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(c) AGZ e.V. 2001-2012              DL: HamRadio 2day 395-2012
                                                   6. Mai 2012
                               
                      Autor und Redakteur
                         Ralph, DC5JQ

DGPS-STOERUNGEN AUS DEN NIEDERLANDEN: KONFLIKT ANGESAGT

(rps)  Am  18.  Maerz  haben wir in HamRadio-2day-Ausgabe  393
ausfuehrlich berichtet: Die Niederlande betreiben seit einiger
Zeit  auf  Primaerstatus-Amateurfunkfrequenzen  bei  439   MHz
kommerzielle  Sender,  die  Korrektursignale  zum   weltweiten
Satellitennavigationssystem  GPS  ausstrahlen.   "Differential
GPS"   verbessert   auf  diese  Weise  die   Genauigkeit   der
Standortbestimmung auf die Groessenordnung eines  Zentimeters.
Auch  in unmittelbarer Grenznaehe zu Deutschland stehen solche
Anlagen  -  und  sie  koennen mehr als 50  Kilometer  weit  im
Landesinneren bei uns mit starken Signalen gehoert werden.

Das   gibt   natuerlich   Aerger:  So   stehen   einige   fuer
Relaisfunkstellen  vorgesehene Kanaele in  Nordrhein-Westfalen
nicht  mehr  zur Verfuegung - bei sowieso schon katastrophaler
Frequenznot   fuer   fernbediente   Amateurfunkstellen.   Eine
Vielzahl von Funkamateuren hat bei der Bundesnetzagentur  eine
Stoerungsmeldung  abgegeben - so auch der Redakteur.  Die  AGZ
ist  dabei  der Auffassung, dass die strittige Frequenznutzung
auf  dem  Gebiet der Niederlande zwar legal ist  -  allerdings
laut internationaler Vereinbarungen wie etwa der VO-Funk unter
der  Randbedingung, dass Funkdienste in Nachbarlaendern  nicht
beeintraechtigt werden. Genau dies ist jedoch hier der Fall.

Wir  haben die Bundesnetzagentur letzte Woche gebeten, uns den
Stand  der  Dinge mitzuteilen. Man verwies uns in  einer  sehr
kurzen Antwort auf ein Auskunftsbegehren einer anderen Person,
das  unter dem Informationsfreiheitsgesetz IFG gestellt wurde.
Wir  moegen  bitte  den  im  Internet  veroeffentlichten  Text
verwenden.  Und  diesen Text finden Sie bei Tom's  Radioskala.
Tom    ist    DF5JL    und   von   Beruf   Journalist    sowie
Ortsverbandsvorsitzender  im DARC  e.V.  Zusammengefasst:  Die
Niederlande wollen nicht zurueckstecken, sie sind der Meinung,
ihr  Tun  sei  legal. Die Bundesnetzagentur hat  sich  derweil
unserem   Rechtsstandpunkt  angeschlossen  und  eine   formale
Beschwerde  losgeschickt.  Gleichzeitig  versucht  sie,  einen
Kompromiss zu erreichen. Hier der Text von DF5JL in Auszuegen.

    "Die  BNetzA  unternahm im November 2011 Messfahrten,  die
    tatsaechlich  die Meldungen der Funkamateure  bestaetigten
    und   Hinweise  auf  niederlaendische  DGPS-Stationen  als
    Verursacher  ergaben.  Um  die  Standorte  der  Sender  zu
    ermitteln,    wurden    weitere    mobile    Messeinsaetze
    durchgefuehrt,   nachdem   zuvor   geeignet   erscheinende
    Messpunkte bestimmt wurden. Der Pruef- und Messdienst  der
    Bundesnetzagentur  fuehrte diese  am  16.  Maerz  2012  im
    grenznahen Raum mittels Messungen der Feldstaerke durch.
    
    Anschliessend  wurde am 26. Maerz 2012 eine internationale
    Stoerungsmeldung  nach Anhang 10 der Vollzugsordnung  fuer
    den   Funkdienst   an  die  Verwaltung   der   Niederlande
    uebermittelt.  Diese Meldung schloss  alle  Standorte  von
    DGPS-Sendern  ein,  die  zuvor  im  Rahmen  der  genannten
    Messungen   ermittelt  worden  waren.  Die  internationale
    Stoerungsmeldung    enthielt   die    Aufforderung,    die
    schaedlichen Stoerungen des Amateurfunks durch  die  DGPS-
    Stationen zu beenden.
    
