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DQB656 > DFA      18.01.08 08:56l 136 Lines 6265 Bytes #999 (0) @ DEU
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Subj: Neue CB-Funk-Allgemeinverfügung - Mehr Kanäle für HF-Gateway
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17.01.2008  Neue CB-Funk-Allgemeinverfügung -Mehr Kanäle für HF-Gateway's

Kassel/ Mainz(HaWe/ Ho) *

Lange ließ sie auf sich warten - Gestern morgen wurde sie veröffentlicht: Die
neue CB-Funkallgemeinverfügung.
Gab es, besonders in den letzten Tagen, vielerlei Gerüchte, so entspricht sie
letztlich weitestgehend dem, was die DFA bei den letzten Gesprächen Ende
November 2007 mit dem zuständigen Referat in der Bundesnetzagentur vorgetragen
hat.
Einen besonderen Dank gebührt dem eQSO-Serverbetreiber Ingo Koch
( www.pmr446-cbfunk.de ), sowie den Funkern und Gatewaybetreibern der
eQSO-Plattform von Ingo Koch. Mit diesen fanden bereits im Dezember 2006, sowie
in den darauf folgenden Monaten öffentliche Diskussionen statt.
(siehe dazu:
24.12.2006 "Faules Osterei zu Weihnachten!"
( http://www.deutsche-funk-allianz.de/News/newsarchiv10.html#24.12.2006 )
07.01.2007 CB-Funker fordern Betrieb und Belegung von HF-Gatewaykanälen in
Eigenverantwortung ein. 
( http://www.deutsche-funk-allianz.de/News/newsarchiv10.html#07.01.2007 ))

Aufgrund der Ergebnisse dieser Diskussionen hat die "Deutsche Funk-Allianz
(DFA) e.V." eng mit der zuständigen Abteilung der Bundesnetzagentur bezüglich
erweiterter Kanäle für HF-Gateway's zusammengearbeitet.

Vorstand und Präsidium der "Deutschen Funk-Allianz (DFA) e.V." betont
ausdrücklich, daß die in der Bundestagslobbyliste eingetragene DFA e.V. mit
keiner weiteren CB-Funk- bzw. CB-Funkerorganisation diesbezüglich
zusammengearbeitet hat. Anderslautende Mitteilungen anderer Organisationen,
welche dieses behaupten, werden scharf zurückgewiesen. Harald Westermann,
Vorsitzender der DFA e.V., betont ausdrücklich:

"Es liegen keinerlei Übereinkünfte bzw. Verträge und/ oder Vereinbarungen bei
der DFA e.V. vor, welche derartige Meldungen rechtfertigen würden."

Geändert hat sich, in der neuen Allgemeinverfügung für den CB-Funk, folgendes:

Hinzugekommen ist ein weiterer Kanal zur Datenübertragung (z.B. F1D, F2D, G1D,
G2D, J1D, J2D, A1D, A2D), sowie, in einer Fußnote, ein Hinweis:

"§2 Nutzungsbestimmungen
{...}
3. Technische Nutzungsbestimrnungen (digitale Modulation, Richtantennen)
{...}
Trägerfrequenz 27,405 MHz/ Kanal 403
{...}
3Hinweis: in Grenznähe zur Schweiz kann der Funkverkehr der schweizerischen
CB-Funker beeinträchtigt werden, da dieser Kanal in der Schweiz derzeit als
Anrufkanal genutzt wird.
{...}"

Die, nach Meinung des Vorstandes der "Deutschen Funk-Allianz (DFA) e.V.,
wichtigste Änderung ist ebenfalls in §2, jedoch in Abschnitt 4 erfolgt
Die Kanäle für die HF-Gateway's haben sich geändert:

"4. Sonstige Nutzungsbestimmungen:
(1)
{...}
Auf den Kanälen 11, 29, 34, 39, 61, 71 und 80 ist die Zusammenschaltung von
CB-Funkanlagen mit dem Internet auch für die Sprachübertragung gestattet. Auf
den Kanälen 61, 71 und 80 dürfen für die Sprachübertragung nur auf Frequenz-
oder Phasenmodulation basierende Betriebsarten benutzt werden.
{...}
(2) Die Sprachübertragung zwischen CB-Funkgeräten über unbemannte automatisch
betriebene Stationen ist ausschließlich auf den Kanälen 11, 29, 34, 39, 61, 71
und 80 während der Zusammenschaltung von CB-Funkanlagen mit dem Internet
gestattet.

