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DBO841

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CB04EF > DFA      20.01.08 03:44l 189 Lines 7779 Bytes #999 (999) @ DEU
BID : J1IB33THR003
Read: DHH841 GAST
Subj: Re: Neue CB-Funk-Allgemeinverfügung - Mehr Kanäle
Path: DBO841<FFLB0X<DBX314<DBO274<DOK346<BX1PLA<FD0FWD<B03THR<B33THR
Sent: 080119/1104z @:B33THR.#THR.M.DLNET.DEU.EU [IK JO50LQ] obcm1.07b3 LT:999
From: CB04EF @ B33THR.#THR.M.DLNET.DEU.EU (Michael)
To:   DFA @ DEU
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Gruesse dich du "schmierfink",

ich habe dir dies hier letzten geschrieben...
schreibst du mist bekommst von mir "was auf die augen" zum lesen

von wem hat die dfa den auftrag im namen der cb-funker sich gegenueber der
bundesnetzagentur fuer die cb-funker "einzusetzen", wo ist die aktuelle
mitgliederliste einzusehen?????
es ist schon verstaendlich das man keine einsicht in die aktuelle
mitgliederliste bekommen weil dort nur mitgliederleichen vorhanden sind bis auf
den vorstand der selber nicht mehr funken tut, jdenfalls nicht auf cb-funk....

und du hans-werner muesstest doch genau wissen das es nodesoftware gibt wo beim
 connecten des node nicht moeglich ist einen c-text kommen zu lassen, aber wenn
man das hobby selber nicht mehr ausueben tut bzw. keine ahnung hat kann nur so
ein bloedsinn heraus kommen....

ich fordere dich auf "im namen von uns cb-funkern solch einen mist nicht zu
verzapfen" 

bleibe daheim und putze deinen versuefften bus, da hast du genug zu tun!!!

nimm deinen renterverein (DFA) und macht kaffeefahrten statt den cb-funkern das
hobby zu versauen!!!!

und wieder mein hinweiss an dich:

schreibste mist "bekommst was auf die augen von mir" zum lesen


den anderen cb-funker


Viel Spass beim gemeinsamen Hobby

CB04EF, Michael aus Erfurt


From: DQB656 @ DBX656.#MK.NRW.DEU.BCMNET (Hans-Werner)
To:   DFA @ DEU
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>17.01.2008  Neue CB-Funk-Allgemeinverfügung -Mehr Kanäle für HF-Gateway's
>
>Kassel/ Mainz(HaWe/ Ho) *
>
>Lange ließ sie auf sich warten - Gestern morgen wurde sie veröffentlicht: Die
>neue CB-Funkallgemeinverfügung.
>Gab es, besonders in den letzten Tagen, vielerlei Gerüchte, so entspricht sie
>letztlich weitestgehend dem, was die DFA bei den letzten Gesprächen Ende
>November 2007 mit dem zuständigen Referat in der Bundesnetzagentur
vorgetragen
>hat.
>Einen besonderen Dank gebührt dem eQSO-Serverbetreiber Ingo Koch
>( www.pmr446-cbfunk.de ), sowie den Funkern und Gatewaybetreibern der
>eQSO-Plattform von Ingo Koch. Mit diesen fanden bereits im Dezember 2006,
sowie
>in den darauf folgenden Monaten öffentliche Diskussionen statt.
>(siehe dazu:
>24.12.2006 "Faules Osterei zu Weihnachten!"
>( http://www.deutsche-funk-allianz.de/News/newsarchiv10.html#24.12.2006 )
>07.01.2007 CB-Funker fordern Betrieb und Belegung von HF-Gatewaykanälen in
>Eigenverantwortung ein. 
>( http://www.deutsche-funk-allianz.de/News/newsarchiv10.html#07.01.2007 ))
>
>Aufgrund der Ergebnisse dieser Diskussionen hat die "Deutsche Funk-Allianz
>(DFA) e.V." eng mit der zuständigen Abteilung der Bundesnetzagentur bezüglich
>erweiterter Kanäle für HF-Gateway's zusammengearbeitet.
>
>Vorstand und Präsidium der "Deutschen Funk-Allianz (DFA) e.V." betont
>ausdrücklich, daß die in der Bundestagslobbyliste eingetragene DFA e.V. mit
>keiner weiteren CB-Funk- bzw. CB-Funkerorganisation diesbezüglich
>zusammengearbeitet hat. Anderslautende Mitteilungen anderer Organisationen,
>welche dieses behaupten, werden scharf zurückgewiesen. Harald Westermann,
>Vorsitzender der DFA e.V., betont ausdrücklich:
>
>"Es liegen keinerlei Übereinkünfte bzw. Verträge und/ oder Vereinbarungen bei
>der DFA e.V. vor, welche derartige Meldungen rechtfertigen würden."
>
>Geändert hat sich, in der neuen Allgemeinverfügung für den CB-Funk,
folgendes:
>
>Hinzugekommen ist ein weiterer Kanal zur Datenübertragung (z.B. F1D, F2D,
G1D,
>G2D, J1D, J2D, A1D, A2D), sowie, in einer Fußnote, ein Hinweis:
>
>"§2 Nutzungsbestimmungen
>{...}
>3. Technische Nutzungsbestimrnungen (digitale Modulation, Richtantennen)
>{...}
>Trägerfrequenz 27,405 MHz/ Kanal 403
>{...}
>3Hinweis: in Grenznähe zur Schweiz kann der Funkverkehr der schweizerischen
>CB-Funker beeinträchtigt werden, da dieser Kanal in der Schweiz derzeit als
>Anrufkanal genutzt wird.
>{...}"
>
>Die, nach Meinung des Vorstandes der "Deutschen Funk-Allianz (DFA) e.V.,
>wichtigste Änderung ist ebenfalls in §2, jedoch in Abschnitt 4 erfolgt
>Die Kanäle für die HF-Gateway's haben sich geändert:
>
>"4. Sonstige Nutzungsbestimmungen:
>(1)
>{...}
>Auf den Kanälen 11, 29, 34, 39, 61, 71 und 80 ist die Zusammenschaltung von
>CB-Funkanlagen mit dem Internet auch für die Sprachübertragung gestattet. Auf
>den Kanälen 61, 71 und 80 dürfen für die Sprachübertragung nur auf Frequenz-
>oder Phasenmodulation basierende Betriebsarten benutzt werden.
>{...}
>(2) Die Sprachübertragung zwischen CB-Funkgeräten über unbemannte automatisch
>betriebene Stationen ist ausschließlich auf den Kanälen 11, 29, 34, 39, 61,
71
>und 80 während der Zusammenschaltung von CB-Funkanlagen mit dem Internet
>gestattet.
>
>Hinweis: Die Bundesnetzagentur wird die Nutzung der Kanäle 11, 29, 34, 39,
61,
>71 und 80 im Hinblick auf die Frequenzverfügbarkeit und die störungsfreie und
>effiziente Frequenznutzung über einen Zeitraum von 2 Jahren beobachten und
>sodann entscheiden, ob deren Nutzung für die Zusammenschaltung von
>CB-Funkanlagen mit dem Internet auch für die Sprachübertragung nach diesem
>Zeitraum aufrechterhalten oder erweitert werden kann oder wieder
eingeschränkt
>werden muss."
>
>Desweiteren hat sich folgender Absatz geändert:
>
>"Nicht gestattet sind:
>
>(3)
>- rundfünkähnliche Sendungen,
>- Daueraussendungen4 (mit unmoduliertem- oder moduliertem Träger),
>- Aussendungen ohne Nachrichteninhalt,
>- Aussendungen, die nicht unmittelbar der Aufnahme einer Funkverbindung oder
>der Teilnahme am bestehenden Funkverkehr dienen,
>- Rundspruch- oder Bakenaussendungen, es sei denn, es handelt sich um die
>Kennzeichnung der Aussendungen mit unbemannten, automatisch betriebenen
>Stationen.
>{...}
>4 Da eine störungsfreie und effiziente Nutzung auch von gemeinschaftlich
>zugeteilten Frequenzen sichergestellt werden muss, dürfen diese nicht durch
>Daueraussendungen blockiert werden. Unter Daueraussendungen sind Aussendungen
>zu verstehen, die auf einer konstanten Frequenz/ Kanal erfolgen und sich über
>einen Zeitraum erstrecken, der über das für die bestimmungsgemäße
>Frequenznutzung der Funkanwendung erforderliche Maß hinausgeht. Für die
>diesbezügliche Auslegung ist auch das berechtigte Interesse Anderer zu
>berücksichtigen. Funkaussendungen sind daher auf die unbedingt notwendige
Zeit
>zu beschränken."
>
>In den Nebenbestimmungen (§3) wird eine Adressenübermittlung bzw. die
>Aussendung einer Kennung für unbemannte, automatisch betriebene Stationen
>gefordert:
>
>"§3 Nebenbestimmungen
>{...}
>(2)
>Während der Nutzung einer unbemannten, automatisch betriebenen Station ist
die
>telefonische oder sonstige Erreichbarkeit des für diese Station
>Verantwortlichen zu gewährleisten.
>Dazu sind bei Beginn der Verbindung entweder
>- die Daten über die Erreichbarkeit wie auch Name und Wohanschrift (kein
>Postfach) des Verantwortlichen oder
>- die Kennung, die von der Bundesnetzagentur nach erfolgter Registrierung für
>diese Station vergeben wurde, zu übermitteln.
>Die Kennung für eine unbemannte, automatisch betriebene Station kann bei der
>Bundesnetzagentur für Energie, Gas, Post, Telekommunikation und Eisenbahnen,
>Referat 225, Canisiusstraße 21, 55122 Mainz mit dem als Anlage beigefügten
und
>auch im Internet zur Verfügung gestellten Formblatt beantragt werden.
>(
>http://www.bundesnetzagentur.de/enid/6cfc94ada4baecaf4f482095a0215fe7,0/Nichtoeffentlicher_mobiler_Landfunk/Antraege_noemL_d0.html )" 
>
>Das Formblatt steht auch direkt, als DOC-formatierte Datei, unter der
>Webadresse http://www.bundesnetzagentur.de/media/archive/12426.doc bereit.
>
>Die Schutzzonen haben sich nicht geändert.
>
>Veröffentlichung frei, Beleg erbeten an pressestelle@deutsche-funk-allianz.de
>
>(Quelle: 
>http://www.deutsche-funk-allianz.de/News/news.html#17.01.2008 )
>
> 

 


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