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(c) AGZ e.V. 2001-2010              DL: HamRadio 2day 345-2010
                                                25. April 2010

                     Redakteur und Autor:
                         Ralph, DC5JQ


ERNEUT VOR GERICHT: EMV- UND FREQUENZNUTZUNGSBEITRAEGE

(rps)  Sie erinnern sich vielleicht: In HamRadio 2day Nr.  333
am  22. November 2009 haben wir unsere Hoerer und Leser  ueber
die   nun   kurzfristig  anstehende  Erhebung  von  EMV-   und
Frequenznutzungsbeitraegen  fuer  die  Jahre  2005  bis   2007
informiert.  Zum  selben  Zeitpunkt  hat  die  Redaktion   dem
Bundesministerium  fuer Wirtschaft und  Technologie  dazu  die
folgenden Fragen gestellt:

  -   Was   wurde   seit  den  einschlaegigen   Urteilen   des
  Verwaltungsgerichts Koeln in den letzten Jahren unternommen,
  um  die geruegte fehlende Plausibilitaet beim Zustandekommen
  der    Hoehe    der   geforderten   Beitraege    fuer    den
  Amateurfunkdienst herzustellen?
  
  -  Welche  genauen Taetigkeiten in welchem Umfang  verbergen
  sich   fuer   den  Amateurfunkdienst  unter   den   im   TKG
  festgeschriebenen  Merkmalen  "Verwaltung,   Kontrolle   und
  Durchsetzung von Allgemeinzuteilungen und Nutzungsrechten im
  Bereich der Frequenz- und Orbitnutzung"?
  
  -  Welche Taetigkeiten in welchem Umfang verbergen sich fuer
  den  Amateurfunkdienst  unter den im EMVG  festgeschriebenen
  Merkmalen     "Sicherstellung    der     elektromagnetischen
  Vertraeglichkeit und eines stoerungsfreien Funkempfangs"?
  
  -  Welche Schritte hat schliesslich Ihr Haus unternommen, um
  Stoerungen  im  Sinne  des EMVG, an  denen  ein  Funkamateur
  beteiligt  ist, von anderen am selben Stoerfall  beteiligten
  Funkdiensten  bzw.  Nutzergruppen  abzugrenzen?  Zahlt   der
  Funkamateur  dafuer, dass er eine andere Person  bzw.  deren
  Geraete  durch  seine  Aussendungen  stoert  oder  zahlt  er
  dafuer, dass ihn selbst betreffende Empfangsstoerungen durch
  die  Bundesnetzagentur abgestellt werden? Herrscht hier  ein
  Verursacher-  oder ein Nutzenprinzip? Wie  funktioniert  die
  Zuordnung?

Am  15.  April haben wir nun eine Antwort von der Pressestelle
des Ministeriums bekommen. Ich zitiere:

  "Ihre Fragen sind u.a. Gegenstand eines Musterverfahrens bei
  der Bundesnetzagentur. Daher bitte ich um Verstaendnis, dass
  ich  mit  Blick auf die anstehende gerichtliche Entscheidung
  keine Auskuenfte hierzu erteilten kann."


KOMMENTAR

(rps)  Nun denn, neues Spiel - neues Glueck. Ist das  wirklich
noch  professionell  und  einem Rechtsstaat  angemessen?  Mehr
verbleibt dem Redakteur hier nicht zu kommentieren - vor allem
vor  dem  Hintergrund, dass die im letzten November  fuer  das
Jahr  2005  erfolgte Neufestsetzung beim Amateurfunkdienst  zu
exakt  den  gleichen Geldbetraegen gefuehrt hat, bis  auf  den
letzten Cent. Das legt natuerlich die Vermutung nahe, dass man
ueberhaupt  nichts neu bewertet oder berechnet und  damit  die
Vorgaben  des Gerichts ignoriert hat. Wir halten Sie  auf  dem
Laufenden.

