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(c) AGZ e.V. 2001-2011              DL: HamRadio 2day 385-2011
                                             11. Dezember 2011
                               
                      Autor und Redakteur
                         Ralph, DC5JQ


BUNDESNETZAGENTUR BEKOMMT NUN DOCH NEUEN CHEF

(rps)   Allerdings  wird  es  wohl  nicht  CSU-Mann   Johannes
Singhammer werden, wie die Medien und auch wir am 23.  Oktober
berichteten.  Waehrend  Matthias  Kurth  noch  ein  Mann   der
Telekommunikation  war, legt man nun ganz  offensichtlich  den
Schwerpunkt  auf die Stromversorgungsnetze. Der  neue  Mann  -
zurzeit noch Staatssekretaer im Bundeswirtschaftsministerium -
hat naemlich auf diesem Gebiet eine ausgepraegte Expertise und
soll die so genannte "Energiewende" stemmen. Telekommunikation
tritt mit der jetzt vorgenommenen Personalentscheidung in  den
Hintergrund. Dem Webauftritt der "Tagesschau" entnehmen wir zu
diesem Thema auszugsweise die folgende Information:

    "Staatssekretaer Jochen Homann soll nach  dem  Willen  von
    Wirtschaftsminister Philipp Roesler neuer  Praesident  der
    Bundesnetzagentur werden. Der Posten des Praesidenten  sei
    eines  der  wichtigsten  Aemter  bei  der  Umsetzung   der
    Energiewende  und Homann ein allseits anerkannter  Experte
    fuer Energiefragen. Aus Regierungskreisen verlautete,  die
    drei  Parteivorsitzenden  der Koalition  -  Angela  Merkel
    (CDU),  Horst Seehofer (CSU) und Philipp Roesler  (FDP)  -
    haetten sich darauf verstaendigt, dass es Roesler obliege,
    einen   Vorschlag  fuer  das  Amt  zu  unterbreiten.   Die
    Netzagentur untersteht dem Wirtschaftsministerium.
    
    Homann  soll Nachfolger von Matthias Kurth werden.  Dessen
    zweite Amtszeit laeuft im Februar 2012 aus. Kurth ist SPD-
    Mitglied und war zehn Jahre im Amt. Bis vor einigen  Tagen
    hatte  sich  der  Beirat der Netzagentur nicht  auf  einen
    Kandidaten als Nachfolger fuer Kurth einigen koennen.  Dem
    'Handelsblatt' zufolge ist um die Neubesetzung des Postens
    zaeh gerungen worden. Die Union habe dabei darauf gepocht,
    die  Stelle  mit  einem eigenen Mann zu  besetzen.  Homann
    gelte als CDU-nah, hiess es.
    
    Die  'Financial Times Deutschland' berichtet dagegen,  der
    1953  geborene Homann sei Roeslers Wunschkandidat gewesen.
    Der Minister habe das Schluesselamt fuer die Umsetzung der
    Energiewende  mit  einem  Experten  und  nicht  mit  einem
    Politiker besetzen wollen. Die Netzagentur mit ihren  2500
    Mitarbeitern ist fuer die Kontrolle der Strom-, Gas-, Bahn-
    und  Telekommunikationsmaerkte zustaendig. Sie wacht ueber
    den  Ausbau  der Stromnetze, kontrolliert  und  plant  den
    Kraftwerkspark  und  damit die gesamte Stromproduktion  in
    Deutschland."

Soweit die Tagesschau.

http://www.tagesschau.de/inland/netzagentur106.html


SONDERPRAEFIXE IN KANADA

(rps)   Aus   Anlass  des  75.  Geburtstages  der  staatlichen
kanadischen  Rundfunkgesellschaft CBC und des in  diesem  Land
noch  existierenden Auslandsrundfunks "Radio  Canada"  duerfen
die dortigen Funkamateure im Monat Dezember besondere Praefixe
benutzen: Hams mit VA-Rufzeichen koennen VG verwenden, VE darf
VX,  VO  bekommt  die  Moeglichkeit,  XJ  zu  nutzen  und   VY
schliesslich bekommt bis Ende des Jahres XK.

