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(c) AGZ e.V. 2001-2010              DL: HamRadio 2day 343-2010
                                                 4. April 2010

                     Redakteur und Autor:
                         Ralph, DC5JQ

Die  Redaktion von HamRadio 2day und der Vorstand der AGZ e.V.
wuenschen  zunaechst  einmal allen Zuhoerern  und  Lesern  ein
schoenes Osterfest!


EINWEIHUNG

(rps)  Krefeld  hat  bereits seit  einiger  Zeit  ein  eigenes
Siebzigzentimeterrelais    mit   Rufzeichen    DM0KR.    Seine
Ausgabefrequenz ist 438,9875 MHz und es ist ein Subaudio- bzw.
CTCSS-Ton von 123 Hz notwendig, um darueber zu senden.

Naechsten  Samstag  am  10.  April  ist  es  nun  soweit:  Das
Betreiberteam  um  Michael,  DL1JK,  laedt  aus   Anlass   der
Einweihung der Anlage zu einem Relaisfest ein. Von 11 bis etwa
19   Uhr  wird  quasi  unter  dem  Relais  im  Jugendhaus  der
Friedenskirche  Krefeld  in  der Schwertstrasse  80  gefeiert,
nehmen  Sie  den  Eingang Mariannenstrasse.  Es  ist  wirklich
einiges los: Neben dem Treff zum Kloenen und Fachsimpeln  wird
eine Funkfachfirma aus Moers mit einem kleinen Stand vertreten
sein.  Fuer die Kinder wird der DARC-Ortsverband Krefeld  eine
Elektronik-Bastelecke  organisieren, wo  der  Nachwuchs  unter
Anleitung eine kleine LED-Schaltung aufbauen kann.

Der Erloes aus dem Verkauf der selbstverstaendlich vorhandenen
Speisen   und   Getraenke   dient   der   Unterstuetzung   der
Jugendarbeit  der Kirchengemeinde Friedenskirche Krefeld,  die
das  Relais  auf  ihrem Turm beherbergt. Ein  ganz  besonderes
Highlight  wird die Versteigerung von attraktiven  Preisen  zu
Gunsten der Relaiskasse sein. So kommen unter den Hammer:  ein
Alinco   Handfunkgeraet   DJ195E,   ein   Tauch-Schnupperkurs,
angeboten  von  Till,  DL9JT, und ein Rundflug  vom  Flughafen
Muelheim an der Ruhr, der im Herbst auch ueber Krefeld fuehren
wird. Er steht unter der Leitung von Detlef, DB5EU. Kommen Sie
einfach vorbei - das Relaisteam erwartet Sie!

Quelle: DO8GS und Relaisteam Krefeld
www.dm0kr.de


SCHWEIZ: VERKAUF VON AMATEURFUNKGERAETEN EINGESCHRAENKT

(rps)  Auch  die  Schweiz setzt mittlerweile  Richtlinien  der
Europaeischen  Union in nationales Recht um; so  etwa  die  so
genannte  R&TTE-Richtlinie, die in Deutschland mit dem  Gesetz
ueber   Funkanlagen   und   Telekommunikationsendeinrichtungen
(FTEG)  Anwendung  findet.  Hier  konnten  die  Vertreter  der
Funkamateure seinerzeit in Bruessel und Berlin erreichen, dass
Bausaetze,  selbst  gebaute  Geraete  und  Geraete,  die   von
Funkamateuren fuer ihre Zwecke modifiziert werden, nicht unter
das  Gesetz  bzw. die Richtlinie fallen. Alles  andere  haette
nicht  nur  den  Selbstbau unmoeglich  gemacht,  sondern  auch
praktisch einen jeden Funkamateur, der experimentiert und sich
mit anderen austauscht, in die illegale Ecke gestellt.

Gemaess     FTEG     muss     nun     ein     so     genanntes
Konformitaetsbewertungsverfahren       fuer        Funkgeraete
durchgefuehrt werden, die in der Europaeischen Gemeinschaft in
den  Verkehr  gebracht werden. Dabei ist der  Hersteller  oder
Importeur  verpflichtet, eine "benannte Stelle" zu beteiligen,
die  von  der  Bundesnetzagentur anerkannt  sein  muss.  Deren
Aufgabe ist die Pruefung und Bestaetigung, dass das Geraet die
so genannten "grundlegenden Anforderungen" erfuellt, was meist
durch   das   Einhalten   europaeisch  harmonisierter   Normen
geleistet  wird.  Erst dann darf schliesslich  das  CE-Zeichen
angebracht werden. Aufgrund der gesamten Rechtssystematik  und
der  Praeambel der zugrunde liegenden EU-Richtlinie ist  klar,
dass  sich  das  Thema "Inverkehrbringen"  ausschliesslich  an
gewerblich   agierende  Haendler,  Importeure  und  Hersteller
wendet - jedenfalls dachten wir das bis heute.