Ralph, DC5JQ


STATEMENT ZU FLEXIBLER UND TECHNOLOGIENEUTRALER
FREQUENZNUTZUNG IN DER EU

(rps) Im November 2009 wurde eine Richtlinie der Europaeischen
Union  in  Kraft  gesetzt, die das Ziel hat, den  Rechtsrahmen
fuer  Kommunikationsnetze besser und flexibler auszugestalten;
sie  hat die Bezeichnung 2009/140/EG. Die Bundesregierung  hat
die   Absicht,  deren  Inhalte  mittels  einer  Aenderung  des
Telekommunikationsgesetzes  in  nationales  Recht  umzusetzen.
Verbaende und Interessenvertreter hatten die Gelegenheit,  bis
zum  20. April ein Eckpunktepapier des Bundesministeriums fuer
Wirtschaft  und  Technologie  zu kommentieren.  Dieses  Papier
enthaelt   im   wesentlichen  Inhalte  zur  Verbesserung   der
Rahmenbedingungen   vor  allem  fuer   die   Wirtschaft,   zur
Rundfunkuebertragung und zu Datensicherheit und Datenschutz.

Ein  im Eckpunktepapier genannter Aspekt betrifft in Sicht der
AGZ   allerdings   nicht  nur  das  TKG,  sondern   auch   das
Amateurfunkgesetz: Die technologieneutrale  Ausgestaltung  und
Flexibilisierung  der Frequenznutzung mit dem  Ziel,  am  Ende
weniger Restriktionen und weniger Verwaltungsaufwand zu haben,
muss  auch  fuer  den Amateurfunkdienst gelten.  Aus  Gruenden
einer negativen politischen Sichtbarkeit und nicht zuletzt aus
Kostengruenden    kann    es   nicht    angehen,    dass    im
Amateurfunkdienst  die  Regulierungsdichte  konstant   bleibt,
waehrend  sie  anderswo kontinuierlich sinkt. Wir  akzeptieren
nicht,  dass der Amateurfunkdienst langfristig - im  Vergleich
relativ  zu  anderen TK-Nutzern und Anwendungen -  immer  mehr
Verwaltungsaufwand generiert.

In  einem  neuen  Statement fordert die AGZ e.V.  deshalb  den
Wegfall  der  Notwendigkeit einer besonderen Genehmigung  fuer
fernbediente  und  automatisch arbeitende  Amateurfunkstellen.
Gerade diese sehr verwaltungsintensive Art der Genehmigung mit
einer               aufwendigen              standortbezogenen
Vertraeglichkeitsuntersuchung fuer  die  jeweils  zur  Nutzung
beabsichtigte Frequenz und einer individuellen Festlegung  auf
feste Standorte und enge technologische Rahmenbedingungen  hat
in  unserer  Sicht  vor  der  nun umzusetzenden  EU-Richtlinie
2009/140/EG keinen Bestand.

Lesen  Sie  unser ausfuehrliches Statement und  auch  die  EU-
Richtlinie   selbst  auf  unserer  Website.  Wir   haben   dem
Bundesministerium fuer Wirtschaft und Technologie  bei  dieser
Gelegenheit  auch zwei weitere Aenderungsnotwendigkeiten  fuer
das  Amateurfunkgesetz mitgeteilt: naemlich eine  dringend  zu
schaffende verfassungskonforme Regelung des Zusammenspiels von
Entzug      und     Neuerteilung     von     personenbezogenen
Amateurfunkgenehmigungen   und   das   Fallenlassen   des   im
Amateurfunk  inhaltlich ueberfluessigen  Frequenznutzungsplans
zugunsten  des  Frequenzbereichszuweisungsplans  fuer  die  in
einer so genannten "sonstigen gesetzlichen Regelung" - d.h. im
AFuG - erfolgende Frequenzzuteilung an die Funkamateure.