Hinweis: Die Bundesnetzagentur wird die Nutzung der Kanäle 11, 29, 34, 39, 61,
71 und 80 im Hinblick auf die Frequenzverfügbarkeit und die störungsfreie und
effiziente Frequenznutzung über einen Zeitraum von 2 Jahren beobachten und
sodann entscheiden, ob deren Nutzung für die Zusammenschaltung von
CB-Funkanlagen mit dem Internet auch für die Sprachübertragung nach diesem
Zeitraum aufrechterhalten oder erweitert werden kann oder wieder eingeschränkt
werden muss."

Desweiteren hat sich folgender Absatz geändert:

"Nicht gestattet sind:

(3)
- rundfünkähnliche Sendungen,
- Daueraussendungen4 (mit unmoduliertem- oder moduliertem Träger),
- Aussendungen ohne Nachrichteninhalt,
- Aussendungen, die nicht unmittelbar der Aufnahme einer Funkverbindung oder
der Teilnahme am bestehenden Funkverkehr dienen,
- Rundspruch- oder Bakenaussendungen, es sei denn, es handelt sich um die
Kennzeichnung der Aussendungen mit unbemannten, automatisch betriebenen
Stationen.
{...}
4 Da eine störungsfreie und effiziente Nutzung auch von gemeinschaftlich
zugeteilten Frequenzen sichergestellt werden muss, dürfen diese nicht durch
Daueraussendungen blockiert werden. Unter Daueraussendungen sind Aussendungen
zu verstehen, die auf einer konstanten Frequenz/ Kanal erfolgen und sich über
einen Zeitraum erstrecken, der über das für die bestimmungsgemäße
Frequenznutzung der Funkanwendung erforderliche Maß hinausgeht. Für die
diesbezügliche Auslegung ist auch das berechtigte Interesse Anderer zu
berücksichtigen. Funkaussendungen sind daher auf die unbedingt notwendige Zeit
zu beschränken."

In den Nebenbestimmungen (§3) wird eine Adressenübermittlung bzw. die
Aussendung einer Kennung für unbemannte, automatisch betriebene Stationen
gefordert:

"§3 Nebenbestimmungen
{...}
(2)
Während der Nutzung einer unbemannten, automatisch betriebenen Station ist die
telefonische oder sonstige Erreichbarkeit des für diese Station
Verantwortlichen zu gewährleisten.
Dazu sind bei Beginn der Verbindung entweder
- die Daten über die Erreichbarkeit wie auch Name und Wohanschrift (kein
Postfach) des Verantwortlichen oder
- die Kennung, die von der Bundesnetzagentur nach erfolgter Registrierung für
diese Station vergeben wurde, zu übermitteln.
Die Kennung für eine unbemannte, automatisch betriebene Station kann bei der
Bundesnetzagentur für Energie, Gas, Post, Telekommunikation und Eisenbahnen,
Referat 225, Canisiusstraße 21, 55122 Mainz mit dem als Anlage beigefügten und
auch im Internet zur Verfügung gestellten Formblatt beantragt werden.
(
http://www.bundesnetzagentur.de/enid/6cfc94ada4baecaf4f482095a0215fe7,0/Nichtoeffentlicher_mobiler_Landfunk/Antraege_noemL_d0.html )" 

Das Formblatt steht auch direkt, als DOC-formatierte Datei, unter der
Webadresse http://www.bundesnetzagentur.de/media/archive/12426.doc bereit.

Die Schutzzonen haben sich nicht geändert.

Veröffentlichung frei, Beleg erbeten an pressestelle@deutsche-funk-allianz.de

(Quelle: 
http://www.deutsche-funk-allianz.de/News/news.html#17.01.2008 )

 


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