|
DHH841 > AGZ 25.04.10 10:05l 214 Lines 9078 Bytes #999 (360) @ BAY
BID : P4KDBO841005
Read: DHH841 GAST
Subj: HamRadio 2day 345-2010
Path: DBO841
Sent: 100425/0805z @:DBO841.#NDB.BAY.DEU.EU [Weng JN68EP] OBcm1.07b5 LT:360
From: DHH841 @ DBO841.#NDB.BAY.DEU.EU (Hans)
To: AGZ @ BAY
X-Info: Sent with login password
(c) AGZ e.V. 2001-2010 DL: HamRadio 2day 345-2010
25. April 2010
Redakteur und Autor:
Ralph, DC5JQ
ERNEUT VOR GERICHT: EMV- UND FREQUENZNUTZUNGSBEITRAEGE
(rps) Sie erinnern sich vielleicht: In HamRadio 2day Nr. 333
am 22. November 2009 haben wir unsere Hoerer und Leser ueber
die nun kurzfristig anstehende Erhebung von EMV- und
Frequenznutzungsbeitraegen fuer die Jahre 2005 bis 2007
informiert. Zum selben Zeitpunkt hat die Redaktion dem
Bundesministerium fuer Wirtschaft und Technologie dazu die
folgenden Fragen gestellt:
- Was wurde seit den einschlaegigen Urteilen des
Verwaltungsgerichts Koeln in den letzten Jahren unternommen,
um die geruegte fehlende Plausibilitaet beim Zustandekommen
der Hoehe der geforderten Beitraege fuer den
Amateurfunkdienst herzustellen?
- Welche genauen Taetigkeiten in welchem Umfang verbergen
sich fuer den Amateurfunkdienst unter den im TKG
festgeschriebenen Merkmalen "Verwaltung, Kontrolle und
Durchsetzung von Allgemeinzuteilungen und Nutzungsrechten im
Bereich der Frequenz- und Orbitnutzung"?
- Welche Taetigkeiten in welchem Umfang verbergen sich fuer
den Amateurfunkdienst unter den im EMVG festgeschriebenen
Merkmalen "Sicherstellung der elektromagnetischen
Vertraeglichkeit und eines stoerungsfreien Funkempfangs"?
- Welche Schritte hat schliesslich Ihr Haus unternommen, um
Stoerungen im Sinne des EMVG, an denen ein Funkamateur
beteiligt ist, von anderen am selben Stoerfall beteiligten
Funkdiensten bzw. Nutzergruppen abzugrenzen? Zahlt der
Funkamateur dafuer, dass er eine andere Person bzw. deren
Geraete durch seine Aussendungen stoert oder zahlt er
dafuer, dass ihn selbst betreffende Empfangsstoerungen durch
die Bundesnetzagentur abgestellt werden? Herrscht hier ein
Verursacher- oder ein Nutzenprinzip? Wie funktioniert die
Zuordnung?
Am 15. April haben wir nun eine Antwort von der Pressestelle
des Ministeriums bekommen. Ich zitiere:
"Ihre Fragen sind u.a. Gegenstand eines Musterverfahrens bei
der Bundesnetzagentur. Daher bitte ich um Verstaendnis, dass
ich mit Blick auf die anstehende gerichtliche Entscheidung
keine Auskuenfte hierzu erteilten kann."
KOMMENTAR
(rps) Nun denn, neues Spiel - neues Glueck. Ist das wirklich
noch professionell und einem Rechtsstaat angemessen? Mehr
verbleibt dem Redakteur hier nicht zu kommentieren - vor allem
vor dem Hintergrund, dass die im letzten November fuer das
Jahr 2005 erfolgte Neufestsetzung beim Amateurfunkdienst zu
exakt den gleichen Geldbetraegen gefuehrt hat, bis auf den
letzten Cent. Das legt natuerlich die Vermutung nahe, dass man
ueberhaupt nichts neu bewertet oder berechnet und damit die
Vorgaben des Gerichts ignoriert hat. Wir halten Sie auf dem
Laufenden.
Ralph, DC5JQ
STATEMENT ZU FLEXIBLER UND TECHNOLOGIENEUTRALER
FREQUENZNUTZUNG IN DER EU
(rps) Im November 2009 wurde eine Richtlinie der Europaeischen
Union in Kraft gesetzt, die das Ziel hat, den Rechtsrahmen
fuer Kommunikationsnetze besser und flexibler auszugestalten;
sie hat die Bezeichnung 2009/140/EG. Die Bundesregierung hat
die Absicht, deren Inhalte mittels einer Aenderung des
Telekommunikationsgesetzes in nationales Recht umzusetzen.
Verbaende und Interessenvertreter hatten die Gelegenheit, bis
zum 20. April ein Eckpunktepapier des Bundesministeriums fuer
Wirtschaft und Technologie zu kommentieren. Dieses Papier
enthaelt im wesentlichen Inhalte zur Verbesserung der
Rahmenbedingungen vor allem fuer die Wirtschaft, zur
Rundfunkuebertragung und zu Datensicherheit und Datenschutz.
Ein im Eckpunktepapier genannter Aspekt betrifft in Sicht der
AGZ allerdings nicht nur das TKG, sondern auch das
Amateurfunkgesetz: Die technologieneutrale Ausgestaltung und
Flexibilisierung der Frequenznutzung mit dem Ziel, am Ende
weniger Restriktionen und weniger Verwaltungsaufwand zu haben,
muss auch fuer den Amateurfunkdienst gelten. Aus Gruenden
einer negativen politischen Sichtbarkeit und nicht zuletzt aus
Kostengruenden kann es nicht angehen, dass im
Amateurfunkdienst die Regulierungsdichte konstant bleibt,
waehrend sie anderswo kontinuierlich sinkt. Wir akzeptieren
nicht, dass der Amateurfunkdienst langfristig - im Vergleich
relativ zu anderen TK-Nutzern und Anwendungen - immer mehr
Verwaltungsaufwand generiert.