    Die  niederlaendische Verwaltung hat nach der Bestaetigung
    des  Empfangs der Stoerungsmeldung am 30. Maerz  2012  die
    Zuweisungskonformitaet   der   Frequenznutzungen   betont.
    Darueber   hinaus  hat  sie  einen  Vorschlag  fuer   eine
    Vereinbarung   vorgelegt,   die   u.a.   die    Festlegung
    zulaessiger   Feldstaerken  an  der   Grenze   sowie   von
    Praeferenzfrequenzen beinhalten soll.
    
    Nach  Einschaetzung der BNetzA ist davon auszugehen,  dass
    zunaechst     keine    unmittelbaren    Massnahmen     auf
    niederlaendischer   Seite  erfolgen  werden.   Bei   einem
    Abschluss  der  angestrebten Vereinbarung zwischen  BNetzA
    und    der   niederlaendischen   Verwaltung   wird   aller
    Voraussicht  nach nicht ausschliesslich  das  Problem  der
    Frequenznutzung durch DGPS im Frequenzbereich 438 bis  440
    MHz   anzusprechen  sein,  sondern  auch  in  benachbarten
    Frequenzbereichen.
    
    Grundsaetzlich  ist im Rahmen solcher Verhandlungen  keine
    einseitige  Interessenswahrung moeglich. Die  BNetzA  wird
    vielmehr  das Ziel verfolgen, einen Kompromiss im Hinblick
    auf  einen ausgewogenen Zugang zum Frequenzspektrum beider
    Seiten zu erarbeiten.
    
    Sicher  waere  hinsichtlich der  durch  die  Niederlaender
    grenznah   betriebenen  DGPS-Stationen   ein   notwendiger
    Abstand    zur    Sicherstellung   eines   stoerungsfreien
    Amateurfunk-Betriebs  in Deutschland  von  den  Parametern
    jedes  einzelnen Senders wie etwa Leistung, Antennengewinn
    und Strahlungscharakteristik, aber auch von der Topografie
    und  vom  Grenzverlauf  abhaengig. Bei  Anwendung  der  in
    benachbarten  Frequenzbereichen geltenden  Regelungen  ist
    von einer zulaessigen Feldstaerke der DGPS-Signale von  20
    dB   ueber  einem  Mikrovolt  pro  Meter  an  der   Grenze
    auszugehen;  dieser Wert kann fuer vereinbarte Praeferenz-
    Frequenzen  auch  ueberschritten werden.  Daher  waere  im
    grenznahen  Raum auch auf deutscher Seite ein Empfang  der
    DGPS-Aussendungen aus den Niederlanden teilweise  gegeben.
    Die  Anwendung der HCM-Vereinbarung und die Festlegung von
    Praeferenz-Frequenzen  stehen unter  dem  Vorbehalt  einer
    noch     abzuschliessenden    Vereinbarung     mit     der
    niederlaendischen Verwaltung."

Unser Dank geht an Tom, DF5JL.

Es  ist  sieht  also  nicht gut aus. Zwanzig  dB  ueber  einem
Mikrovolt  pro Meter ist im Amateurfunk ziemlich  viel  -  und
entspricht  bereits  bei  einem  simplen  Halbwellendipol  als
Empfangsantenne  einem S-Meterwert von  weit  ueber  S9.  Hier
stellt sich die Frage, ob die so genannte HCM-Vereinbarung  im
Amateurfunkdienst ueberhaupt Anwendung finden kann  und  darf:
Sie  zielt  naemlich ausschliesslich auf den festen Funkdienst
und  den  mobilen Landfunkdienst, um Stoerungen  zwischen  den
Unterzeichnerstaaten zu minimieren. Der Amateurfunkdienst  ist
bislang explizit von diesem Abkommen ausgeklammert - aus gutem
Grund:  Erstens sind wir ein Experimentalfunkdienst  und  kein
verwalteter   Funkdienst   -   und   zweitens   muessten   die
vereinbarten Feldstaerkewerte auf der Grenze um mindestens  30
dB  abgesenkt werden, um unseren Anlagenparametern gerecht  zu
werden. Wir bleiben natuerlich dran.

http://radioskala.blogspot.de/


EMVG- UND FTEG-AENDERUNG IN KRAFT GETRETEN

(rps)  Zu  unserem Nachteil wurden am 28. April  diese  beiden
Gesetze   geaendert,  die  auch  fuer  den  Amateurfunk   eine
Bedeutung haben. Proteste der Amateurfunkverbaende zeigten  im
Vorfeld nicht die geringste Wirkung. Ab Seite 606 findet  sich
das  Aenderungsgesetz im Bundesgesetzblatt 2012  I.  Hier  die
wichtigsten Punkte.

