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(c) AGZ e.V. 2001-2012 DL: HamRadio 2day 396-2012
13. Mai 2012
Autor und Redakteur
Ralph, DC5JQ
TKG-AENDERUNG IN KRAFT GETRETEN
(rps) Am Donnerstag den 10. Mai trat nach langer
Vorbereitungszeit ein Gesetz in Kraft, dessen Aufgabe die
erneute Aenderung des Telekommunikationsgesetzes ist. Obwohl
der Amateurfunkdienst bekanntlich nicht unter das TKG faellt,
gibt es dennoch eine ziemlich wichtige Aenderung, die uns in
direkter Weise betrifft: Der Frequenznutzungsplan, auf den das
Amateurfunkgesetz hinsichtlich unserer Frequenzzuteilung
direkt verweist, wurde naemlich abgeschafft und durch den so
genannten Frequenzplan ersetzt. Ziel war hier die
Entbuerokratisierung. So faellt zum Beispiel die
Rechtsverordnung weg, die das Aufstellen des alten Plans
regelte. Die Bundesnetzagentur kann nun wesentlich freier und
ungebundener Nutzungsbestimmungen definieren und weitergehende
Festlegungen treffen. Nur im Amateurfunk darf sie das nicht,
denn hier gilt nach wie vor die Amateurfunkverordnung, die
exakt denselben Zweck erfuellt.
Damit ist einerseits nun ein wie auch immer heissender und von
der Bundesnetzagentur aufgestellter Plan im Amateurfunk
endgueltig ueberfluessig. Er schreibt naemlich jetzt nur noch
die Amateurfunkfrequenzen aus der uebergeordneten
Frequenzverordnung des Bundeswirtschaftsministeriums ab und
tut keinen Schlag mehr. Andererseits haben wir jedoch ein
Problem: Das Amateurfunkgesetz verweist jetzt auf etwas, was
es nicht mehr gibt. Die Frage, ob wir ueberhaupt noch
Frequenzen nutzen duerfen, ist durchaus berechtigt. Unser
entsprechendes AGZ-Statement gegenueber dem BMWi wurde in 2010
nach dem ersten Referentenentwurf zwar wahrgenommen, man
wollte jedoch nicht taetig werden und sinnvollerweise
gleichzeitig im Amateurfunkgesetz den Frequenznutzungsplan
durch die Frequenzverordnung ersetzen. Wir berichteten unter
anderem in HamRadio Nr. 366 am 13. Maerz 2011.
Nicht viel besser ging es uns dann im Deutschen Bundestag.
Aber immerhin versicherte dessen Ausschuss fuer Wirtschaft und
Technologie der AGZ am Ende, dass man davon ausgehe, dass es
keine Aenderung der "Rechte und Pflichten" im Amateurfunk
geben werde. Damit haben wir zumindest eine Art von
staatlicher Duldung, die uns allerdings kaum vor
privatrechtlichen Forderungen schuetzt. Gleichzeitig sagte der
Ausschuss bereits im Mai letzten Jahres eine schnelle und
separate Novellierung des Amateurfunkgesetzes zu, um den nun
falschen Verweis zu korrigieren. Spaetestens im Herbst 2011
solle ein erster Referentenentwurf vorliegen. Wir haben ihn
bis heute nicht und die Zeit der Unklarheit kann wohl noch
lang werden. Warten wir es also ab.
NETZAGENTUR: ANTENNE IRRELEVANT FUER STRAHLUNGSLEISTUNG
(rps) Oder: starke Worte von Oliver Stark. Das folgende ist
nicht etwa ein Stueck von Kafka oder gar das neue
physikalische AGZ-Kabarett. Nein - es ist Realitaet. Sie
erinnern sich: Ende letzten Jahres trat eine Aenderung der
Bestimmungen fuer den CB-Funk in Kraft, die erstmals auf die
Einhaltung von effektiven Strahlungsleistungen abhebt. Es geht
konkret um die BNetzA-Verfuegung 77/2011. Nun kann durchaus
die Situation eintreten, dass die Kombination von Norm-CE-
zertifiziertem CB-Funkgeraet und handelsueblicher Antenne die
erlaubten 4 bzw. 12 Watt ERP ueberschreitet. Es steht
natuerlich sofort die Frage im Raum, wie ein technisch nicht
versierter Funker das eigentlich kontrollieren soll und kann.