In einem neuen Statement fordert die AGZ e.V. deshalb den
Wegfall der Notwendigkeit einer besonderen Genehmigung fuer
fernbediente und automatisch arbeitende Amateurfunkstellen.
Gerade diese sehr verwaltungsintensive Art der Genehmigung mit
einer aufwendigen standortbezogenen
Vertraeglichkeitsuntersuchung fuer die jeweils zur Nutzung
beabsichtigte Frequenz und einer individuellen Festlegung auf
feste Standorte und enge technologische Rahmenbedingungen hat
in unserer Sicht vor der nun umzusetzenden EU-Richtlinie
2009/140/EG keinen Bestand.
Lesen Sie unser ausfuehrliches Statement und auch die EU-
Richtlinie selbst auf unserer Website. Wir haben dem
Bundesministerium fuer Wirtschaft und Technologie bei dieser
Gelegenheit auch zwei weitere Aenderungsnotwendigkeiten fuer
das Amateurfunkgesetz mitgeteilt: naemlich eine dringend zu
schaffende verfassungskonforme Regelung des Zusammenspiels von
Entzug und Neuerteilung von personenbezogenen
Amateurfunkgenehmigungen und das Fallenlassen des im
Amateurfunk inhaltlich ueberfluessigen Frequenznutzungsplans
zugunsten des Frequenzbereichszuweisungsplans fuer die in
einer so genannten "sonstigen gesetzlichen Regelung" - d.h. im
AFuG - erfolgende Frequenzzuteilung an die Funkamateure.
MITTELWELLEN-SONDERGENEHMIGUNG IN SIEGBURG
(rps) Horst Stoecker, DO1KHS, hat von der Bundesnetzagentur
als erster Inhaber eines Klasse-E-Amateurfunkzeugnisses eine
Versuchsfunkgenehmigung fuer das 500-Kilohertzband erhalten.
Unter dem Rufzeichen DI2AN wird er ab dem 1. Mai mit maximal 9
Watt effektiver isotroper Strahlungsleistung aus dem
Locatorfeld JO30OT senden. Vom 23. bis zum 25. Juli dieses
Jahres wird Horst anlaesslich eines Fielddays portabel von der
Erpeler Ley senden.
Die Redaktion merkt an, dass Rufzeichen, die mit DI beginnen,
keine Amateurfunkrufzeichen sind - auch wenn sie so aussehen.
Es handelt sich vielmehr um eine so genannte
Versuchsfunkgenehmigung ausserhalb des Amateurfunks, die
jedermann - auch ohne Funkamateur zu sein - bekommen kann.
Formal gehoert naemlich 500 Kilohertz nicht zu den in
Deutschland dem Amateurfunkdienst zuteilbaren Frequenzen. Mehr
Informationen zu den ersten Mittelwellenversuchen im Rheinland
finden Sie im Internet unter
www.qsl.net/do1khs.
Dort bittet Horst auch um Empfangsberichte und Screenshots von
digitalen Empfangsversuchen. Demnaechst kommen hoffentlich
auch die genauen Frequenzen und die beabsichtigten Sendearten;
in diesem Zusammenhang waere neben dem doch etwas antiquierten
QRSS auf jeden Fall WSPR interessant.
Quelle: DO1KHS
AMATEURFERNSEH-SENDUNGEN
(rps) wird Horst Stoecker, DO1KHS, ebenfalls aus Siegburg im
Locatorfeld JO30OT ab dem heutigen 25. April jeden Sonntag in
der Zeit von 10 bis 12 Uhr Ortszeit durchfuehren - und zwar
auf dem Siebzigzentimeterband in der alten Analogvideotechnik!
Bis auf weiteres erfolgt die Aussendung mit etwa 3 Watt an
einem gestockten vertikalen Rundstrahler, so dass zum Empfang
nichts weiter als die heimische Siebzigzentimeter-
Vertikalantenne und ein highbandfaehiges analog empfangendes
Fernsehgeraet notwendig sind.
Quelle: DO1KHS
WELTWEIT ERSTES D-STAR-RELAIS AUF SOLARENERGIE
(rps) Der allererste D-STAR-Repeater, der vollstaendig mit
Solarstrom betrieben wird, steht in Belgien. ON0CPS arbeitet
auf der Ausgabefrequenz 439,5625 MHz unter Verwendung der
deutschen Shift von -7,6 MHz. Seit mehr als einen Monat
arbeitet die Station ohne Stoerung und Probleme. Standort ist
JO20FM in der Naehe von Charleroi.
Quelle: RSGB
Vy 73,
Ralph, DC5JQ
Das war die heutige Folge von HamRadio 2day, die Sie in Packet-
Radio unter der Rubrik
AGZ
sowie auf unserer Internet-Website
www.agz-ev.de
nachlesen und auch in Digital Audio im MP3-Format hoeren
koennen. Wenn Sie moechten, koennen Sie auch Mitglied der AGZ
werden und unsere Arbeit so unterstuetzen. Den Aufnahmeantrag
finden Sie im Internet:
http://www.agz-ev.de/agzev/satzung/aufnahmeantrag.pdf
Machen Sie's gut. Bis zur naechsten Ausgabe.
--
Quelle: Arbeitsgemeinschaft Zukunft Amateurfunkdienst e.V.
* Mit freundlicher Genehmigung der AGZ ins CB Packet-Radio uebernommen *
73 de Hans!
Lese vorherige Mail | Lese naechste Mail
| |