Die  Schweiz  sieht das nun voellig anders - und  versteht  in
ihrer "Verordnung ueber Fernmeldeanlagen" jedweden Verkauf von
selbst  gebautem  oder  modifiziertem  Amateurfunkgeraet  auch
unter Privatleuten als erneutes Inverkehrbringen - gerade  so,
als  waeren  es  Firmen, die mit dem Equipment  gewerbsmaessig
handeln.  In  Sicht  der eidgenoessischen Regulierungsbehoerde
BAKOM  bedingt  die  Modifikation  oder  der  Selbstbau  eines
Amateurfunkgeraets   durch   den  Funkamateur   ein   erneutes
Konformitaetsbewertungsverfahren,  sollte   es   spaeter   vom
Funkamateur  verkauft werden, egal an wen  -  auch  an  andere
Funkamateure.   In   einem   Schreiben   an   den    schweizer
Amateurfunkverband USKA nahm Peter Kumli,  Leiter  der  Gruppe
"Pruefungen  und  Konzessionen" von BAKOM kuerzlich  Stellung.
Wir berichten die wichtigsten Punkte.

BAKOM  duldet  lediglich, dass Funkamateure Geraete  ohne  ein
durchlaufenes   Konformitaetsbewertungsverfahren   fuer    den
Eigenbedarf importieren, etwa aus den USA. Man toleriert  auch
den  Weiterverkauf,  aber nur an andere Funkamateure  und  nur
fuer  Einzelstuecke. Dabei muss der Kaeufer darauf hingewiesen
werden, dass das Geraet importiert bzw. geaendert worden  ist.
Ausserdem   ist   eine  Quittung  auszustellen,   welche   die
vorgenommenen Aenderungen inhaltlich dokumentiert.

BAKOM  duldet  zudem lediglich, dass Funkamateure abgeaenderte
Geraete  an  andere Funkamateure verkaufen,  ohne  das  Geraet
vorher  wieder in den Originalzustand zu versetzen. Auch  hier
ist  die  Aenderung  auf einer Quittung zu dokumentieren.  Das
Abaendern  von  Geraeten mit den Ziel des Wiederverkaufs  wird
nicht hingenommen.

BAKOM  behaelt  sich vor, fuer den Fall der  missbraeuchlichen
Anwendung  ihre  Rechtsposition  durchzusetzen  und  gegen  so
genannte  fehlbare Funkamateure rechtliche Massnahmen  in  die
Wege  zu leiten. Das ist aber noch nicht alles: Der Regulierer
macht    zusaetzlich    Vorgaben,   an    wen    denn    neues
Amateurfunkgeraet,  das  im Handel erhaeltlich  ist,  verkauft
werden  darf.  Das  soll  in  der Schweiz  ausschliesslich  an
Funkamateure  gegen  Vorlage einer schweizer  Konzession  bzw.
Genehmigungsurkunde geschehen duerfen -  und  zwar  nur  gegen
Quittung  und  den amtlichem Vermerk, welche  Geraetetypen  an
welche  Personen  verkauft  worden sind.  Diese  Quittung  ist
mindestens zwei Jahre lang aufzubewahren.

Quelle: BAKOM und USKA
http://www.uska.ch/typo/fileadmin/download/USKA/Vorstand/2-
dyn/BAKOM/20100326_bakom_konformitaet.pdf


KOMMENTAR

(rps)  Die Schweiz ist kein Mitglied der Europaeischen  Union.
Ansonsten  ginge  einiges von dem ueberhaupt  nicht,  was  Sie
gerade  gehoert oder gelesen haben. Schon die R&TTE-Richtlinie
der  EU nimmt "Funkanlagen, die von Funkamateuren im Sinne des
Artikels   1  Definition  53  der  Vollzugsordnung  fuer   den
Funkdienst   im   Rahmen  der  Internationalen  Fernmeldeunion
verwendet werden" vollstaendig aus, es sei denn, sie  sind  im
Handel erhaeltlich. Der Begriff "Handel" trifft dabei nur fuer
den  Fall  zu, dass Ware gewerbsmaessig angeboten wird.  Etwas
anderes  hat  man  seinerzeit in Bruessel nun  wirklich  nicht
gewollt:  Wenn  ich  als Privatmann hin  und  wieder  einzelne
Geraete auf einem Flohmarkt oder im Internet anbiete, ist  das
alles  andere,  nur  eben kein Handel;  einschlaegige  Urteile
deutscher  Finanzgerichte zu Verkaeufen bei eBay belegen  dies
mittlerweile  ohne Interpretationsspielraum.  Also  steht  die
schweizer Position in meiner Sicht gegen Europaeisches Recht -
aber das gilt dort ja nicht.

