung. Allerdings muss ein normaler Buerger von der
Berechnung von effektiven Strahlungsleistungen und deren
Verifikation bzw. Einhalten ueberhaupt keine Ahnung haben -
und hat sie auch meistens tatsaechlich nicht. Dem traegt die
CEPT-Entscheidung ausdruecklich Rechnung, indem sie
unmissverstaendlich bestimmt, dass unter sie fallende CB-
Funkgeraete ohne jede weitere Genehmigung - also ohne
Einschraenkung und "einfach so" - betrieben werden sollen.
Dies muessen die Mitgliedsstaaten in nationales Recht
umsetzen. Deutschland - oder besser die Bundesnetzagentur -
hat sich dem leider verweigert, indem sie dem Kaeufer von
immerhin CE-zertifizierten Geraeten per Amtsblatt Auflagen
macht, die er gar nicht kontrollieren und gewaehrleisten kann.
So wird der Begriff "Jedermannfunk" staatlicherseits ad
absurdum gefuehrt.
Gleich gelagert ist dieser Satz in der neuen
Allgemeinverfuegung:
"Unabhaengig von dieser Frequenzzuteilung duerfen
ortsfeste Sendefunkstellen mit einer aequivalenten
Strahlungsleistung (EIRP) von 10 Watt oder mehr erst
betrieben werden, wenn die Bundesnetzagentur eine
entsprechende Standortbescheinigung erteilt hat."
Auch hier gilt das zur Strahlungsleistung gerade gesagte. Und
auch das ist ein offensichtlicher Widerspruch zum EU-
Standpunkt, dass CB-Funkgeraete nach dem Kauf ohne weitere
Genehmigung uneingeschraenkt betrieben werden duerfen. Hier
wird es wohl irgendwann zu einer gerichtlichen Entscheidung
kommen muessen, da ausnahmslos jeder betroffen ist, der sein
Geraet in Stellung "12 Watt SSB" betreibt - schliesslich sind
die erlaubten 12 Watt ERP gleich mit 20 Watt EIRP zu setzen.
Ein Eldorado also fuer den Funkmessdienst? Ein Schelm, der
Boeses dabei denkt.
http://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/BNetzA
/Sachgebiete/Telekommunikation/Regulierung/Frequenzordnung/All
gemeinzuteilung/CBFunkVfg772011.pdf?__blob=publicationFile
GESETZENTWURF SOLL FUNKAMATEURE SCHLECHTER STELLEN
(rps) Der AGZ liegt ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor,
der unter anderem das FTEG und das EMVG verschaerfen soll.
Ganz offensichtlich handelt es sich hier um eine Reaktion auf
eine Vielzahl von verlorenen Verwaltungsgerichtsverfahren um
die so genannten EMV-Beitraege. Dies will man nun wasserdicht
und gerichtsfest machen, indem man die abzurechnenden
behoerdlichen Taetigkeiten erstmals explizit auffuehrt und
indem man Widerspruchsverfahren verteuert sowie jede
aufschiebende Wirkung untersagt. Die Beitragspflicht soll
zudem explizit auf Geraete ausgeweitet werden, die unter das
FTEG fallen, und der Kanon der Gebuehrenarten fuer
Amtshandlungen soll auf Geheiss des Bundesrechnungshofes
deutlich erweitert werden: Es wird am Ende wohl kaum
preiswerter fuer den Funkamateur.
Auch die im Entwurf erstmals vorgesehene Einfuehrung von
Ordnungswidrigkeitstatbestaenden bei Verletzungen der BEMFV
ist fuer den Funkamateur negativ, schliesslich handelt es sich
um einen Experimentalfunkdienst und um eine rein private
Freizeitangelegenheit: Laesst dieses gesetzliche Vorgehen
unser Tun im Amateurfunk doch in der Aussenwirkung deutlich
gefaehrlicher erscheinen als bisher und konterkariert damit
unter anderem den Wunsch der Amateurfunkvereine nach
Einfuehrung der Entry Level Licence.
Scharf zu kritisieren ist, dass die Interessenvertretungen der
Funkamateure vom federfuehrenden Bundesministerium fuer
Wirtschaft und Technologie in keiner Weise in die Erstellung
des Regierungsentwurfs eingebunden worden sind, obwohl wir in
direkter Weise betroffen sind. Seit Anfang November bereits
liegt der Text in Form von Drucksache 700/11 dem Bundesrat
vor, der auf seiner Sitzung am 16. Dezember laut
Ausschussempfehlung keine Einwaende erheben wird. Naechste
Woche bringen wir eine ausfuehrlichere Analyse.
Dennoch einen schoenen Dritten Advent.
http://www.bundesrat.de/cln_152/SharedDocs/Drucksachen/2011/07
01-800/700-11,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/700-
11.pdf
Vy 73,
Ralph, DC5JQ
Das war die heutige Folge von HamRadio 2day, die Sie in Packet-
Radio unter der Rubrik
AGZ
sowie auf unserer Internet-Website
www.agz-ev.de
nachlesen und auch in Digital Audio im MP3- und AAC-Format
hoeren koennen. Machen Sie's gut. Bis zur naechsten Ausgabe.
--
Quelle: Arbeitsgemeinschaft Zukunft Amateurfunkdienst e.V.
* Mit freundlicher Genehmigung der AGZ ins Packet-Radio uebernommen *
Anmerkung zu NEUE CB-FUNK-VERFUEGUNG: CHANCEN UND RISIKEN
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AM und SSB ist nur auf den Europäisch harmonisierten Frequenzbereich (Kanäle
1-40) zulässig. Bei AM war die regulierte Trägerleistung bisher 1 Watt.
73 de Hans!
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