Quelle: ARRL


NEUE CB-FUNK-VERFUEGUNG: CHANCEN UND RISIKEN

(rps)  Am  vergangenen  Mittwoch,  dem  7.  Dezember  hat  die
Bundesnetzagentur   in  ihrem  Amtsblatt  den   CEPT-Beschluss
betreffend  12  Watt  SSB im CB-Funk national  umgesetzt.  Sie
finden  die Allgemeinzuteilung der betreffenden Frequenzen  in
Amtsblatt Nr. 23 in Verfuegung 77/2011.

Wie  fast  immer im Leben gibt es auch hier Licht und Schatten
bzw.  Chancen  und Risiken. Positiv ist, dass  ab  sofort  auf
allen   80   Kanaelen  in  der  Sendeart  SSB  eine  effektive
Strahlungsleistung von 12 Watt PEP benutzt werden darf. Bei AM
wird  die  bisher  regulierte  Traegerleistung  von  0,5  Watt
ersetzt  durch 4 Watt ERP fuer das gesamte modulierte  Signal,
was  in  etwa dasselbe ist. Bei FM bleibt es bei 4  Watt  ERP,
alles  also  bezogen auf einen Halbwellendipol. Bei  den  rein
nationalen  Kanaelen  41 bis 80 sind wie  bisher  Sperrgebiete
entlang  der Staatsgrenze zu beachten, da diese Frequenzen  im
Ausland  oftmals anderen Funkdiensten zugewiesen  sind.  Damit
rutscht   der  CB-Funk  ein  ganzes  Stueck  naeher   an   den
Amateurfunkdienst   -   und  zwar   gerade   jetzt,   wo   der
Sonnenfleckenzyklus oberhalb von 25 MHz so  richtig  die  Post
abgehen laesst.

Zum   Negativen.  In  vertikaler  Polarisation   duerfen   nun
ueberhaupt  keine  gewinnbringenden  Antennen  mehr  verwendet
werden.   Dies  ist  nur  noch  mit  horizontal  polarisierten
Strahlern  erlaubt und - man hoere und staune -  man  hat  den
fuer  diesen  Fall  bislang verwendeten und  sehr  praxisnahen
Bezug  auf eine Senderausgangsleistung von 4 bzw. nun auch  12
Watt ersatzlos gestrichen.

Damit gilt ab sofort immer und uneingeschraenkt, dass der  CB-
Funker  effektive Strahlungsleistungen einzuhalten hat  -  bei
Androhung   von   Bussgeldern   und   Ermittlungskosten    bei
Ueberschreitung. Allerdings muss ein normaler Buerger von  der
Berechnung  von  effektiven  Strahlungsleistungen  und   deren
Verifikation  bzw. Einhalten ueberhaupt keine Ahnung  haben  -
und  hat sie auch meistens tatsaechlich nicht. Dem traegt  die
CEPT-Entscheidung    ausdruecklich   Rechnung,    indem    sie
unmissverstaendlich  bestimmt, dass  unter  sie  fallende  CB-
Funkgeraete  ohne  jede  weitere  Genehmigung  -   also   ohne
Einschraenkung  und  "einfach so" - betrieben  werden  sollen.
Dies   muessen   die  Mitgliedsstaaten  in  nationales   Recht
umsetzen.  Deutschland - oder besser die  Bundesnetzagentur  -
hat  sich  dem  leider verweigert, indem sie dem  Kaeufer  von
immerhin  CE-zertifizierten Geraeten  per  Amtsblatt  Auflagen
macht, die er gar nicht kontrollieren und gewaehrleisten kann.
So   wird  der  Begriff  "Jedermannfunk"  staatlicherseits  ad
absurdum gefuehrt.

Gleich    gelagert   ist   dieser   Satz    in    der    neuen
Allgemeinverfuegung:

    "Unabhaengig   von   dieser   Frequenzzuteilung    duerfen
    ortsfeste   Sendefunkstellen   mit   einer   aequivalenten
    Strahlungsleistung  (EIRP) von  10  Watt  oder  mehr  erst
    betrieben   werden,   wenn   die  Bundesnetzagentur   eine
    entsprechende Standortbescheinigung erteilt hat."

