|
DHH841 > AGZ 04.04.10 12:15l 223 Lines 10630 Bytes #999 (360) @ BAY
BID : 44KDBO84100F
Read: DHH841 GAST
Subj: HamRadio 2day-343-2010
Path: DBO841
Sent: 100404/1015z @:DBO841.#NDB.BAY.DEU.EU [Weng JN68EP] OBcm1.07b3 LT:360
From: DHH841 @ DBO841.#NDB.BAY.DEU.EU (Hans)
To: AGZ @ BAY
X-Info: Sent with login password
(c) AGZ e.V. 2001-2010 DL: HamRadio 2day 343-2010
4. April 2010
Redakteur und Autor:
Ralph, DC5JQ
Die Redaktion von HamRadio 2day und der Vorstand der AGZ e.V.
wuenschen zunaechst einmal allen Zuhoerern und Lesern ein
schoenes Osterfest!
EINWEIHUNG
(rps) Krefeld hat bereits seit einiger Zeit ein eigenes
Siebzigzentimeterrelais mit Rufzeichen DM0KR. Seine
Ausgabefrequenz ist 438,9875 MHz und es ist ein Subaudio- bzw.
CTCSS-Ton von 123 Hz notwendig, um darueber zu senden.
Naechsten Samstag am 10. April ist es nun soweit: Das
Betreiberteam um Michael, DL1JK, laedt aus Anlass der
Einweihung der Anlage zu einem Relaisfest ein. Von 11 bis etwa
19 Uhr wird quasi unter dem Relais im Jugendhaus der
Friedenskirche Krefeld in der Schwertstrasse 80 gefeiert,
nehmen Sie den Eingang Mariannenstrasse. Es ist wirklich
einiges los: Neben dem Treff zum Kloenen und Fachsimpeln wird
eine Funkfachfirma aus Moers mit einem kleinen Stand vertreten
sein. Fuer die Kinder wird der DARC-Ortsverband Krefeld eine
Elektronik-Bastelecke organisieren, wo der Nachwuchs unter
Anleitung eine kleine LED-Schaltung aufbauen kann.
Der Erloes aus dem Verkauf der selbstverstaendlich vorhandenen
Speisen und Getraenke dient der Unterstuetzung der
Jugendarbeit der Kirchengemeinde Friedenskirche Krefeld, die
das Relais auf ihrem Turm beherbergt. Ein ganz besonderes
Highlight wird die Versteigerung von attraktiven Preisen zu
Gunsten der Relaiskasse sein. So kommen unter den Hammer: ein
Alinco Handfunkgeraet DJ195E, ein Tauch-Schnupperkurs,
angeboten von Till, DL9JT, und ein Rundflug vom Flughafen
Muelheim an der Ruhr, der im Herbst auch ueber Krefeld fuehren
wird. Er steht unter der Leitung von Detlef, DB5EU. Kommen Sie
einfach vorbei - das Relaisteam erwartet Sie!
Quelle: DO8GS und Relaisteam Krefeld
www.dm0kr.de
SCHWEIZ: VERKAUF VON AMATEURFUNKGERAETEN EINGESCHRAENKT
(rps) Auch die Schweiz setzt mittlerweile Richtlinien der
Europaeischen Union in nationales Recht um; so etwa die so
genannte R&TTE-Richtlinie, die in Deutschland mit dem Gesetz
ueber Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen
(FTEG) Anwendung findet. Hier konnten die Vertreter der
Funkamateure seinerzeit in Bruessel und Berlin erreichen, dass
Bausaetze, selbst gebaute Geraete und Geraete, die von
Funkamateuren fuer ihre Zwecke modifiziert werden, nicht unter
das Gesetz bzw. die Richtlinie fallen. Alles andere haette
nicht nur den Selbstbau unmoeglich gemacht, sondern auch
praktisch einen jeden Funkamateur, der experimentiert und sich
mit anderen austauscht, in die illegale Ecke gestellt.