MITTELWELLEN-SONDERGENEHMIGUNG IN SIEGBURG

(rps)  Horst  Stoecker, DO1KHS, hat von der  Bundesnetzagentur
als  erster Inhaber eines Klasse-E-Amateurfunkzeugnisses  eine
Versuchsfunkgenehmigung  fuer das 500-Kilohertzband  erhalten.
Unter dem Rufzeichen DI2AN wird er ab dem 1. Mai mit maximal 9
Watt   effektiver   isotroper   Strahlungsleistung   aus   dem
Locatorfeld  JO30OT senden. Vom 23. bis zum  25.  Juli  dieses
Jahres wird Horst anlaesslich eines Fielddays portabel von der
Erpeler Ley senden.

Die  Redaktion merkt an, dass Rufzeichen, die mit DI beginnen,
keine  Amateurfunkrufzeichen sind - auch wenn sie so aussehen.
Es    handelt    sich   vielmehr   um   eine    so    genannte
Versuchsfunkgenehmigung  ausserhalb  des   Amateurfunks,   die
jedermann  -  auch ohne Funkamateur zu sein -  bekommen  kann.
Formal  gehoert  naemlich  500  Kilohertz  nicht  zu  den   in
Deutschland dem Amateurfunkdienst zuteilbaren Frequenzen. Mehr
Informationen zu den ersten Mittelwellenversuchen im Rheinland
finden Sie im Internet unter

                      www.qsl.net/do1khs.

Dort bittet Horst auch um Empfangsberichte und Screenshots von
digitalen  Empfangsversuchen.  Demnaechst  kommen  hoffentlich
auch die genauen Frequenzen und die beabsichtigten Sendearten;
in diesem Zusammenhang waere neben dem doch etwas antiquierten
QRSS auf jeden Fall WSPR interessant.

Quelle: DO1KHS


AMATEURFERNSEH-SENDUNGEN

(rps)  wird Horst Stoecker, DO1KHS, ebenfalls aus Siegburg  im
Locatorfeld JO30OT ab dem heutigen 25. April jeden Sonntag  in
der  Zeit  von 10 bis 12 Uhr Ortszeit durchfuehren - und  zwar
auf dem Siebzigzentimeterband in der alten Analogvideotechnik!
Bis  auf  weiteres erfolgt die Aussendung mit etwa 3  Watt  an
einem  gestockten vertikalen Rundstrahler, so dass zum Empfang
nichts    weiter    als   die   heimische   Siebzigzentimeter-
Vertikalantenne  und ein highbandfaehiges analog  empfangendes
Fernsehgeraet notwendig sind.

Quelle: DO1KHS


WELTWEIT ERSTES D-STAR-RELAIS AUF SOLARENERGIE

(rps)  Der  allererste D-STAR-Repeater, der  vollstaendig  mit
Solarstrom  betrieben wird, steht in Belgien. ON0CPS  arbeitet
auf  der  Ausgabefrequenz 439,5625 MHz  unter  Verwendung  der
deutschen  Shift  von  -7,6 MHz. Seit  mehr  als  einen  Monat
arbeitet die Station ohne Stoerung und Probleme. Standort  ist
JO20FM in der Naehe von Charleroi.

Quelle: RSGB


Vy 73,
Ralph, DC5JQ


Das war die heutige Folge von HamRadio 2day, die Sie in Packet-
Radio unter der Rubrik

                              AGZ

sowie auf unserer Internet-Website

                         www.agz-ev.de

nachlesen  und  auch  in Digital Audio  im  MP3-Format  hoeren
koennen. Wenn Sie moechten, koennen Sie auch Mitglied der  AGZ
werden  und unsere Arbeit so unterstuetzen. Den Aufnahmeantrag
finden Sie im Internet:

     http://www.agz-ev.de/agzev/satzung/aufnahmeantrag.pdf

Machen Sie's gut. Bis zur naechsten Ausgabe.

--

Quelle: Arbeitsgemeinschaft Zukunft Amateurfunkdienst e.V.

   * Mit freundlicher Genehmigung der AGZ ins CB Packet-Radio uebernommen *

73 de Hans!
 


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