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DQB656 > DFA 25.01.08 21:48l 52 Lines 2440 Bytes #999 (0) @ DEU
BID : PI1DBX656_04
Read: DHH841 GAST DAF651
Subj: 25.01.2008 Kennungen für "unbemannt, automatisch betriebene CB-Funk
Path: DBO841<FFLB0X<DBX314<DBO274<AS1BOX<DBX656
Sent: 080125/1325z @:DBX656.#MK.NRW.DEU.BCMNET [MK JO31TF] obcm1.05_bn3
From: DQB656 @ DBX656.#MK.NRW.DEU.BCMNET (Hans-Werner)
To: DFA @ DEU
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25.01.2008 Kennungen für "unbemannt, automatisch betriebene CB-Funkstationen"
werden von der BNetzA vergeben.
Kassel/ Mainz/ Bonn (HaWe/ Ho) *
Die in der neuen CB-Funkallgemeinverfügung (die DFA e.V. berichtete)
festgelegten Kennungen für "unbemannt, automatisch betriebene CB-Funkstationen"
werden seit dem 22.01.2008 vergeben.
In der CB-Funkallgemeinverfügung heißt es dazu wie folgt:
"§3 Nebenbestimmungen
{...}
(2)
Während der Nutzung einer unbemannten, automatisch betriebenen Station ist die
telefonische oder sonstige Erreichbarkeit des für diese Station
Verantwortlichen zu gewährleisten.
Dazu sind bei Beginn der Verbindung entweder
- die Daten über die Erreichbarkeit wie auch Name und Wohnanschrift (kein
Postfach) des Verantwortlichen oder
- die Kennung, die von der Bundesnetzagentur nach erfolgter Registrierung für
diese Station vergeben wurde, zu übermitteln.
Die Kennung für eine unbemannte, automatisch betriebene Station kann bei der
Bundesnetzagentur für Energie, Gas, Post, Telekommunikation und Eisenbahnen,
Referat 225, Canisiusstraße 21, 55122 Mainz mit dem als Anlage beigefügten und
auch im Internet zur Verfügung gestellten Formblatt beantragt werden.
(
http://www.bundesnetzagentur.de/enid/6cfc94ada4baecaf4f482095a0215fe7,0/Nichtoeffentlicher_mobiler_Landfunk/Antraege_noemL_d0.html )"
Die Kennung besteht aus der jeweils gültigen Postleitzahl des
Betreiberstandortes mit einem darauffolgenden Buchstaben.
Wie jedoch die Kennung in die jeweilige Software implementiert (eingefügt)
werden soll, bleibt dem Betreiber der "unbemannt, automatisch betriebenen
CB-Funkstation" selbst überlassen.
Es wird vermutet, daß die "Bundesnetzagentur (BNetzA)" auf eine direkte Vorgabe
aufgrund der Vielzahl der unterschiedlichen Softwareprogramme (für Sprach- wie
auch für Datenübertragung) verzichtet hat.
Die "Deutsche Funk-Allianz (DFA) e.V." weist ausdrücklich darauf hin, daß eine
Aussendung der Kennung nicht erforderlich ist, wenn der Betreiber der
"unbemannt, automatisch betriebenen CB-Funkstation" die Daten seiner direkten
Erreichbarkeit aussendet.
Das Antrags-Formblatt zur Erteilung einer Kennung liegt unter der
Internetadresse http://www.bundesnetzagentur.de/media/archive/12426.doc , als
DOC-formatierte Datei, ab.
Veröffentlichung frei, Beleg erbeten an pressestelle@deutsche-funk-allianz.de
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