Eine Senderausgangsleistung ist dagegen relativ einfach zu
messen. Wir meldeten damals schon starke Bedenken an, auch was
die von der Bundesnetzagentur nach wie vor verlangte
Standortbescheinigung gemaess BEMFV anbelangt. Die AGZ-
Position ist schlicht europaeisch: Was allgemein genehmigt
ist, das muss auch allgemein von jedermann verwendet werden
duerfen. Weitere Einhaltungs- und Genehmigungspflichten darf
es nicht geben, sie koennten sogar ein Handelshemmnis
darstellen. Anderswo in der EU gibt es so etwas naemlich
nicht.
Aehnlich hat ein CB-Funker gedacht und im Januar dieses Jahres
gegen die neue Allgemeinverfuegung Widerspruch gegenueber der
Behoerde eingelegt und mehr oder weniger dasselbe vorgebracht.
Sie ahnen es schon: BNetzA-Mitarbeiter Oliver Stark lehnte den
Widerspruch natuerlich prompt ab. Die Begruendung, die Sie im
Original mittlerweile mehrfach im Internet finden, muss man
sich auf der Zunge zergehen lassen. Auf das Argument des
Widerspruchsfuehrers, man koenne vom Funker nicht verlangen,
dass er die Einhaltung einer Strahlungsleistung rechnerisch
oder messtechnisch verifizieren koenne, fuehrt die
Bundesnetzagentur Punkte ins Feld, die - vorsichtig formuliert
- extrem gewoehnungsbeduerftig sind.
So wird etwa darauf verwiesen, dass die zugrunde liegende
Verfuegung ja gar nicht verlange, dass man es selber
ueberprueft. Scherz am Rande: Das macht dann der
Funkmessdienst und kassiert dafuer. Es kommt aber noch doller:
Der Beschwerdefuehrer koenne doch einfach ein entsprechend den
Vorgaben der Allgemeinzuteilung hergestelltes Funkgeraet
verwenden und auf diese Weise die Einhaltung der
Strahlungsleistung bewerkstelligen. Das I-Tuepfelchen des
Behoerdenschreibens ist dann der Hinweis, bei WLAN-
Accesspoints und Babyphones ginge das doch auch.
Was das mit Amateurfunk zu tun hat? Sollte dieser
Widerspruchsbescheid bestandskraeftig werden, dann hat sich
unsere Regulierungsbehoerde dahingehend festgelegt, dass es
bei einer effektiven Strahlungsleistung auf eine Antenne und
auf deren Eigenschaften ueberhaupt nicht ankommt. Allein das
Funkgeraet, das nach einer entsprechenden Norm hergestellt
ist, bestimmt die Einhaltung der Regeln. Das haette im
Amateurfunk direkte Auswirkungen etwa auf die Nutzung von 50
MHz - von der BEMFV wollen wir lieber erst gar nicht reden.
Dass es nicht nur Geraete mit fest eingebauter Antenne gibt,
dass ein CB- und Amateurfunkgeraet nur mit externer und
abgesetzter Antenne oftmals hohen Gewinns betrieben werden
kann, das ist dem Autor des Widerspruchsbescheids klar
ersichtlich nicht bekannt.
Wahrlich starke Worte: Versucht hier ein Jurist, die Physik
per Widerspruchsbescheid neu zu definieren? Vielleicht sollten
wir Herrn Stark einen Physik-Grundkurs am naechstgelegenen
Gymnasium empfehlen - oder gleich einen Amateurfunkkurs?
Vy 73,
Ralph, DC5JQ
Das war die heutige Folge von HamRadio 2day, die Sie in Packet-
Radio unter der Rubrik
AGZ
sowie auf unserer Internet-Website
www.agz-ev.de
nachlesen und auch in Digital Audio im MP3- und AAC-Format
hoeren koennen. Machen Sie's gut. Bis zur naechsten Ausgabe.
--
Quelle: Arbeitsgemeinschaft Zukunft Amateurfunkdienst e.V.
* Mit freundlicher Genehmigung der AGZ ins Packet-Radio uebernommen *
73 de Hans!
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