Gemaess FTEG muss nun ein so genanntes
Konformitaetsbewertungsverfahren fuer Funkgeraete
durchgefuehrt werden, die in der Europaeischen Gemeinschaft in
den Verkehr gebracht werden. Dabei ist der Hersteller oder
Importeur verpflichtet, eine "benannte Stelle" zu beteiligen,
die von der Bundesnetzagentur anerkannt sein muss. Deren
Aufgabe ist die Pruefung und Bestaetigung, dass das Geraet die
so genannten "grundlegenden Anforderungen" erfuellt, was meist
durch das Einhalten europaeisch harmonisierter Normen
geleistet wird. Erst dann darf schliesslich das CE-Zeichen
angebracht werden. Aufgrund der gesamten Rechtssystematik und
der Praeambel der zugrunde liegenden EU-Richtlinie ist klar,
dass sich das Thema "Inverkehrbringen" ausschliesslich an
gewerblich agierende Haendler, Importeure und Hersteller
wendet - jedenfalls dachten wir das bis heute.
Die Schweiz sieht das nun voellig anders - und versteht in
ihrer "Verordnung ueber Fernmeldeanlagen" jedweden Verkauf von
selbst gebautem oder modifiziertem Amateurfunkgeraet auch
unter Privatleuten als erneutes Inverkehrbringen - gerade so,
als waeren es Firmen, die mit dem Equipment gewerbsmaessig
handeln. In Sicht der eidgenoessischen Regulierungsbehoerde
BAKOM bedingt die Modifikation oder der Selbstbau eines
Amateurfunkgeraets durch den Funkamateur ein erneutes
Konformitaetsbewertungsverfahren, sollte es spaeter vom
Funkamateur verkauft werden, egal an wen - auch an andere
Funkamateure. In einem Schreiben an den schweizer
Amateurfunkverband USKA nahm Peter Kumli, Leiter der Gruppe
"Pruefungen und Konzessionen" von BAKOM kuerzlich Stellung.
Wir berichten die wichtigsten Punkte.
BAKOM duldet lediglich, dass Funkamateure Geraete ohne ein
durchlaufenes Konformitaetsbewertungsverfahren fuer den
Eigenbedarf importieren, etwa aus den USA. Man toleriert auch
den Weiterverkauf, aber nur an andere Funkamateure und nur
fuer Einzelstuecke. Dabei muss der Kaeufer darauf hingewiesen
werden, dass das Geraet importiert bzw. geaendert worden ist.
Ausserdem ist eine Quittung auszustellen, welche die
vorgenommenen Aenderungen inhaltlich dokumentiert.
BAKOM duldet zudem lediglich, dass Funkamateure abgeaenderte
Geraete an andere Funkamateure verkaufen, ohne das Geraet
vorher wieder in den Originalzustand zu versetzen. Auch hier
ist die Aenderung auf einer Quittung zu dokumentieren. Das
Abaendern von Geraeten mit den Ziel des Wiederverkaufs wird
nicht hingenommen.
BAKOM behaelt sich vor, fuer den Fall der missbraeuchlichen
Anwendung ihre Rechtsposition durchzusetzen und gegen so
genannte fehlbare Funkamateure rechtliche Massnahmen in die
Wege zu leiten. Das ist aber noch nicht alles: Der Regulierer
macht zusaetzlich Vorgaben, an wen denn neues
Amateurfunkgeraet, das im Handel erhaeltlich ist, verkauft
werden darf. Das soll in der Schweiz ausschliesslich an
Funkamateure gegen Vorlage einer schweizer Konzession bzw.
Genehmigungsurkunde geschehen duerfen - und zwar nur gegen
Quittung und den amtlichem Vermerk, welche Geraetetypen an
welche Personen verkauft worden sind. Diese Quittung ist
mindestens zwei Jahre lang aufzubewahren.
Quelle: BAKOM und USKA
http://www.uska.ch/typo/fileadmin/download/USKA/Vorstand/2-
dyn/BAKOM/20100326_bakom_konformitaet.pdf
KOMMENTAR
(rps) Die Schweiz ist kein Mitglied der Europaeischen Union.
Ansonsten ginge einiges von dem ueberhaupt nicht, was Sie
gerade gehoert oder gelesen haben. Schon die R&TTE-Richtlinie
der EU nimmt "Funkanlagen, die von Funkamateuren im Sinne des
Artikels 1 Definition 53 der Vollzugsordnung fuer den
Funkdienst im Rahmen der Internationalen Fernmeldeunion
verwendet werden" vollstaendig aus, es sei denn, sie sind im
Handel erhaeltlich. Der Begriff "Handel" trifft dabei nur fuer
den Fall zu, dass Ware gewerbsmaessig angeboten wird. Etwas
anderes hat man seinerzeit in Bruessel nun wirklich nicht
gewollt: Wenn ich als Privatmann hin und wieder einzelne
Geraete auf einem Flohmarkt oder im Internet anbiete, ist das
alles andere, nur eben kein Handel; einschlaegige Urteile
deutscher Finanzgerichte zu Verkaeufen bei eBay belegen dies
mittlerweile ohne Interpretationsspielraum. Also steht die
schweizer Position in meiner Sicht gegen Europaeisches Recht -
aber das gilt dort ja nicht.