Auch hier gilt das zur Strahlungsleistung gerade gesagte.  Und
auch   das  ist  ein  offensichtlicher  Widerspruch  zum   EU-
Standpunkt,  dass  CB-Funkgeraete nach dem Kauf  ohne  weitere
Genehmigung  uneingeschraenkt betrieben werden  duerfen.  Hier
wird  es  wohl  irgendwann zu einer gerichtlichen Entscheidung
kommen  muessen, da ausnahmslos jeder betroffen ist, der  sein
Geraet in Stellung "12 Watt SSB" betreibt - schliesslich  sind
die  erlaubten 12 Watt ERP gleich mit 20 Watt EIRP zu  setzen.
Ein  Eldorado  also fuer den Funkmessdienst? Ein  Schelm,  der
Boeses dabei denkt.

http://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/BNetzA
/Sachgebiete/Telekommunikation/Regulierung/Frequenzordnung/All
gemeinzuteilung/CBFunkVfg772011.pdf?__blob=publicationFile


GESETZENTWURF SOLL FUNKAMATEURE SCHLECHTER STELLEN

(rps) Der AGZ liegt ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor,
der  unter  anderem  das FTEG und das EMVG verschaerfen  soll.
Ganz offensichtlich handelt es sich hier um eine Reaktion  auf
eine  Vielzahl von verlorenen Verwaltungsgerichtsverfahren  um
die  so genannten EMV-Beitraege. Dies will man nun wasserdicht
und   gerichtsfest   machen,  indem  man  die   abzurechnenden
behoerdlichen  Taetigkeiten erstmals  explizit  auffuehrt  und
indem   man   Widerspruchsverfahren   verteuert   sowie   jede
aufschiebende  Wirkung  untersagt.  Die  Beitragspflicht  soll
zudem  explizit auf Geraete ausgeweitet werden, die unter  das
FTEG   fallen,   und   der  Kanon  der   Gebuehrenarten   fuer
Amtshandlungen   soll  auf  Geheiss  des  Bundesrechnungshofes
deutlich   erweitert  werden:  Es  wird  am  Ende  wohl   kaum
preiswerter fuer den Funkamateur.

Auch  die  im  Entwurf  erstmals vorgesehene  Einfuehrung  von
Ordnungswidrigkeitstatbestaenden bei  Verletzungen  der  BEMFV
ist fuer den Funkamateur negativ, schliesslich handelt es sich
um  einen  Experimentalfunkdienst und  um  eine  rein  private
Freizeitangelegenheit:  Laesst  dieses  gesetzliche   Vorgehen
unser  Tun  im Amateurfunk doch in der Aussenwirkung  deutlich
gefaehrlicher  erscheinen als bisher und  konterkariert  damit
unter   anderem   den   Wunsch  der  Amateurfunkvereine   nach
Einfuehrung der Entry Level Licence.

Scharf zu kritisieren ist, dass die Interessenvertretungen der
Funkamateure   vom   federfuehrenden  Bundesministerium   fuer
Wirtschaft  und Technologie in keiner Weise in die  Erstellung
des Regierungsentwurfs eingebunden worden sind, obwohl wir  in
direkter  Weise  betroffen sind. Seit Anfang November  bereits
liegt  der  Text in Form von Drucksache 700/11  dem  Bundesrat
vor,   der   auf   seiner  Sitzung  am   16.   Dezember   laut
Ausschussempfehlung  keine Einwaende  erheben  wird.  Naechste
Woche bringen wir eine ausfuehrlichere Analyse.

Dennoch einen schoenen Dritten Advent.

http://www.bundesrat.de/cln_152/SharedDocs/Drucksachen/2011/07
01-800/700-11,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/700-
11.pdf


Vy 73,
Ralph, DC5JQ


Das war die heutige Folge von HamRadio 2day, die Sie in Packet-
Radio unter der Rubrik

                              AGZ

sowie auf unserer Internet-Website

                         www.agz-ev.de

nachlesen  und  auch in Digital Audio im MP3-  und  AAC-Format
hoeren koennen. Machen Sie's gut. Bis zur naechsten Ausgabe.

--

Quelle: Arbeitsgemeinschaft Zukunft Amateurfunkdienst e.V.

  * Mit freundlicher Genehmigung der AGZ ins Packet-Radio uebernommen *

Anmerkung zu NEUE CB-FUNK-VERFUEGUNG: CHANCEN UND RISIKEN
=========================================================
AM und SSB ist nur auf den Europäisch harmonisierten Frequenzbereich (Kanäle
1-40) zulässig. Bei AM war die regulierte Trägerleistung bisher 1 Watt.

73 de Hans!
 


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