Auch  das  Verbot,  Amateurfunkgeraet an Nichtfunkamateure  zu
verkaufen,  steht  gegen EU-Recht. Diese  Regelung  stellt  in
meiner  Sicht - waere die Schweiz Mitglied - ein so  genanntes
Handelshemmnis   dar.  Der  Verkauf,  der   Besitz   und   die
Inbetriebnahme von Sende- und Empfangsgeraet ist naemlich seit
Anfang  der  Neunzigerjahre in der EU vollstaendig  entkoppelt
von   eventuell   telekommunikationsrechtlich   erforderlichen
Genehmigungen. Will sagen: jeder darf in der EU  jeden  Sender
kaufen und ihn besitzen - senden jedoch darf er nur mit  einer
entsprechenden  Frequenzzuteilung.  In  der  Schweiz  wird  in
dieser  Sicht  der  freie Warenverkehr in unzulaessiger  Weise
eingeschraenkt  -  aber  wie gesagt,  die  sind  ja  kein  EU-
Mitglied.

Dass  dieser  Firlefanz dem Amateurfunk insgesamt  abtraeglich
ist,  das  steht  wohl ausser Frage. So wird  in  der  Schweiz
Hoeramateuren  und Pruefungskandidaten der legale  Zugang  zum
Amateurfunkempfang   ab  sofort  de   facto   verwehrt:   Denn
qualitativ  hochwertige  Geraete,  die  nur  einen  Empfaenger
besitzen,  gibt  es  im Amateurfunksektor seit  vielen  Jahren
praktisch   nicht   mehr;   SDR  und   Profigeraete   oberhalb
fuenfstelliger Preise lassen wir einmal aussen  vor.  Gaengige
weltweite    Praxis    ist,   dass   engagierte    SWLs    mit
Amateurfunktransceivern arbeiten. Und das will die Schweiz nun
verbieten?   Das   haette  zudem  in  meiner   Sicht   direkte
Auswirkungen auf die Informationsfreiheit und die Grundrechte,
schliesslich benutzen auch sehr viele Kurzwellenrundfunkhoerer
aus   genau  denselben  Gruenden  Amateurfunktransceiver,   um
weltweit an ungefilterte Informationen zu gelangen. Ist das in
der Schweiz etwa unerwuenscht?

Eine  Duldung  ist  alles  andere als rechtssicher;  sie  kann
jederzeit ohne Begruendung beendet werden. Zudem gibt es  kein
Anrecht  auf  Gleichbehandlung  im  Unrecht.  Man  kann   also
durchaus  gegen  ausgesuchte Leute  vorgehen.  Da  bleibt  mir
wirklich nur, unseren schweizer Kollegen viel Erfolg  bei  der
Interessenvertretung zu wuenschen. Die AGZ  jedenfalls  wuerde
so   etwas   in   Deutschland  nicht  hinnehmen,  schliesslich
verantwortet   bei  uns  jeder  Funkamateur  die   technischen
Parameter  seiner Anlage sowieso gemaess Amateurfunkverordnung
selbst  -  vollkommen unabhaengig vom FTEG und dem Status  der
verwendeten  Geraete.  Da  koennte man  ja  gleich  bei  jedem
Amateurfunkflohmarkt wegen flaechendeckender Illegalitaet eine
Razzia  machen. Dies ist uebrigens kein Aprilscherz -  schoene
Feiertage!


Vy 73,
Ralph, DC5JQ


Das war die heutige Folge von HamRadio 2day, die Sie in Packet-
Radio unter der Rubrik

                              AGZ

sowie auf unserer Internet-Website

                         www.agz-ev.de

nachlesen  und  auch  in Digital Audio  im  MP3-Format  hoeren
koennen. Wenn Sie moechten, koennen Sie auch Mitglied der  AGZ
werden  und unsere Arbeit so unterstuetzen. Den Aufnahmeantrag
finden Sie im Internet:

     http://www.agz-ev.de/agzev/satzung/aufnahmeantrag.pdf

Machen Sie's gut. Bis zur naechsten Ausgabe.

--

Quelle: Arbeitsgemeinschaft Zukunft Amateurfunkdienst e.V.

   * Mit freundlicher Genehmigung der AGZ ins CB Packet-Radio uebernommen *

73 de Hans!
 


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