Auch das Verbot, Amateurfunkgeraet an Nichtfunkamateure zu
verkaufen, steht gegen EU-Recht. Diese Regelung stellt in
meiner Sicht - waere die Schweiz Mitglied - ein so genanntes
Handelshemmnis dar. Der Verkauf, der Besitz und die
Inbetriebnahme von Sende- und Empfangsgeraet ist naemlich seit
Anfang der Neunzigerjahre in der EU vollstaendig entkoppelt
von eventuell telekommunikationsrechtlich erforderlichen
Genehmigungen. Will sagen: jeder darf in der EU jeden Sender
kaufen und ihn besitzen - senden jedoch darf er nur mit einer
entsprechenden Frequenzzuteilung. In der Schweiz wird in
dieser Sicht der freie Warenverkehr in unzulaessiger Weise
eingeschraenkt - aber wie gesagt, die sind ja kein EU-
Mitglied.
Dass dieser Firlefanz dem Amateurfunk insgesamt abtraeglich
ist, das steht wohl ausser Frage. So wird in der Schweiz
Hoeramateuren und Pruefungskandidaten der legale Zugang zum
Amateurfunkempfang ab sofort de facto verwehrt: Denn
qualitativ hochwertige Geraete, die nur einen Empfaenger
besitzen, gibt es im Amateurfunksektor seit vielen Jahren
praktisch nicht mehr; SDR und Profigeraete oberhalb
fuenfstelliger Preise lassen wir einmal aussen vor. Gaengige
weltweite Praxis ist, dass engagierte SWLs mit
Amateurfunktransceivern arbeiten. Und das will die Schweiz nun
verbieten? Das haette zudem in meiner Sicht direkte
Auswirkungen auf die Informationsfreiheit und die Grundrechte,
schliesslich benutzen auch sehr viele Kurzwellenrundfunkhoerer
aus genau denselben Gruenden Amateurfunktransceiver, um
weltweit an ungefilterte Informationen zu gelangen. Ist das in
der Schweiz etwa unerwuenscht?
Eine Duldung ist alles andere als rechtssicher; sie kann
jederzeit ohne Begruendung beendet werden. Zudem gibt es kein
Anrecht auf Gleichbehandlung im Unrecht. Man kann also
durchaus gegen ausgesuchte Leute vorgehen. Da bleibt mir
wirklich nur, unseren schweizer Kollegen viel Erfolg bei der
Interessenvertretung zu wuenschen. Die AGZ jedenfalls wuerde
so etwas in Deutschland nicht hinnehmen, schliesslich
verantwortet bei uns jeder Funkamateur die technischen
Parameter seiner Anlage sowieso gemaess Amateurfunkverordnung
selbst - vollkommen unabhaengig vom FTEG und dem Status der
verwendeten Geraete. Da koennte man ja gleich bei jedem
Amateurfunkflohmarkt wegen flaechendeckender Illegalitaet eine
Razzia machen. Dies ist uebrigens kein Aprilscherz - schoene
Feiertage!
Vy 73,
Ralph, DC5JQ
Das war die heutige Folge von HamRadio 2day, die Sie in Packet-
Radio unter der Rubrik
AGZ
sowie auf unserer Internet-Website
www.agz-ev.de
nachlesen und auch in Digital Audio im MP3-Format hoeren
koennen. Wenn Sie moechten, koennen Sie auch Mitglied der AGZ
werden und unsere Arbeit so unterstuetzen. Den Aufnahmeantrag
finden Sie im Internet:
http://www.agz-ev.de/agzev/satzung/aufnahmeantrag.pdf
Machen Sie's gut. Bis zur naechsten Ausgabe.
--
Quelle: Arbeitsgemeinschaft Zukunft Amateurfunkdienst e.V.
* Mit freundlicher Genehmigung der AGZ ins CB Packet-Radio uebernommen *
73 de Hans!
Lese vorherige Mail | Lese naechste Mail
| |