    Die  Bundesnetzagentur darf in beiden Gesetzen  fuer  mehr
    Amtshandlungen    als    bisher    Gebuehren    verlangen.
    Festzusetzen,  fuer  was wie viel  verlangt  werden  darf,
    obliegt   dem   Bundeswirtschaftsministerium,   das   eine
    entsprechende Rechtsverordnung erlassen wird.
    
    Die   Definition   des  so  genannten  EMV-Beitrags,   den
    namentlich  bekannte  Senderbetreiber entrichten  muessen,
    ist  deutlich verbessert worden. Damit wurde  der  Versuch
    unternommen, dessen Erhebung gerichtsfester zu machen  als
    bisher.
    
    Es  gibt  nun zusaetzlich einen FTEG-Beitrag. Hier  werden
    Kosten  umgelegt,  die  der  Netzagentur  im  Rahmen   der
    Marktaufsicht bei angebotenen Sendegeraeten entstehen  und
    die  nicht  einem  Verursacher angelastet werden  koennen,
    etwa  weil  jemand Geraete in den Markt  bringt,  die  die
    allgemeinen EMV-Anforderungen nicht erfuellen. Diese  neue
    Abgabe wird auch Funkamateure treffen, weil das FTEG  fuer
    im  Handel  erhaeltliche  Amateurfunkanlagen  vollstaendig
    gilt.
    
    Ab  sofort  hat das so genannte Vorverfahren  -  also  das
    Widerspruchsverfahren  -  auch  unter   dem   FTEG   keine
    aufschiebende  Wirkung mehr, wie schon  lange  beim  EMVG.
    Abgelehnte  Widersprueche kosten  jetzt  auch  hier  Geld,
    dessen  Hoehe die Bundesnetzagentur nach billigem Ermessen
    festlegen  kann,  es  sei  denn, es  geht  um  finanzielle
    Abgaben, deren Hoehe feststeht.
    
    Wer den Bestimmungen der BEMFV zuwiderhandelt, den kann ab
    sofort  ein  Bussgeld  von  bis zu  50.000  Euro  treffen.
    Allerdings muss die BEMFV Tatbestaende explizit  benennen,
    die  unter diese neue Ordnungswidrigkeitsvorschrift fallen
    sollen. Das ist bislang nicht der Fall, so dass mit  einer
    Novellierung dieser Rechtsverordnung zu rechnen ist.  Hier
    heisst  es  dann aufpassen: Die Androhung einer Strafe  in
    fuenfstelliger  Hoehe  ist  in  Anbetracht  des  typischen
    Umfangs unserer Frequenznutzung mehr als unangemessen  und
    macht den Amateurfunkdienst nicht gerade attraktiv.
    
Unklar ist allerdings, ob die neue Bussgeldregelung ueberhaupt
im Amateurfunk angewendet werden kann: Denn der hier relevante
Paragraf   17   FTEG   gilt   laut   Paragraf   1   nur   fuer
Amateurfunkanlagen,  die  im Handel erhaeltlich  sind.  Da  in
Sicht  der  AGZ bei einer Amateurfunkstelle eine rechtssichere
Unterscheidung zwischen modifizierten Geraeten und Geraeten im
Originalzustand amtlicherseits kaum moeglich  ist,  sind  eben
alle Geraete in Privatbesitz nicht im Handel erhaeltlich.  Sie
koennten   also   durchaus  vom  gerade  geschaffenen   BEMFV-
Bussgeldtatbestand nicht umfasst werden.

Die aktuell geaenderten Gesetzestexte finden Sie unter anderem
auf den Internetseiten der AGZ e.V.


Vy 73,
Ralph, DC5JQ


Das war die heutige Folge von HamRadio 2day, die Sie in Packet-
Radio unter der Rubrik

                              AGZ

sowie auf unserer Internet-Website

                         www.agz-ev.de

nachlesen  und  auch in Digital Audio im MP3-  und  AAC-Format
hoeren koennen. Machen Sie's gut. Bis zur naechsten Ausgabe.

--

Quelle: Arbeitsgemeinschaft Zukunft Amateurfunkdienst e.V.

  * Mit freundlicher Genehmigung der AGZ ins Packet-Radio uebernommen *

73 de Hans!
 


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